Bundeskartellamt: Smart-TVs verstoßen gegen die DSGVO

(2 Bewertungen, 3.00 von 5)

Worum geht's?

Das Bundeskartellamt hat rund 20 Anbieter von Smart-TVs unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: Die internetfähigen Fernseher spionieren User aus und verletzen so die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Wie sammeln die Smart-TVs Daten? Und was tun die Anbieter der Fernseher für die Datensicherheit?

Wie verletzen Smart-TVs die DSGVO?

Smart-TVs erheben unter anderem, welche Inhalte Verbraucher schauen, wie sie Apps nutzen, den Cursor im User-Interface bewegen und ihr für die Sprachsteuerung angelegtes Stimmprofil verwenden. Diese Daten werten die Anbieter für personalisierte Werbung aus.

Das Problem: Nutzer können das Datensammeln nur nachträglich in den zahlreichen Menüs der Fernseher deaktivieren. Das ist jedoch umständlich. Richten Nutzer ihren Smart-TV zum ersten Mal ein, müssen sie allen Datenerhebungen zustimmen, um den Fernseher nutzen zu können. Dabei müssen sie zahlreichen Diensten erlauben, Daten zu sammeln. Für User ist dabei nicht klar, welche personenbezogenen Daten verarbeitet, für wie lange gespeichert und an Dritte übermittelt werden. Zudem können sie vor einem Kauf nur mit großem Aufwand herausfinden, welchem Datensammeln sie bei der Einrichtung zustimmen müssen. Auf diese Weise verletzen die Anbieter die DSGVO.

Bundeskartellamt bemängelt Datensicherheit

Das Bundeskartellamt fand zudem heraus, dass bei den Fernsehern nicht sicher ist, ob sie auch nach Jahren nach dem Kauf noch Software-Aktualisierungen erhalten und so vor Sicherheitslücken geschützt sind. Keiner der Anbieter macht verbindliche Angaben dazu. Das ist für Verbraucher jedoch eine wichtige Information. Diese klärt sie darüber auf, wie lange sie ein Gerät uneingeschränkt gefahrlos verwenden können.

Das fordert das Bundeskartellamt

Das Bundeskartellamt fordert, dass die Anbieter branchenweit transparent kommunizieren, wie die Geräte Daten sammeln und verarbeiten. Das können sie beispielsweise über eingängige Bildsymbole vornehmen, die schon auf der Verpackung die Eckdaten der gebotenen Datenschutzstandards aufführen. Das Bundeskartellamt fordert darüber hinaus einen gesetzlich klar geregelten Anspruch auf Software-Updates.

Fazit

Das Bundeskartellamt kann beim Verbraucherschutz lediglich Defizite aufdecken. Es kann Rechtsverstöße nicht per behördlicher Verfügung abstellen.

Anzeige
Franzl
Das macht man wegen der Belange der Wirtschaft nicht. Sie will die Daten haben.
0
Hans Jürgen
Warum wird grundsätzlich Daten-sammeln als EU basis nicht gesetzlich abgestellt als default, satt reverse Deaktivierung und Verarschung auf alle ebene.
0

eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Tools, Wissen, Musterverträge, Erstberatung und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

Jetzt eRecht24 Premium Affiliate werden

Als eRecht24 Premium Affiliate Partner empfehlen Sie eine Lösung, mit der bereits mehr als 370.000 Webseiten erfolgreich rechtlich abgesichert wurden und erhalten dafür eine 25% Lifetime Provision!

Jetzt Affiliate werden

webinar teaser

Online Schulung mit RA Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

Mehr Details