DSGVO: Wann beginnt die Frist für eine Auskunftserteilung?

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Worum geht's?

Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt Personen einen Auskunftsanspruch. Das heißt: Sie können von Unternehmen verlangen, dass diese offenlegen, welche personenbezogenen Daten sie zu welchem Zweck verarbeitet haben. Dabei dürfen sich Firmen dafür maximal einen Monat lang Zeit lassen. Wann beginnt die Frist für diesen Zeitraum? Diese Frage musste jetzt das Amtsgericht (AG) Berlin-Mitte beantworten.

Unternehmen verlangt anwaltliche Vollmacht

In dem Fall verlangte eine Person Auskunft über ihre erhobenen Daten. Dabei verlangte sie das jedoch nicht selbst, sondern über einen Anwalt. Dieser fügte dem Auskunftsersuchen eine Kopie der anwaltlichen Vollmacht an. Das reichte dem Unternehmen nicht. Es wollte die Vollmacht im Original sehen. Der Anwalt reichte dies nach – und verklagte das Unternehmen.

Amtsgericht Berlin-Mitte zum Fristbeginn bei Auskunftserteilung

Das AG Berlin-Mitte musste daher klären, wann die Frist bei einem Auskunftsersuchen beginnt. Das Unternehmen benötigte in dem Fall 11 Tage für die Auskunft, nachdem der Anwalt das Original der Vollmacht eingereicht hatte. Die Richter kamen zu dem Schluss: Das Unternehmen hatte die Frist gewahrt. Denn: Es hatte die Verantwortung, mit der Auskunft zu warten, bis alle Informationen vorliegen, die die Identität der auskunftsersuchenden Person belegen (Urteil vom 29.07.2019, Az. 7 C 185/18).

In diesem Fall musste das Unternehmen prüfen, ob der Anwalt tatsächlich das Recht hatte, eine Auskunft für seinen Mandanten einzuholen. Das heißt für die Praxis: Erst, wenn das Unternehmen zwischen der Vorlage der Original-Vollmacht und der Auskunftserteilung mehr als einen Monat gebraucht hätte, hätte der Anwalt klagen können.

Praxis-Tipp

Unternehmen dürfen nicht auf jedes Auskunftsersuchen reagieren. Haben sie beispielsweise Zweifel an der Identität der Person, können sie weitere Informationen anfordern, die die Identität bestätigen. Dazu können sie zum Beispiel Kundennummer, Geburtsdatum oder Adresse abfragen. Oder: Wie in diesem Fall müssen sich Unternehmen ausreichend nachweisen lassen, dass die Person tatsächlich einen Anwalt für das Auskunftsersuchen beauftragt hat.

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