Google schreibt sich den Datenschutz auf die Fahnen
Schon im letzten Jahr hatte das Unternehmen rund um die Suchmaschine entschieden, dass man keine Third-Party-Cookies, also Cookies von Drittanbietern, mehr zulassen wolle. Hintergrund dafür dürfte nicht nur die Kritik an Googles Analysemethoden des Surfverhaltens sein, sondern gerade auch die damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen.
Immerhin ist das Unternehmen aktuell in drei großen Ermittlungsverfahren involviert, bei denen es um das Thema Datenschutz und Privatsphäre geht.
Auswirkungen auf Onlinehändler und Werbekunden
Was für User absolut vorteilhaft ist, hat für Onlinehändler und Werbekunden erhebliche Auswirkungen, denn: Diese sind gerade auf das Tracking angewiesen, um maßgeschneiderte Werbeanzeigen schalten zu können. Die sogenannte relevante Werbung wird dafür genutzt, um möglichst effizient Anzeigen zu schalten und Produkte den Usern anzubieten, die sich tatsächlich auch als potenzielle Käufer auszeichnen.
Nun müssen Werbekunden überlegen, wie sie in Zukunft ihre Zielgruppe erreichen können. Problematisch könnte sich hier auswirken, dass nun die Parameter fehlen, um Werbung messen zu können – und wie die Zielgruppe auf die Anzeigen reagiert.
Tracking-Aus aus Sicht der Datenschützer keine Überraschung
Experten bewerten die Entscheidung von Google als konsequent – und als Fortsetzung einer Firmenpolitik, die sich schon seit einigen Jahren andeutet. Ein Beispiel dafür ist der Google-eigene Browser Google Chrome, bei man das Unternehmen aus Kalifornien ebenfalls nach und nach das Tracking entfernte.
Erstaunlich ist dennoch, dass Google nicht nur auf das bisherige Tracking verzichtet, sondern auch explizit nicht auf alternative Trackingmethoden zurückgreifen möchte und auch in der Entwicklung derartiger Maßnahmen keine Zukunft sieht.
Fazit
Google hat zeitgleich angekündigt, ab dem kommenden Jahr seinen Werbekunden Nutzergruppenprofile anzubieten. Dabei werden User in bestimmte Gruppen bzw. Kategorien eingeteilt. Werbetreibende können dann einzelne Kategorien targetieren, aber eben nicht mehr einzelne Nutzer. Ob das nun im Sinne der Onlinehändler ist, bleibt abzuwarten – und auch, ob hierbei datenschutzrechtliche Vorgaben wie zum Beispiel die europäische Datenschutzgrundverordnung (kurz: DSGVO) eine bessere Umsetzung erfahren.
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