Mobilfunk: Kündigung ist ohne Bestätigung gültig

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Worum geht's?

Nicht nur bei Vertragsabschluss greifen Netzbetreiber manchmal zu fragwürdigen Mitteln. Auch bei der Kündigung sollten Smartphone-Nutzer vorsichtig sein. Darauf weist die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg angesichts eines aktuellen Urteils hin. Sie war gerichtlich gegen den Anbieter Mobilcom Debitel vorgegangen, weil er ein ordentliches Kündigungsschreiben nicht akzeptieren wollte.

„Noch offene Fragen“

Der Kunde kannte seine Rechte. In seinem Kündigungsschreiben an Mobilcom Debitel zum nächstmöglichen Zeitpunkt forderte er nicht nur eine schriftliche Bestätigung der Vertragsbeendigung. Er wies auch darauf hin, dass das Unternehmen ihn nach Erhalt des Schreibens nicht mehr kontaktieren dürfe. Doch statt der gewünschten Bestätigung erhielt der Mann die Aufforderung, sich telefonisch bei seinem Anbieter zu melden. Es gehe um „seinen Kündigungswunsch“, zu dem noch Fragen offen seien. Vorher könne die Kündigungsbestätigung nicht versandt werden.

Nein heißt Nein

Eine Masche, die man bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kennt: Firmen gaukeln Betroffenen vor, dass ihre Kündigung ohne diesen Rückruf nicht abgewickelt werden könne. Tatsächlich dient das Telefonat nur dazu, den alten Vertrag zu verlängern oder in einen neuen umzuwandeln. Dabei ist eine ordnungsgemäße Kündigung schon dann wirksam, wenn sie beim Unternehmen eingeht. Das hat nun auch das Landgericht Kiel in einem Anerkenntnisurteil (Az. 14 HKO 42/20) bestätigt. Mobilcom Debitel wird darin für die Zukunft untersagt, Vertragspartner nach deren Kündigung zum Rückruf aufzufordern, wenn diese ausdrücklich weitere Kontakte abgelehnt haben. Erst als der Fall vor Gericht kam, lenkte Mobilcom Debitel ein und erkannte das Verhalten als rechtswidrig an.

Praxis-Tipp

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass gerade Mobilfunkunternehmen nach Kündigungen oft falsch informieren. Statt sich telefonisch mit den Anbietern in Verbindung zu setzen, könnten Verbraucher in solchen Fällen schriftlich auf ihre Forderung bestehen. Um sicherzugehen, sollte der Brief per Einschreiben versendet werden. So könne die Gegenseite im Nachhinein nicht behaupten, dass die Kündigung zu spät oder gar nicht erfolgt ist.

Anke Evers
Anke Evers
freiberufliche Journalistin

Anke Evers ist freiberufliche Journalistin, Autorin und Texterin und hat ihr Studium der Sozial- und Kommunikationswissenschaften an Universität Erlangen-Nürnberg absolviert.

Alex
Ich spreche kein Englisch und wurde von Debitel / Freenet zu einem Vertrag verleitet. Ich habe meinen vorherigen Vertrag gekündigt und sie haben mich überredet, den neuen für 24 Monate mündlich anzunehmen, da ich keine Deutschkenntnis se habe. Fein. Mein Fehler. Ich sollte in Deutschland in Zukunft nichts verbal akzeptieren (ich hatte ein ähnliches Problem der Unehrlichkeit an einigen anderen Orten und sogar Fremdenfeindlic hkeitsprobleme in der Deutschen Bank!). Die Frage ist aber folgende: Im Vertrag steht "Vertragslaufzei t Mindestvertrags laufzei t 24 Monate, Kündigungsfr ist 1 Monat zum Ende der Mindestlaufzeit . Im Falle einer Kündigung läuft der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit unbefristet weiter und kann jederzeit mit einer Kündigungsfr ist von 1 Monat gekündigt werden." - eindeutig ILLEGAL, was meiner Meinung nach den Vertrag null und nichtig macht. Richtig oder falsch?
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Miriam Kubath
Leider zieht mobilcom debitel diese Masche weiter durch.Gerade heute ( 26.02.2021) habe ich genau dieses Schreiben erhalten.
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Jens Seifert
Ich habe es heute (10.03.2022) auch noch erhalten. Von mir aus kann sich MobilCom auf den Kopf stellen. Die Kündigung ist wirksam und mit dem Schreiben haben Sie ja bestätigt die Kündigung erhalten zu haben.



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