Bundesnetzagentur: Telekom behindert Wettbewerb

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Worum geht's?

Die Telekom benötigte zwischen 2017 und 2019 durchschnittlich 71 Arbeitstage, um seinen Geschäftskunden Vorleistungen für Internetzugänge bereitzustellen. In einigen Fällen brauchte der Konzern sogar 696 Arbeitstage. Das fand der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) zu lang. Er reichte daher eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur ein. Diese entschied jetzt: Die Telekom behindert den Wettbewerb. Was warf der Verband der Telekom vor? Und was muss die Telekom jetzt ändern?

Das warf der Verband der Telekom vor

Der VATM vertritt einen Großteil der Wettbewerberunternehmen, die die Wirtschaft mit speziellen Geschäftskundenangeboten versorgen. Die langen Wartezeiten führen dazu, dass sowohl die Geschäftskunden als auch der Wettbewerb Schaden nehmen, so der Vorwurf des VATM. Die Telekom habe auf diese Weise eine faire Teilnahme an Ausschreibungen der Wirtschaft oftmals verhindert. Sie habe ihre Marktmacht missbräuchlich ausgenutzt. Bereits in 2019 hatte der Verband daher mit 8 seiner Mitgliedsunternehmen ein Missbrauchsverfahren angestoßen. Mit dabei waren unter anderem BT, Vodafone, EWE und Plusnet.

Warum sind Konkurrenten auf die Telekom angewiesen?

Anbieter am Markt benötigen in der Regel einen Zugang zu der von der Telekom kontrollierten Teilnehmeranschlussleitung. Erst mit einem Zugang können sie ihre eigenen Dienste anbieten und einen (V)DSL-Anschluss schalten. Anbieter sind daher auf die Telekom angewiesen.

So entschied die Bundesnetzagentur über das Verhalten der Telekom

Die Bundesnetzagentur kam zu dem Schluss: Die Telekom nutzt keine angemessenen Fristen, um Aufträge zu bestätigen und Produkte bereitzustellen. Und: Sie verweigert sich missbräuchlich vertraglichen Regelungen zu Vertragsstrafen (Az. BK2c-19/032). Sie beeinträchtigt damit den Wettbewerb.

Was muss die Telekom jetzt ändern?

Die Bundesnetzagentur hat der Telekom vorgegeben: Sie muss ihre Bedingungen für Großkundengeschäfte deutlich verbessern. Sie darf festgeschriebene Fristen nicht mehr überschreiten. Überschreitet die Telekom Fristen, muss sie statt der bisherigen Schadenspauschalen eine vertragliche Regelung zu Vertragsstrafen anbieten.

Fazit

Die Bundesnetzagentur behält es sich vor zu überprüfen, ob die Telekom die Regeln einhält. Die Telekom will den Beschluss prüfen. Sie behält sich rechtliche Schritte vor. Der Konzern kann gegen die Entscheidung der Bundesnetzagentur innerhalb eines Monats beim Verwaltungsgericht Köln klagen.

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Jan Schäfer
Jan Schäfer
Copywriter

Jan Schäfer hat Germanistik, Anglistik und Zivilrecht in Münster und Perth (Australien) studiert. Er schreibt seit mehr als 14 Jahren in den Bereichen Recht, Finanzen und Software. Mit seinem Detailwissen bereichert Jan Schäfer bereits seit 2016 das Redaktionsteam von eRecht24.

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