Bundeskartellamt: Smart-TVs verstoßen gegen die DSGVO

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Worum geht's?

Das Bundeskartellamt hat rund 20 Anbieter von Smart-TVs unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: Die internetfähigen Fernseher spionieren User aus und verletzen so die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Wie sammeln die Smart-TVs Daten? Und was tun die Anbieter der Fernseher für die Datensicherheit?

Wie verletzen Smart-TVs die DSGVO?

Smart-TVs erheben unter anderem, welche Inhalte Verbraucher schauen, wie sie Apps nutzen, den Cursor im User-Interface bewegen und ihr für die Sprachsteuerung angelegtes Stimmprofil verwenden. Diese Daten werten die Anbieter für personalisierte Werbung aus.

Das Problem: Nutzer können das Datensammeln nur nachträglich in den zahlreichen Menüs der Fernseher deaktivieren. Das ist jedoch umständlich. Richten Nutzer ihren Smart-TV zum ersten Mal ein, müssen sie allen Datenerhebungen zustimmen, um den Fernseher nutzen zu können. Dabei müssen sie zahlreichen Diensten erlauben, Daten zu sammeln. Für User ist dabei nicht klar, welche personenbezogenen Daten verarbeitet, für wie lange gespeichert und an Dritte übermittelt werden. Zudem können sie vor einem Kauf nur mit großem Aufwand herausfinden, welchem Datensammeln sie bei der Einrichtung zustimmen müssen. Auf diese Weise verletzen die Anbieter die DSGVO.

Bundeskartellamt bemängelt Datensicherheit

Das Bundeskartellamt fand zudem heraus, dass bei den Fernsehern nicht sicher ist, ob sie auch nach Jahren nach dem Kauf noch Software-Aktualisierungen erhalten und so vor Sicherheitslücken geschützt sind. Keiner der Anbieter macht verbindliche Angaben dazu. Das ist für Verbraucher jedoch eine wichtige Information. Diese klärt sie darüber auf, wie lange sie ein Gerät uneingeschränkt gefahrlos verwenden können.

Das fordert das Bundeskartellamt

Das Bundeskartellamt fordert, dass die Anbieter branchenweit transparent kommunizieren, wie die Geräte Daten sammeln und verarbeiten. Das können sie beispielsweise über eingängige Bildsymbole vornehmen, die schon auf der Verpackung die Eckdaten der gebotenen Datenschutzstandards aufführen. Das Bundeskartellamt fordert darüber hinaus einen gesetzlich klar geregelten Anspruch auf Software-Updates.

Fazit

Das Bundeskartellamt kann beim Verbraucherschutz lediglich Defizite aufdecken. Es kann Rechtsverstöße nicht per behördlicher Verfügung abstellen.

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Jan Schäfer
Jan Schäfer
Copywriter

Jan Schäfer hat Germanistik, Anglistik und Zivilrecht in Münster und Perth (Australien) studiert. Er schreibt seit mehr als 14 Jahren in den Bereichen Recht, Finanzen und Software. Mit seinem Detailwissen bereichert Jan Schäfer bereits seit 2016 das Redaktionsteam von eRecht24.

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