Worum geht's?
Die Datenschutzbehörden machen bei Geldstrafen ernst: notebooksbiller.de soll laut DSGVO eine Strafe von 10,4 Millionen Euro zahlen. Die französische Datenschutzbehörde verhängte gegen Google ein DSGVO-Bußgeld in Höhe von 50 Millionen Euro. Und auch mittlere und kleine Unternehmen sind betroffen. So musste zum Beispiel Delivery Hero knapp 200.000 Euro Bußgeld in Deutschland zahlen. Aber wofür drohen eigentlich Geldbußen von den Datenschutzaufsichtsbehörden? Ahnden die Datenschutzbehörden wirklich jeden Verstoß gegen den Datenschutz? Und wie hoch können die Geldstrafen laut Datenschutz-Grundverordnung ausfallen? Gibt es einen allgemeingültigen Bußgeldkatalog?
1. Achtung: Jetzt versenden die Behörden DSGVO Bußgelder
Sie bereiteten sich nicht auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vor? An einigen Stellen hapert es noch? Die Ämter für Datenschutz folgen dem Grundsatz „Gnade vor Recht“ nicht mehr. Dass Deutschland alles andere als zimperlich ist, wenn es um das Vorgehen gegen die DSGVO-Verstöße geht, zeigt eine aktuelle Studie von heyData: So wurden im europaweiten Vergleich in Deutschland umgerechnet mit 77.747 die meisten Datenschutzverstöße seit Inkrafttreten der DSGVO gemeldet. Mit verhängten Bußgeldern in Höhe von 69 Mio. Euro ist Deutschland nach Italien auf Rang 2.
Die Umsetzungsfrist der Regelungen laut Datenschutz lief im Mai 2018 ab. Deshalb müssen Sie jetzt rechtlich fit sein und Verstöße gegen den Datenschutz vermeiden. In unserem Artikel lesen Sie mehr zu DSGVO-Abmahnungen und was Sie dagegen tun können.
Fragen Sie bei den Aufsichtsbehörden besser nicht um Rat. Ein Unternehmen ersuchte die Behörde für Datenschutz im Mai 2018 um Hilfe und erhielt statt einer Antwort eine Geldbuße in Höhe von 5.000 Euro. Größere Unternehmen müssen bei Datenschutzverstößen mit noch höheren Strafen rechnen: Bei Amazon ist aufgrund eines Verstoßes eine Buße von bis zu 6,3 Milliarden Euro möglich, bei Apple sogar von bis zu acht Milliarden Euro.
Ein DSGVO-Bußgeld wird zusätzlich zur Anordnung, den Verstoß zu unterlassen, verhängt. Zusätzlich bekommen die verantwortlichen Unternehmen eine Anweisung, die Missstände innerhalb einer gewissen Frist anzupassen.
2. Verhängte Bußgelder: Die wichtigsten Fälle
Wie hoch Bußgelder für Datenschutzverstöße tatsächlich werden können, sehen Sie anhand dieser Tabelle. Die wichtigsten Fälle von Land zu Land und je nach Geldbußen werden wir ab sofort fortlaufend für Sie als Überblick ergänzen.
