Mobilfunk: Kündigung ist ohne Bestätigung gültig

(8 Bewertungen, 2.63 von 5)

Worum geht's?

Nicht nur bei Vertragsabschluss greifen Netzbetreiber manchmal zu fragwürdigen Mitteln. Auch bei der Kündigung sollten Smartphone-Nutzer vorsichtig sein. Darauf weist die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg angesichts eines aktuellen Urteils hin. Sie war gerichtlich gegen den Anbieter Mobilcom Debitel vorgegangen, weil er ein ordentliches Kündigungsschreiben nicht akzeptieren wollte.

„Noch offene Fragen“

Der Kunde kannte seine Rechte. In seinem Kündigungsschreiben an Mobilcom Debitel zum nächstmöglichen Zeitpunkt forderte er nicht nur eine schriftliche Bestätigung der Vertragsbeendigung. Er wies auch darauf hin, dass das Unternehmen ihn nach Erhalt des Schreibens nicht mehr kontaktieren dürfe. Doch statt der gewünschten Bestätigung erhielt der Mann die Aufforderung, sich telefonisch bei seinem Anbieter zu melden. Es gehe um „seinen Kündigungswunsch“, zu dem noch Fragen offen seien. Vorher könne die Kündigungsbestätigung nicht versandt werden.

Nein heißt Nein

Eine Masche, die man bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kennt: Firmen gaukeln Betroffenen vor, dass ihre Kündigung ohne diesen Rückruf nicht abgewickelt werden könne. Tatsächlich dient das Telefonat nur dazu, den alten Vertrag zu verlängern oder in einen neuen umzuwandeln. Dabei ist eine ordnungsgemäße Kündigung schon dann wirksam, wenn sie beim Unternehmen eingeht. Das hat nun auch das Landgericht Kiel in einem Anerkenntnisurteil (Az. 14 HKO 42/20) bestätigt. Mobilcom Debitel wird darin für die Zukunft untersagt, Vertragspartner nach deren Kündigung zum Rückruf aufzufordern, wenn diese ausdrücklich weitere Kontakte abgelehnt haben. Erst als der Fall vor Gericht kam, lenkte Mobilcom Debitel ein und erkannte das Verhalten als rechtswidrig an.

Praxis-Tipp

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass gerade Mobilfunkunternehmen nach Kündigungen oft falsch informieren. Statt sich telefonisch mit den Anbietern in Verbindung zu setzen, könnten Verbraucher in solchen Fällen schriftlich auf ihre Forderung bestehen. Um sicherzugehen, sollte der Brief per Einschreiben versendet werden. So könne die Gegenseite im Nachhinein nicht behaupten, dass die Kündigung zu spät oder gar nicht erfolgt ist.

Anke Evers
Journalistin und Texterin, freiberuflich

Anke Evers absolvierte ihr Studium in Sozial- und Kommunikationswissenschaft und hat als Redakteurin für verschiedene Radio- und Fernsehsender gearbeitet. Seit mehr als zwei Jahrzehnten arbeitet Anke Evers als freiberufliche Journalistin im Online-Bereich. Ihre umfassende Fachkenntnis bringt sie seit 2015 in das Redaktionsteam von eRecht24 ein, wo sie insbesondere für die Erstellung von News-Beiträgen verantwortlich ist.

Ich möchte mit eRecht24 chatten!
Datenschutzhinweis: Ihre Daten und Ihre Chateingaben werden in unserem Chat-Tool Brevo verarbeitet, sobald Sie zustimmen, den Chat mit uns zu beginnen. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit zurücknehmen. Details hierzu entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Tools, Wissen, Musterverträge, Erstberatung und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

Jetzt eRecht24 Premium Affiliate werden

Als eRecht24 Premium Affiliate Partner empfehlen Sie eine Lösung, mit der bereits mehr als 370.000 Webseiten erfolgreich rechtlich abgesichert wurden und erhalten dafür eine 25% Lifetime Provision!

Jetzt Affiliate werden

webinar teaser

Online Schulung mit RA Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

Mehr Details