Irreführung: Kennzeichnung als „TOP-Angebot“ muss diesem Anspruch genügen

(2 Bewertungen, 3.00 von 5)

Worum geht's?

Wenn künstliche Intelligenz irrt, kann das teuer werden. Auch dann, wenn der Fehler jedem durchschnittlich verständigen Menschen auffällt. So geschehen im Fall eines Gebrauchtwagen-Angebots, das der Algorithmus einer Online-Plattform irrtümlich als besonders attraktives Schnäppchen eingestuft hatte. Obwohl die meisten interessierten Kunden den Fehler bemerkt haben dürften, erkannte das Oberlandesgericht Köln einen Verstoß gegen das Wettbewerbsgesetz.

Versehentlich 200.000 Kilometer unterschlagen

1.100 Euro sollte der gebrauchte Golf kosten, und das bei einem Tachostand von gerade mal 2.040 Kilometern. Für den Algorithmus der Website autoscout24.de ein klarer Fall von einem „TOP-Angebot“, das entsprechend gekennzeichnet und hervorgehoben wurde. Auf ein solches Preis-Leistungs-Verhältnis wollen interessierte Käufer schließlich aufmerksam gemacht werden. Die meisten allerdings bemerkten den Fehler wahrscheinlich schnell. Denn auf dem beigefügten Foto war klar und unmissverständlich der Tachometer mit der tatsächlichen Fahrleistung zu sehen: 204.032 Kilometer.

Landgericht: „Eingabefehler klar erkennbar“

Der folgende Streit um die falsche Kilometer-Angabe endete mit der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Überraschend für beide Parteien dürfte die Entscheidung des Landgerichts Köln (Az. 6 W 25/20) gewesen sein, die Verfahrenskosten dem Kläger aufzuerlegen. Begründung: Eine Irreführung habe bei dem Inserat nicht vorgelegen. Ein potenzieller Autokäufer erkenne nicht zuletzt anhand des Tacho-Fotos, dass es sich bei der Kilometerangabe um einen Eingabefehler handele. Die Einstufung als „TOP-Angebot“ würden Interessenten daher auch nicht ernst nehmen.

OLG: Interessierte Autokäufer in die Irre geführt

In zweiter Instanz hob das Oberlandesgericht Köln das Urteil auf. Die Richter entschieden, dass die falsche Kilometer-Angabe unlauter sei. Das Verhältnis von Kilometerstand und Kaufpreis habe dazu geführt, dass der Algorithmus der Plattform den gebrauchten Golf als „TOP-Angebot“ beworben habe. Dadurch sei es zu einer blickfangmäßig hervorgehobenen unwahren Bewertung gekommen. Verbraucher wüssten möglicherweise nicht, worauf die Einstufung beruhe. Sie könnten darauf schließen, dass noch andere Umstände eine maßgebliche Rolle für die Kennzeichnung als „TOP-Angebot“ geführt hätten.

Fazit

Keine Rolle spielte für das Gericht, dass die besondere Hervorhebung als „TOP-Angebot“ nicht vom Beklagten selbst durchgeführt wurde, sondern von einem Algorithmus. Die KI habe ihre Berechnung anhand der eingegebenen Daten vorgenommen. Ein schuldhaftes Handeln sei nicht Voraussetzung für einen Unterlassungsanspruch gemäß § 5 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.

eRecht24 Praxis Guide
Rechtssichere Webseiten:
Alles, was Sie wissen müssen
In unserem Guide erklären wir Ihnen in 12 Schritten, wie Sie eine Website rechtssicher erstellen - von der Wahl des Domainnamens über Impressum und Datenschutzerklärung bis hin zu E-Mail- und Newslettermarketing.
Guide jetzt kostenfrei herunterladen!

Name: Bitte Name angeben.

E-Mail-Adresse: Bitte korrekte E-Mail-Adresse angeben.

Ja, bitte senden Sie mir den kostenfreien Guide zu. Ich bin damit einverstanden, dass eRecht24 mir regelmäßig aktuelle Rechts-Updates, Praxistipps und Angebote aus den Bereichen Datenschutz und Internetrecht per E-Mail zusendet. Ich kann jederzeit form- und kostenlos widersprechen. Näheres entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
Vielen Dank!
Wir nehmen es mit dem Schutz Ihrer Daten genau und halten uns an die rechtlichen Vorgaben des Double-Opt-In. Bitte bestätigen Sie zuerst Ihre E-Mail-Adresse. Dann stellen wir Ihnen den Guide kostenfrei zur Verfügung.
Tipp: In unseren Premium-Paketen stehen Ihnen mehr als 10 praktische Guides mit Handlungsempfehlungen und passenden Generatoren und Tools zu verschiedenen Themen (Datenschutz, Urheberrecht, Marketing & Co.) kostenfrei zur Verfügung. Die Premium Praxis Guides werden sie regelmäßig aktualisiert, damit Sie stets auf dem neuesten Stand sind.
Anke Evers
Anke Evers
freiberufliche Journalistin

Anke Evers ist freiberufliche Journalistin, Autorin und Texterin und hat ihr Studium der Sozial- und Kommunikationswissenschaften an Universität Erlangen-Nürnberg absolviert.


Ich möchte mit eRecht24 chatten!
Datenschutzhinweis: Ihre Daten und Ihre Chateingaben werden in unserem Chat-Tool Brevo verarbeitet, sobald Sie zustimmen, den Chat mit uns zu beginnen. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit zurücknehmen. Details hierzu entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Tools, Wissen, Musterverträge, Erstberatung und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

Jetzt eRecht24 Premium Affiliate werden

Als eRecht24 Premium Affiliate Partner empfehlen Sie eine Lösung, mit der bereits mehr als 370.000 Webseiten erfolgreich rechtlich abgesichert wurden und erhalten dafür eine 25% Lifetime Provision!

Jetzt Affiliate werden

webinar teaser

Online Schulung mit RA Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

Mehr Details