Wann? | Gegen wen? | Wie hoch? | Warum? | Vorschrift? |
Mai 2023 | Meta Platforms Ireland Limited | 1.2 Mrd. Euro | Von der Social-Media-Plattform Facebook wurden personenbezogene Daten aus der EU/dem EWR an die USA übermittelt | Art. 46 Abs. 1 DSGVO |
April 2023 | Fitnesscenter-Kette SATS (Norwegen) | 858.590 Euro | Betroffenenrechte wurden nicht ordnungsgemäß umgesetzt | Art. 5 Abs. 1 lit a und e, Art. 6 Abs.1, Art. 12, Art. 13, Art. 15, Art. 17 DSGVO |
März 2023 | Region Venetien (Italien) | 100.000 Euro | Listen von ungeimpftem Gesundheitspersonal wurden unzulässiger Weise weitergegeben | Art. 5 und 6 DSGVO |
Februar 2023 | Digitale US-amerikanische Gesundheitsplattform GoodRX Holdings Inc. | 1.391.982 Euro | Unzulässige Weitergabe von sensiblen persönlichen Gesundheitsdaten an Werbeunternehmen | |
Januar 2023 | Meta Platforms Ireland Limited | 390.000.000 Euro | Vertragserfüllung bietet keine Rechtsgrundlage für personalisierte Werbung | Art. 6 DSGVO |
Dezember 2022 | Portugiesisches nationales statistisches Institut | 4.300.000 Euro | Zahlreiche Verstöße bei der Volkszählung 2021 | Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 9 Abs. 1, Art. 12 und 13, Art. 28 Abs. 1, 6, 7, Art. 35 Abs. 1 und 2, Abs. 3 lit. b, Art. 44, Art. 46 Abs. 2 DSGVO |
November 2022 | Douglas Italia SpA | 1.400.000 Euro | Unzulässige Speicherung von über 3 Millionen Kundendaten | Art. 5 Abs. 1 lit. b, e, Art. 6 und 7, Art. 12 Abs. 1, Art. 13 Abs. 2, Art. 24, Art. 25 Abs. 1 DSGVO |
Oktober 2022 | Easylife Limited (Vereinigtes Königreich) | 1.546.870 Euro | Profiling von fast 150.000 Kunden auf Basis von Gesundheitsdaten | Art. 9, Art. 5 Abs. 1 lit.a, Art. 13 Abs. 1 lit. c DSGVO |
September 2022 | Dänische Gemeinde Hørsholm | 6.723 Euro | Abhandenkommen von 1.600 personenbezogenen Daten durch den Diebstahl eines nichtverschlüsselten Arbeitscomputers | Art. 32 DSGVO |
September 2022 | 405.000.000 Euro | Nutzung von Geschäftskonten durch Minderjährige, dadurch teilweise öffentliche Accounts und Zugriff auf E-Mail-Adresse und Telefonnummer möglich | Art. 5 Abs. 1 lit. a und c, Art. 6 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 24, Art. 25 Abs. 1 und 2, Art. 35 Abs. 1 DSGVO | |
August 2022 | Französische Luxushotelkette Accor SA | 600.000 Euro | Automatisches Anmelden zum Marketing-Newsletter bei Buchung auf der Website | Art. 12, Art. 13, Art. 15, Art. 21, Art. 32 DSGVO |
August 2022 | Deutsche Bank S. p. A. | 20.000 Euro | Keine Reaktion über Auskunftsanfrage eines Kunden | Art. 12, Art. 15 DSGVO |
Juli 2022 | Hannoversche Volksbank | 900.000 Euro | Auswertung von Kundendaten ohne Rechtsgrundlage | Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO |
Juli 2022 | Volkswagen | 1.100.000 Euro | Mehrere Datenschutzverstöße beim Einsatz eines Dienstleisters zur Erprobung eines Fahrassistenzsystems | Art. 13, Art. 28, Art. 30, Art. 35 DSGVO |
Juni 2022 | Gyldendal (ältester und größter dänischer Verlag) | 134.432 Euro | Zu lange Datenspeicherung von Buchclub-Mitgliedern auf einer passiven Datenbank. Nach Austritt der Betroffenen waren die personenbezogenen Daten noch über zehn Jahre gespeichert worden. | Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO |
Juni 2022 | Niederländische Arbeits- und Wohlfahrtsbehörde | Knapp 500.000 Euro | Arbeitssuchende mussten als Bedingung ihren Lebenslauf auf dem Portal der Behörde uploaden, um als arbeitssuchend zu gelten und Leistungen beziehen zu können. Die Lebensläufe konnten von eingeloggten Arbeitgebern eingesehen werden. | Art. 5 Abs. 1 lit. a und f, Art. 6 Abs. 1 und 3 DSGVO |
Mai 2022 | Clearview AI Inc. (Großbritannien) | 9 Mio. Euro | Das US-amerikanische Unternehmen hat unrechtmäßig mittels künstlicher Intelligenz biometrische Profile von Personen im Vereinigten Königreich erstellt. | Art. 5 Abs. 1 lit. a und e, Art. 6, 9, 14, 15, 16, 17, 21, 22 und 35 DSGVO |
Mai 2022 | GOOGLE LLC (Spanien) | 10 Mio. Euro | Weitergabe von personenbezogenen Daten an einen Dritten (Lumen Project) in einem Drittland ohne, dass Betroffene dieser widersprechen konnten. | Art. 6 und 17 DSGVO |
April 2022 | Budapest Bank Zrt. (Ungarn) | 708.035 Euro | Automatisierte Auswertung von Kundenservice-Gesprächen ohne Rechtsgrundlage sowie Verletzung der Informationspflicht. | Art. 5 Abs. 1 lit. a und b, Art. 6 Abs. 1 und 4, Art. 12 Abs. 1, Art. 13, Art. 21 Abs. 1 und 2, Art. 24 Abs.1 und Art. 25 Abs. 1 und 2 DSGVO |
März 2022 | Klarna Bank AB (Schweden) | 719.597 Euro | Fehlende und unvollständige Information zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf der Website. | Art. 5 Abs. 1 lit. a. Art. 5 Abs. 2, Art. 12 Abs. 1, Art. 13 Abs. 2 lit. f, Art. 14 Abs.2 lit. g DSGVO |
