Online-Prüfungen: Datenschutz-Beauftragter kritisiert Späh-Software

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Worum geht's?

Keine Raumüberwachung, keine Video-Aufzeichnung und keine KI-überwachte Kontrolle von Augenbewegungen. Mit einem Eckpunkte-Papier für Hochschulen in Baden-Württemberg hat der dortige Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (kurz: LfDI) klare Vorgaben für digitale Prüfungen veröffentlicht. Die Freiheitsrechte der Studierenden dürften online nicht stärker eingeschränkt werden als bei Präsenzprüfungen.

Big Brother im Studentenzimmer

Gerade erst hatte die Gesellschaft für Freiheitsrechte in einem ausführlichen Gutachten über verschiedene Methoden des sogenannten Online-Proctoring informiert. Mithilfe von eigens installierter Software oder Browser-Add-ons werden dabei die Rechner der Studierenden überwacht. Dabei können unter anderem auch besuchte Webseiten und eingegebene Passwörter ausgelesen werden. Über die Webcam überprüfen spezielle Programme Augen- und Kopfbewegungen auf Auffälligkeiten. Und dass auch wirklich die zu prüfende Person vor dem Rechner sitzt, stellt eine Software zur Stimm- und Gesichtserkennung sicher. Damit gehen die Sicherungsmaßnahmen weit über das hinaus, was bei Präsenzprüfungen an Hochschulen üblich ist. Gleichzeitig werden in einigen Fällen Grundrechte und Privatsphäre der Teilnehmer verletzt.

 

Gesetzliche Grundlagen beachten

Dabei sind Online-Prüfungen im baden-württembergischen Hochschulgesetz klar reguliert. Das gilt nicht nur für die Art der Durchführung, sondern bereits für die Teilnahme an sich. Die muss nämlich freiwillig sein. Das heißt: Wer lieber an einer Präsenzprüfung teilnehmen möchte, dem muss das zum gleichen Zeitpunkt und ohne irgendwelche Nachteile ermöglicht werden. Auf diese und andere Vorschriften weist LfDI Stefan Brink nun in einem Eckpunkte-Papier hin.

 

Kontrollniveau wie bei Präsenzprüfung

Dazu gehört unter anderem ein das Verbot von Screenshots und Aufzeichnungen der Prüfung. Unzulässig ist auch der Kameraschwenk durch das Arbeitszimmer, der teilweise von Prüflingen verlangt wird. Das Verwenden von eingriffsintensiven Tools zum Auswerten von Augenbewegungen oder Umgebungsgeräuschen ist ebenfalls untersagt. Gleiches gilt für Software, die die Rechner der Studierenden überwacht. Biometrische Daten der Teilnehmer dürfen nicht verarbeitet werden, auch nicht zur Gesichtserkennung. Nicht zuletzt weist der Datenschutz-Beauftragte darauf hin, dass bei der Nutzung von Programmen anderer Anbieter auf die Einhaltung der DSGVO geachtet werden muss.

 

Fazit

In Baden-Württemberg hat die Prüfungsphase an den Hochschulen gerade erst begonnen. Auch für das kommende Wintersemester ist damit zu rechnen, dass man aus Pandemiegründen noch nicht vollständig zum Präsenzmodus zurückkehren kann. Für die Hochschulen des Bundeslandes und ihre Studierenden liegen nun klare Richtlinien vor, die bei der Durchführung digitaler Prüfungen zu beachten sind.

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Anke Evers
Journalistin und Texterin, freiberuflich

Anke Evers absolvierte ihr Studium in Sozial- und Kommunikationswissenschaft und hat als Redakteurin für verschiedene Radio- und Fernsehsender gearbeitet. Seit mehr als zwei Jahrzehnten arbeitet Anke Evers als freiberufliche Journalistin im Online-Bereich. Ihre umfassende Fachkenntnis bringt sie seit 2015 in das Redaktionsteam von eRecht24 ein, wo sie insbesondere für die Erstellung von News-Beiträgen verantwortlich ist.

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