Einfach möglich, aber nicht einfach zulässig
Unangenehme Fragen wie „Ist der Partner wirklich bei Freunden?“ oder „Arbeitet er tatsächlich länger?“ stellt sich so mancher. Das wissen auch die Anbieter von Ortungs- und Trackingdiensten. Sie versprechen die genaue Antwort per App. Ausreichend für die Ermittlung des ungefähren Standorts anhand der Funkzelle ist auch ein Verfahren per SMS. Ob das auch erlaubt ist, wird oft kaum oder gar nicht erklärt. Wer deshalb denkt, man dürfe im Privatbereich andere einfach so kontrollieren, der irrt.
Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
Mitmenschen heimlich zu verfolgen, verbieten das Persönlichkeitsrecht und das aus ihm vom Bundesverfassungsgericht entwickelte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Was ein Mensch insbesondere an Privatem und Intimem wann, wem und wie preisgibt ist danach seine persönliche Entscheidung. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gibt zudem jedem das Recht, selbst über die Weitergabe der persönlichen Daten zu bestimmen Es wird daher auch als Datenschutz-Grundrecht bezeichnet. Geschützt sind deshalb auch Informationen zum eigenen Aufenthaltsort.
Ausnahmen: Strafverfolgung und Notfall
Selbst zur Verbrechensbekämpfung dürfen Polizei und Staatsanwaltschaft Personen nur dann orten, wenn ein Verdacht auf schwere Straftaten wie Raub oder Totschlag besteht. Und auch dann sind die Maßnahmen zeitlich befristet und grundsätzlich nur mit richterlicher Genehmigung zulässig.
Geht es um das Entdecken vermisster, hilfloser oder selbstmordgefährdeter Personen, kann vermutet werden, dass sie ihr Einverständnis zur Ortung gegeben hätten. Zudem ermöglicht rechtlich betrachtet der Rettungswille in diesen Situationen ein derartiges Vorgehen.
Die Treue von Partner oder Partnerin ist im Gegensatz dazu für manche zwar von besonderem Interesse, ein die Ortung rechtfertigendes Interesse ist es jedoch nicht.
Private Überwachung aus Eigeninteresse illegal
Für Fälle der privaten Handyortung aus Eigeninteresse folgt daraus: Sie ist illegal. Das gilt auch, wenn eigene Kinder oder andere Angehörige zu ihrer vermeintlichen Sicherheit geortet werden sollen. Ohne ihr Wissen und Zustimmung und ohne akute Gefahrensituation ist das unzulässig. Eine einmal erteilte Einwilligung lässt sich zudem jederzeit widerrufen.
Betroffene, deren Persönlichkeitsrecht rechtswidrig verletzt wurde, können dabei nicht nur für die Zukunft deren Unterlassung einklagen. Auch Ansprüche auf Schmerzensgeld sowie Schadensersatz stehen im Raum. Die Nachteile für das beiderseitige Vertrauen sind dabei noch gar nicht berücksichtigt. Und nicht zuletzt droht Überwachungsfanatikern auch ein Strafprozess.