3. Bußgelder nach der DSGVO: Wie hoch können diese sein?
Wie hoch ein DSGVO Bußgeld ist, entscheiden die Landesbeauftragten der Aufsichtsbehörden im Einzelfall. Der Bußgeldrahmen ist schwindelerregend hoch und in Art. 83 DSGVO festgehalten. Der Art. 83 DSGVO berücksichtigt bei der Höhe von Geldbußen, was für eine Datenschutzverletzung vorliegt.
Einen expliziten Bußgeldkatalog gibt es nicht. Allerdings haben wir anhand der Vorgaben der Datenschutzkonferenz einen Bußgeldrechner erstellt. Die konkreten Berechnungen sind im Detail komplexer, allerdings bietet Ihnen der Bußgeldrechner eine erste Einschätzung für die mögliche Höhe von DSGVO-Bußgeldern.
Verletzt ein Unternehmen seine Zertifizierungs- oder Überwachungspflichten oder bestimmte Vorschriften laut Datenschutz, ist eine Buße von bis zu 10 Mio. Euro möglich. Die Aufsichtsbehörden verhängen alternativ eine Strafe von bis zu zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Für Firmen ist vor allem wichtig, dass die entsprechenden technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der verarbeiteten personenbezogenen Daten getroffen werden. Andernfalls werden Betriebe schnell zur Kasse gebeten.
Sie verhängen immer den höheren Betrag. Missachtet ein Betrieb eine Anweisung einer Aufsichtsbehörde, sind die Geldbußen doppelt so hoch. Für Verstöße sind Strafen von bis zu 20 Mio. Euro oder bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes sind auch in anderen Situationen möglich. Eine Datenschutzverletzung ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Unternehmen schwerwiegende Rechtsverstöße begeht. Diese sind in Art. 83 Absatz 5 DSGVO aufgelistet.
Höhe der Bußgelder je nach Art der Verstöße
Beispiel: Ein Unternehmen stellt einen Datenschutzbeauftragten ein. Dieser muss die Mitarbeiter im Unternehmen über die DSGVO und die damit verbundenen Pflichten aufklären. Führt der Betrieb keine internen Schulungen durch, sind Geldbußen gemäß DSGVO von bis zu zehn Mio. Euro fällig. Viel schwerwiegender ist es aber, wenn eine Firma gegen ihre gesetzlichen Informationspflichten verstößt. Veröffentlicht es keine Datenschutzerklärung, beträgt die Geldbuße bis zu 20 Mio. Euro.
Das Beispiel verdeutlicht, dass sich die Sanktionen und die Höhe der Geldbuße nach der Art der Datenschutzverstöße richtet. Viele Datenschutzverletzungen wenden Sie durch einfache Maßnahme ab. Die Kosten für eine Rechtsberatung sind hier vergleichsweise gering. Entdecken die Ämter für Datenschutz eine Datenschutzverletzung, ist eine Strafe oft unausweichlich.
Wonach bemisst sich die Höhe der Bußgelder laut Datenschutz-Grundverordnung?
Die Strafen bei Verstößen gegen die DSGVO müssen verhältnismäßig sein. Die Ämter für Datenschutz sehen sich jeden Datenschutzverstoß gesondert an und bewerten dann, wie schwerwiegend dieser ist. Wie hoch laut Datenschutz bei einem Verstoß die Strafe ist und welche anderen Sanktionen infrage kommen, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Wie schwer ist die Datenschutzverstoß und wie lange hielt diese an?
