Online-Schwarzmarkt Fraudsters: Haftstrafe für Administrator

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Worum geht's?

Im Sommer letzten Jahres gelang den Behörden ein Schlag gegen den großen Online-Schwarzmarkt „Fraudsters“. Sie konnten die Seite vom Netz nehmen und einige Verantwortliche festnehmen. Jetzt hat das Landgericht (LG) Bad Kreuznach in Rheinland-Pfalz ein Urteil gegen den Administrator der Seite gesprochen. Welche Haftstrafe wartet auf den 34 Jahre alten Mann? Und welche Geschäfte hatte er auf dem Online-Schwarzmarkt ermöglicht?

Das fanden User auf dem Online-Schwarzmarkt

Über Jahre hinweg fanden User auf Fraudsters illegale Produkte, Dienstleistungen und Content rund um Hacking, Drogen, Malware, Kryptowährungen, Server, Phishing, Dokumentenfälschung und Kreditkarten. Um einen Service zu bezahlen, konnten Nutzer Bitcoin verwenden. Fraudsters soll um die 30.000 registrierten User gehabt haben. Diese konnten die Seite sowohl über eine Darknet-Präsenz als auch über das World Wide Web erreichen.

Welche Haftstrafe sprach das Gericht gegen den Admin aus?

Der Mann soll der Plattform im März 2016 beigetreten sein. Er hatte den Schwarzmarkt dann als Admin entscheidend mitorganisiert. Das LG Bad Kreuznach verurteilte ihn daher zu 6 Jahren und 8 Monaten Haft. Die Richter befanden den Mann der Bildung einer kriminellen Vereinigung und der Beihilfe zu Hunderten auf der Plattform begangenen Straftaten schuldig. Darunter waren unter anderem unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln, Geldwäsche, Datenhehlerei und Geldfälschung.

Ermittlungen begannen bereits 2017

Die Ermittlungen zu Fraudsters hatten bereits Ende 2017 begonnen. Im Sommer 2019 konnten die Behörden die Seite dann abschalten. In einer umfassenden Aktion hebelte die Polizei dabei einen Cyberbunker aus. Dieser befand sich in einem ehemaligen NATO-Bunker in Traben-Trarbach und hostete neben Fraudsters auch die Dienste „Cannabis Road“ und den weltweit zweitgrößten Darknet-Marktplatz „Wall Street Market“.

Fazit

Das Urteil gegen den Administrator ist noch nicht rechtskräftig. Dem Hauptverdächtigen des Falls werden der dringende Verdacht der Beihilfe zu Betäubungsmittelstraftaten in über 1.700 Fällen, Urkundenfälschung, Datenhehlerei und Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz vorgeworfen. Ein Großteil der für den Online-Schwarzmarkt Fraudsters verantwortlichen Personen ist den Behörden nach wie vor nicht bekannt.

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