Rechnung per Post: Sind Zusatzkosten für "Papierrechnungen" erlaubt?

(7 Bewertungen, 4.14 von 5)

Worum geht's?

Heutzutage rufen viele Kunden ihre Internet- und Handyrechnungen online ab. Das Amtsgericht Kassel musste sich fragen, ob ein Telekommunikationsunternehmen für den Versand einer Papierrechnung Zuschläge verlangen kann.

Telekommunikationsanbieter verlangt zusätzliche Gebühren für Papierrechnung

Folgender Fall lag der Gerichtsentscheidung zugrunde: Ein Telekommunikationsunternehmen wies in seiner Preisliste darauf hin, dass es für die Übersendung der Rechnung in Papierform ein zusätzliches Entgelt verlangt. Der Anbieter vertrieb seine Leistungen sowohl im Internet als auch in stationären Geschäften. Als ein Kunde sich weigerte den Zuschlag zu bezahlen, klagte das Unternehmen. Das Amtsgericht Kassel hat sich mit dem Fall beschäftigt.

Zuschlag für Papierrechnungen nur ausnahmsweise

Der Richter des Amtsgerichts Kassel (Urteil vom 04. März 2015, Az. 435 C 4822/14) urteilte zugunsten des Kunden. Sein Telekommunikationsanbieter war nicht berechtigt, ein Zuschlag für die Zusendung der Papierrechnung zu verlangen.

Das Gericht machte deutlich, dass Unternehmen zusätzliche Gebühren nur dann verlangen können, wenn sie ihre eigenen Leistungen einzig und allein über elektronische Medien (d.h. im Internet) vertreiben. Dis war vorliegend nicht der Fall. Das Telekommunikationsunternehmen muss daher die Papierrechnung kostenlos übersenden.

Fazit:

Das Urteil schließt an die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 09. Oktober 2014 (Az. III ZR 31/14) an. Telekommunikationsanbieter können Zuschläge für Papierrechnungen daher nur in sehr engen Grenzen verlangen.

Anzeige

Diese Beiträge könnten Sie ebenfalls interessieren:
Weiterlesen...
Online-Shops: Muss auf einen Mindermengen-Zuschlag gesondert hingewiesen werden?
Weiterlesen...
Achtung Abmahnung: Ist die Weiterempfehlen Funktion auf Webseiten erlaubt?
Weiterlesen...
Was müssen Sie als Händler zur Vertragslaufzeit und zur Kündigung eines Vertrags beachten?
Weiterlesen...
Fotolia: Abmahnung trotz Urhebernennung im Impressum
Weiterlesen...
Das neue SEPA – Verfahren: Was ändert sich ab 2014 für Shops und Unternehmen?
Weiterlesen...
Start-Ups: Alles zur Kommanditgesellschaft
Weiterlesen...
Poststreik: Was Händler, Shops und Kunden jetzt wissen müssen
Weiterlesen...
Versand nach Österreich: Verpackungsverordnung gilt auch für Händler in Deutschland
Weiterlesen...
Markenrecherche im Internet
Weiterlesen...
Abmahnsicher bei eBay: Was Händler zu AGB, Widerruf & Datenschutz wissen müssen
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Tools, Wissen, Musterverträge, Erstberatung und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

Jetzt eRecht24 Premium Affiliate werden

Als eRecht24 Premium Affiliate Partner empfehlen Sie eine Lösung, mit der bereits mehr als 370.000 Webseiten erfolgreich rechtlich abgesichert wurden und erhalten dafür eine 25% Lifetime Provision!

Jetzt Affiliate werden

webinar teaser

Online Schulung mit RA Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

Mehr Details