- Wie viele Personen betrifft die Datenschutzverstoß?
- Welcher Schaden entstand?
- Handelte das Unternehmen absichtlich?
- Dämmte der Betrieb den Schaden ein?
- Liegen mehrere Verstöße gegen den Datenschutz vor?
- Handelt es sich um einen Wiederholungstäter?
- War der Datenschutzbeauftragte des Unternehmens kooperativ?
- Verschleierte die Firma den Datenschutzverstoß?
- Gibt es mildernde Umstände?
Bei Verstößen richtet sich die Höhe des Bußgeldes nach diesen Fragen. Verstoßen Sie gegen die Datenschutzgesetze, handeln Sie am besten schnell. Betreiben Sie Schadensbegrenzung und beurteilen Sie anhand der oben aufgeworfenen Fragen, wie Sie am besten vorgehen.
Läuft gegen Sie bereits ein Bußgeldverfahren? Oder benötigen Sie wegen einer Datenpanne anwaltliche Beratung zu DSGVO-Verstößen? Kontaktieren Sie jetzt die Kanzlei Siebert Lexow!
4. Zahlreiche Beschwerden gegen Streaming-Anbieter anhängig
Derzeit sind Beschwerden gegen zahlreiche Streaming-Anbieter im Internet anhängig. Der Datenschutzaktivist Max Schrems forderte von namhaften Streaming-Anbietern Auskünfte nach der DSGVO ein. Die betroffenen Betriebe verletzten ihre dahingehenden Auskunftspflichten. Der renommierte Aktivist für Datenschutz reichte daraufhin gegen alle Anbieter Beschwerden ein. Darunter befinden sich die Unternehmen YouTube, Spotify, Netflix, Amazon Prime und Apple Music.
Die Bußgeldverfahren nach der DSGVO richten sich aber nicht nur gegen die Großen der Branche – derzeit sind zahlreiche Beschwerden gegen mittelständische und kleine Firmen anhängig. Sie müssen sich nicht nur auf eine Geldbuße, sondern auch auf andere Strafen einstellen.
5. Diese Unternehmen sind bereits betroffen
Diese Betriebe bereiteten sich nicht gut genug auf die DSGVO vor. Deshalb verhängten die Ämter für Datenschutz Bußen gegen die Betroffenen.
notebooksbilliger.de: 10,4 Millionen Euro
Dem niedersächsischen Elektronikhändler notebooksbilliger.de wurde von der Landesbeauftragten für Datenschutz (LfD) Barbara Thiel ein Bußgeld von 10,4 Mio. Euro verhängt.
Als Grund dafür gab sie an, dass das Unternehmen, ohne eine dafür vorliegende Rechtsgrundlage, über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren seine Mitarbeiter per Video überwacht hat. Die Kameraüberwachung erstreckte sich über die Arbeitsplätze, Lager und Aufenthaltsbereiche.
Auch Kunden der notebooksbillger.de-Filiale in Hannover waren von der Überwachung betroffen. Die Videokameras wären dort auf Sitzgelegenheiten im Verkaufsraum gerichtet gewesen.
Gemäß Art. 6 DSGVO unterliegt die Erfassung und Speicherung von Videoaufnahmen strengen Regeln. Dazu zählt, dass ein berechtigtes Interesse daran bestehen und ein Verarbeitungszweck festgelegt werden muss. Dazu zählt beispielsweise der Schutz von Eigentum oder der Gesundheit von Mitarbeitern sowie die Beweismittelerhebung zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche.
Google: 50 Millionen Euro
Den Internetgiganten Google erwischte es eiskalt. Die französische Datenschutzbehörde CNIL verhängte ihr erstes Bußgeld gegen Google. Dieses betrug 50 Mio. Euro und sanktionierte einen rechtswidrigen Einrichtungsprozess auf dem Betriebssystem Android.
Die Behörde für Datenschutz bemängelte, dass Nutzer des Betriebssystems Android essenzielle Datenschutzinformationen nicht oder nur schwer einsehen können. So könnten sie nur schwer herausfinden, wie lange Google die Nutzerdaten speichert und wie es diese weiterverarbeitet.
