Urteil: Amazon-Bestellbestätigung ist keine Vertragsannahme

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Worum geht's?

Jeder Amazon-Kunde kennt die Bestellbestätigung, die die Plattform unmittelbar nach dem Klick auf den Kaufbutton verschickt. Dass es sich dabei noch nicht um eine Vertragsannahme durch Amazon handelt, hat jetzt das Amtsgericht (AG) Plettenberg (Urteil vom 23.10.2017, Az. 1 C 219/17) klargestellt. Wann kommt es also zum Vertragsschluss bei Amazon-Bestellungen?

Kundin ärgert sich über Storno nach Bestellbestätigung

Eine Kundin hatte bei einer Marketplace-Händlerin auf Amazon einen Whirlpool für knapp 400 Euro bestellt. Der übliche Preis für das Produkt liegt ansonsten bei über 2.000 Euro. Direkt nach der Bestellung erhielt sie dann die Standard-Bestellbestätigung, die Amazon regelmäßig herausschickt.

Darin heißt es:

"Guten Tag, vielen Dank für Ihre Amazon.de Marketplace Bestellung bei (...). Wir werden Sie benachrichtigen, sobald Ihr(e) Artikel versandt wurde(n). Sie finden das voraussichtliche Lieferdatum weiter unten. Um Ihre Bestellung anzusehen oder zu verändern, besuchen Sie „Meine Bestellungen“ auf unserer Website."

Am Ende der E-Mail fand die Kundin dann den üblichen Zusatz:

"Bitte beachten Sie: Diese E-Mail dient lediglich der Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung und stellt noch keine Annahme Ihres Angebotes auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Ihr Kaufvertrag kommt zu Stande, wenn wir Ihre Bestellung annehmen, indem wir Ihnen eine E-Mail mit der Benachrichtigung zusenden, dass der Artikel an Sie abgeschickt wurde."

Konto gehackt – Lieferung nicht möglich

Die Verkäuferin konnte den Whirlpool jedoch nicht liefern. Sie gab an, dass ihr Marketplace-Konto gehackt wurde und so über ihren Account mehr als 200.000 Artikel zu unrealistischen Preisen angeboten wurden. Darunter waren auch zahlreiche Artikel, die sie selbst nicht in ihrem Sortiment führte, u.a. der von der Klägerin bestellte Whirlpool.

Da die Kundin jedoch nicht auf ihr Schnäppchen verzichten wollte, gab sie an, dass ein wirksamer Vertrag zustande gekommen sei. Sie klagte daher vor dem AG Plettenberg auf Lieferung.

AG Plettenberg: Amazon-Bestellbestätigung keine Vertragsannahme

Das Gericht entschied, dass die Amazon-Bestellbestätigung keine Vertragsannahme darstellt. Der Konzern verweist auch in seiner Bestellbestätigung darauf, dass es sich dabei noch um keine Annahme handelt. Ohne Annahmeerklärung ist somit kein Kaufvertrag entstanden.

Darüber hinaus wiesen die Richter darauf hin, dass Amazon die Bestätigungen wenige Sekunden nach der Bestellung automatisiert versendet. In einem derart kurzen Zeitraum können Kunden nicht erwarten, dass Amazon das Angebot individuell geprüft hat. Dass der Konzern dies erst noch vornimmt, zeigt auch der Hinweis in der Mail, dass Kunden ihre Bestellung noch ändern können. Die Marketplace-Händlern musste daher nicht liefern.

Fazit

Amazons Bestellbestätigungen stellen keine Vertragsannahme dar. Der Konzern kommt damit lediglich seiner gesetzlichen Pflicht nach, den Bestelleingang zu bestätigen. Das gilt jedoch nicht für alle Käufe im Web. Bestellen Verbraucher beispielsweise bei eBay über den Sofortkauf, ist bereits mit der Bestellung ein Vertrag zustande gekommen.

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Jan Schäfer
Jan Schäfer
Copywriter

Jan Schäfer hat Germanistik, Anglistik und Zivilrecht in Münster und Perth (Australien) studiert. Er schreibt seit mehr als 14 Jahren in den Bereichen Recht, Finanzen und Software. Mit seinem Detailwissen bereichert Jan Schäfer bereits seit 2016 das Redaktionsteam von eRecht24.

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