Generalstaatsanwaltschaft Berlin geht gegen Abmahnanwalt und seinen Mandanten vor

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Worum geht's?

Seit Herbst 2022 geht eine Abmahnwelle wegen Google Fonts in Deutschland um. Abmahnanwalt Kilian Lenard und sein Mandant Martin Ismail waren Teil davon. Sie haben zig Website-Betreiber bei fehlender Einbindung von “Google Fonts” Schriftarten abgemahnt. Am 21.12.2022 wurden im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin Durchsuchungsbeschlüsse in Berlin, Hannover, Ratzeburg und Baden-Baden und zwei Arrestbeschlüsse mit einer Summe von 346.000 Euro gegen Kilian Lenard und seinen Mandanten vollstreckt. Was ist passiert und wie lautet der Vorwurf?

Darum wurde ein Ermittlungsverfahren eröffnet

Den Beschuldigten wird (teils) versuchter Abmahnbetrug und (versuchte) Erpressung in mindestens 2.418 Fällen vorgeworfen. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft wussten die Beschuldigten beim Versand ihrer Abmahnschreiben, dass die behaupteten Schmerzensgeldforderungen mangels der Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung nicht vorlagen. Trotzdem boten sie in den Anwaltsschreiben den Websitebetreibern an, gegen eine Zahlung von 170 Euro von einem Zivilverfahren wegen der Schmerzensgeldforderung abzusehen.

Der Hintergrund

Besucht ein Nutzer eine Website die Google Fonts Schriftarten nicht lokal eingebunden hat, werden bei Aufruf personenbezogene Daten des Nutzers an Google übermittelt. Dies verletzt die DSGVO und das allgemeine Persönlichkeitsrecht und der Nutzer hat ein Recht auf Schadensersatz. So entschied das LG München I mit Urteil vom 20.01.2022.

Die Beschuldigten sollen mittels einer Software Websites ermittelt haben, die Google Fonts nicht lokal einbinden und mit einem weiteren Programm gezielte Besuche vorgenommen haben. Dabei hätten sie darüber getäuscht, dass eine Person die Website besucht hat, obwohl es tatsächlich eine zu diesem Zweck programmierte Software gewesen sei. Eine Schmerzensgeldforderung wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechts könne - so die Staatsanwaltschaft Berlin - aber nur geltend gemacht werden, wenn ein unbedarfter Nutzer - also eine Person - eine Webseite mit nicht eingebundenen Google Fonts besucht.

Wie geht’s jetzt weiter?

Laut Staatsanwaltschaft haben etwa 2.000 Abgemahnte dem Vergleichsangebot zugestimmt und die geforderten 170 Euro aus Sorge vor einem gerichtlichen Verfahren gezahlt. Von weiteren 420 Abgemahnten, die nicht gezahlt haben, liegen der Staatsanwaltschaft Strafanzeigen vor. Die bei den Durchsuchungen sichergestellten Beweismittel müssen nach Auskunft der Staatsanwaltschaft nun erstmal ausgewertet werden. Ob es zu einer strafrechtlichen Anklage kommt und ob es bei der Beschlagnahme des Geldes bleibt, wird sich in Zukunft zeigen. Ob und inwieweit für Betroffene die Möglichkeit besteht, gezahltes Geld zurückzubekommen kann heute noch nicht beurteilt werden. Es gilt aber die Entwicklungen zu beobachten.

Maxie Schneider
Maxie Schneider
Diplom-Juristin

Maxie Schneider ist Diplom-Juristin und arbeitet als Redakteurin mit Schwerpunkt Legal/Recht und als Content Managerin bei eRecht24. Ihr Studienschwerpunkt lag auf interdisziplinären Rechtsthemen und der Wechselwirkung zwischen Rechtsentwicklung und fortschreitender Digitalisierung. Ihr Interesse fokussiert sich auf die Schnittstelle und Konfliktzone von digitaler Innovation und juristischen Grenzen.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.


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