Handy-Überwachung: Diskussion um Kontrolle von Corona-Regeln

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Worum geht's?

Scheitert die Pandemie-Bekämpfung in Deutschland am Datenschutz? Entsprechende Vorwürfe sind in den vergangenen Monaten schon mehrfach geäußert worden, vor allem in Bezug auf die Corona-Warn-App. Unabhängig davon wird nun ein anderer Vorschlag diskutiert: Bewegungsprofile von Handys könnten ausgewertet werden, um sicherzustellen, dass das Virus nicht aus besonders betroffenen Regionen weiterverbreitet wird.

15-Kilometer-Radius um Hotspots

Für die Bewohner zahlreicher Städte und Landkreise in Deutschland gelten zurzeit massive Bewegungseinschränkungen. An diesen Orten liegt die sogenannte 7-Tages-Inzidenzrate über einem Wert von 200, das bedeutet: Hier ist Covid-19 besonders verbreitet. Anwohner dürfen sich deshalb nicht mehr weiter als 15 Kilometer von ihrer Stadt oder Gemeinde entfernen. Doch wer soll das kontrollieren? Der Präsident des Bayerischen Gemeindetags, Uwe Brandl (CSU), setzt auf technische Mittel: Durch das Auslesen der Bewegungsprofile von Handys lasse sich treffsicher feststellen, wo Menschen sich aufhalten. Auf Basis einer rechtlichen Grundlage sei das zulässig. Man müsse sich entscheiden, was wichtiger sei, so Brandl: Gesundheitsschutz oder Datenschutz.

Protest von Bundesdatenschutz-Beauftragtem

Von einem „Tabubruch“ und „brandgefährlichen Überwachungsfantasien“ sprach daraufhin die Opposition. Sogar in Brandls eigener Partei stößt der Vorschlag auf Entrüstung. Aus dem bayerischen Innenministerium hieß es, man lehne derartige Maßnahmen ab. Auch der Bundesdatenschutz-Beauftragte Ulrich Kelber wies den Vorschlag scharf zurück. Er erklärte außerdem, dass Handydaten völlig ungeeignet seien, um den genauen Standpunkt zu ermitteln. GPS könne nicht zwischen Tiefgarage oder viertem Stock unterscheiden und funktioniere nicht in geschlossenen Räumen. Gleiches gelte für die Funkzellenabfrage: Sie zeige nicht einmal verlässlich, in welcher Straße ein Nutzer sich aufgehalten habe.

BfDI: Tracking senkt Akzeptanz

Kelber wies gegenüber der Augsburger Allgemeinen darauf hin, dass auch die Corona-Warn-App für das Tracking von Personen nicht infrage komme. Die Technologie sei dafür nicht geeignet. Vor allem aber die Akzeptanz würde dann schlagartig sinken. Das habe sich in Frankreich gezeigt, wo eine solche App mit nur zwei Millionen Nutzern praktisch gescheitert sei.

Fazit

Ob es überhaupt sinnvoll ist, den Bewegungsradius einzuschränken, ist unter Fachleuten umstritten. Wohl auch darum wird die Regel nicht in allen Bundesländern umgesetzt. Wo sie allerdings Anwendung findet, scheint eine Überwachung von Bewegungsprofilen vorerst vom Tisch.

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Anke Evers
Journalistin und Texterin, freiberuflich

Anke Evers absolvierte ihr Studium in Sozial- und Kommunikationswissenschaft und hat als Redakteurin für verschiedene Radio- und Fernsehsender gearbeitet. Seit mehr als zwei Jahrzehnten arbeitet Anke Evers als freiberufliche Journalistin im Online-Bereich. Ihre umfassende Fachkenntnis bringt sie seit 2015 in das Redaktionsteam von eRecht24 ein, wo sie insbesondere für die Erstellung von News-Beiträgen verantwortlich ist.


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