Außerdem sei es nicht rechtskonform, wie der Nutzer der Erstellung eines Accounts bei Google zustimmen müsse. Auch das Einstellungsmenü für personalisierte Werbung sei rechtswidrig. Hier seien individuelle Einstellungsmöglichkeiten umständlich versteckt.
Delivery Hero: fast 200.00 Euro
Das Berliner Unternehmen muss wegen nicht gelöschter Kundendatensätzen und unzulässigen Werbemails ein Bußgeld von 195.407 Euro zahlen. Das ist das höchste Bußgeld gegen einen Betrieb in Deutschland, das wegen Datenschutzverstößen nach der DSGVO bisher rechtskräftig verhängt wurde.
Kolibri Image: 5.000 Euro
Das Unternehmen Kolibri Image ersuchte den Hamburger Landesbeauftragten im Mai 2018 um Rat. Die kleine Firma bat einen ihrer Dienstleister mehrfach um einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung, bekam diesen aber nicht.
Sie war ratlos und fragte nach, wie sie nun vorgehen solle. Der Landesbeauftragte antwortete, dass beide Seiten zu solch einem Vertragsschluss verpflichtet seien. Kolibri Image müsse den Vertrag deshalb selbst absenden und dürfe den Dienstleister erst nach Vertragsschluss beauftragen.
Der Landesbeauftragte versendete am 17.12.2018 einen Bußgeldbescheid von 5.000 Euro zuzüglich 250 Euro Gebühren. Er begründete den Bescheid gegenüber dem Betrieb mit einem Verstoß gegen Art. 83 Absatz 4 DSGVO. Der Grundsatz „Fragen kostet nichts“, traf hier nicht zu.
Knuddels: 20.000 Euro
Auch das Chatportal Knuddels musste ein DSGVO Bußgeld zahlen. Der Betreiber der Plattform informierte seine überwiegend jungen Kunden im September 2018 erstmalig über eine Datenpanne. Auf einer Filesharing-Seite veröffentlichten Nutzer über 800.000 E-Mail-Adressen, die aus der Datendank von Knuddels stammen.
Die Betreiber fanden die Ursache schnell heraus: Die Nutzerdaten lagen unverschlüsselt und im Klartext auf einem älteren Server. Knuddels reagierte umgehend und verbesserte sofort die IT-Sicherheit im Unternehmen.
Die baden-württembergische Datenschutzbehörde lobte den Betreiber für sein vorbildliches Verhalten. Deshalb war das Bußgeld mit 20.000 Euro vergleichsweise gering.
Kliniken
Eine Klinik musste ein DSGVO Bußgeld zahlen, da es einen Schwerbehindertenausweis versehentlich an einen falschen Patienten aushändigte.
Banken
Die Datenschutzbehörden verhängten Sanktionen gegen verschiedene Banken. Dort konnten Bankkunden beim Online-Banking die Kontoauszüge anderer Personen einsehen.
Onlineshops
Auch viele Onlineshops mussten bereits Sanktionen zahlen. Beispielsweise, weil Hacker unbefugt Daten ihrer Kunden kopierten.
Feuerwehr
Eine Feuerwehrzentrale in Bremen zeichnete sämtliche Telefonate mit Personen auf. Dies ist aber nur bei Notrufen erlaubt. Darauf reagierten die Behörden mit einem Bußgeld.
Videoüberwachung
Unternehmen, die Videokameras nutzen, erhielten schon oft Sanktionen. Diese müssen ihre Kameras DSGVO-konform ausrichten.
Arbeitsrecht
Die DSGVO wirkt sich auch auf das Arbeitsrecht aus. Richten Sie Bewerbungsprozesse unbedingt nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung und der BDSG aus. Holen Sie als Arbeitgeber für die Datenverarbeitung immer eine Einwilligung der Bewerber ein.
6. Checkliste
- Bestellen Sie einen Datenschutzbeauftragten oder einen Anwalt.
- Richten Sie sämtliche Prozesse im Unternehmen nach der DSGVO aus.
- Holen Sie für eine Datenverarbeitung immer eine Einwilligung ein.
- Melden Sie Datenschutzverletzungen schnellstmöglich.
7. Die fünf wichtigsten Fragen zur DSGVO und Bußgeldern
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