Worum geht's?
Die Datenschutzbehörden machen bei Bußgeldern ernst: Die Deutsche Wohnen soll in Berlin ein Bußgeld von 14,5 Millionen Euro zahlen. Die französische Datenschutzbehörde verhängte gegen den Google ein DSGVO Bußgeld in Höhe von 50 Millionen Euro. Und auch mittlere und kleine Unternehmen sind betroffen. So musste zum Beispiel Delivery Hero knapp 200.00 Euro Bußgeld in Deutschland zahlen. Aber wofür drohen eigentlich Bußgelder? Ahnden die Datenschutzbehörden wirklich jeden Verstoß? Und wie hoch können die Bußgelder der DSGVO ausfallen?
1. Achtung: Jetzt versenden die Behörden DSGVO Bußgelder
Sie bereiteten sich nicht auf die DSGVO vor? An einigen Stellen hapert es noch? Die Datenschutzbehörden folgen dem Grundsatz „Gnade vor Recht“ nicht mehr. Dass Deutschland alles andere als zimperlich ist, wenn es um das Vorgehen gegen die DSGVO-Verstöße geht, zeigt eine aktuelle Studie von heyData: So wurden im europaweiten Vergleich in Deutschland umgerechnet mit 77.747 die meisten Datenschutzverstöße seit Inkrafttreten der DSGVO gemeldet. Mit verhängten Bußgeldern in Höhe von 69 Mio. Euro ist Deutschland nach Italien auf Rang 2.
Die Umsetzungsfrist der DSGVO lief im Mai 2018 ab. Deshalb müssen Sie jetzt für die DSGVO fit sein und Sanktionen vermeiden. Fragen Sie bei den Datenschutzbehörden besser nicht um Rat. Ein Unternehmen ersuchte die Datenschutzbehörde im Mai 2018 um Hilfe und erhielt statt einer Antwort eine Geldbuße in Höhe von 5.000 Euro. Für größere Unternehmen ist eine Datenschutzverletzung noch teurer: Bei Amazon ist ein DSGVO Bußgeld von bis zu 6,3 Milliarden Euro möglich, bei Apple sogar von bis zu acht Milliarden Euro.
Bußgelder nach der DSGVO: Wie hoch können diese sein?
Wie hoch ein DSGVO Bußgeld ist, entscheiden die Landesbeauftragten der Datenschutzbehörden im Einzelfall. Der Bußgeldrahmen ist schwindelerregend hoch und in Art. 83 DSGVO festgehalten. Der Art. 83 DSGVO berücksichtigt bei der Höhe von Geldbußen, was für eine Datenschutzverletzung vorliegt.
Verletzt ein Unternehmen seine Zertifizierungs- oder Überwachungspflichten oder bestimmte Vorschriften der DSGVO, ist ein Bußgeld von bis zu 10 Millionen Euro möglich. Die Aufsichtsbehörden verhängen alternativ ein Bußgeld von bis zu zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Sie verhängen immer den höheren Betrag. Missachtet ein Unternehmen eine Anweisung einer Aufsichtsbehörde, sind die Geldbußen doppelt so hoch. DSGVO Strafen von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes sind auch in anderen Situationen möglich.
Beispielsweise, wenn ein Unternehmen schwerwiegende Rechtsverstöße begeht. Diese sind in Art. 83 Absatz 5 DSGVO aufgelistet.
Beispiel: Ein Unternehmen stellt einen Datenschutzbeauftragten ein. Dieser muss die Mitarbeiter im Unternehmen über die DSGVO und die damit verbundenen Pflichten aufklären. Führt das Unternehmen keine internen Schulungen durch, ist eine Geldbuße von bis zu zehn Millionen Euro fällig. Viel schwerwiegender ist es aber, wenn ein Unternehmen gegen seine gesetzlichen Informationspflichten verstößt. Veröffentlicht ein Unternehmen keine Datenschutzerklärung, beträgt die Geldbuße bis zu 20 Millionen Euro.
Das Beispiel verdeutlicht, dass sich die Sanktionen und die Höhe der Geldbuße nach der Art der Datenschutzverletzung richtet. Viele Datenschutzverletzungen wenden Sie durch einfache Maßnahme ab. Die Kosten für eine Rechtsberatung sind hier vergleichsweise gering. Entdecken die Datenschutzbehörden eine Datenschutzverletzung, ist ein DSGVO Bußgeld oft unausweichlich.
Wonach bemisst sich die Höhe der Bußgelder?
Die Strafen nach der DSGVO müssen verhältnismäßig sein. Die Datenschutzbehörden sehen sich jeden Verstoß gesondert an und bewerten dann, wie schwerwiegend dieser ist. Wie hoch bei einem DSGVO Verstoß ein Bußgeld ist und welche anderen Sanktionen infrage kommen, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Wie schwer ist die Datenschutzverletzung und wie lange hielt diese an?
- Wie viele Personen betrifft die Datenschutzverletzung?
- Welcher Schaden entstand?
- Handelte das Unternehmen absichtlich?
- Dämmte das Unternehmen den Schaden ein?
- Liegen mehrere Verstöße vor?
- Handelt es sich um einen Wiederholungstäter?
- War der Datenschutzbeauftragte des Unternehmens kooperativ?
- Verschleierte das Unternehmen den Verstoß?
- Gibt es mildernde Umstände?
Die DSGVO Bußgelder Höhe und die Art der Sanktionen bestimmen sich nach diesen Fragen. Verstoßen Sie gegen die DSGVO, handeln Sie am besten schnell. Betreiben Sie Schadensbegrenzung und beurteilen Sie anhand der oben aufgeworfenen Fragen, wie Sie am besten vorgehen.
Läuft gegen Sie bereits ein Bußgeldverfahren? Oder benötigen Sie wegen einer Datenpanne anwaltliche Beratung zu DSGVO-Verstößen? Kontaktieren Sie jetzt die Kanzlei Kanzlei Siebert Lexow!
2. Zahlreiche Beschwerden gegen Streaming-Anbieter anhängig
Derzeit sind Beschwerden gegen zahlreiche Streaming-Anbieter anhängig. Der Datenschutzaktivist Max Schrems forderte von namhaften Streaming-Anbietern Auskünfte nach der DSGVO ein. Die betroffenen Unternehmen verletzten ihre dahingehenden Auskunftspflichten. Der renommierte Aktivist für Datenschutz reichte daraufhin gegen alle Anbieter Beschwerden ein. Darunter befinden sich die Unternehmen YouTube, Spotify, Netflix, Amazon Prime und Apple Music.
Die Bußgeldverfahren nach der DSGVO richten sich aber nicht nur gegen die Großen der Branche – derzeit sind zahlreiche Beschwerden gegen mittelständische und kleine Unternehmen anhängig. Sie müssen sich nicht nur auf eine Geldbuße, sondern auch auf andere Sanktionen einstellen.
3. Diese Unternehmen sind bereits betroffen
Diese Unternehmen bereiteten sich nicht gut genug auf die DSGVO vor. Deshalb verhängten die Datenschutzbehörden Bußgelder gegen die Betroffenen.
Deutsche Wohnen: 14,5 Millionen Euro?
Eine der größten Wohnungsgesellschaften in Deutschland hatte nach Angaben der Berliner Aufsichtsbehörde zahlreiche Mieterdaten nicht oder nicht korrekt gelöscht. Dazu zählten Daten zu Gehaltsbescheinigungen, Arbeitsverträge oder Steuerunterlagen der Mieter. Das Unternehmen wurde mehrfach von den Datenschützern aufgefordert, Mieterdaten die nicht länger als erlaubt zu speichern und diese zu löschen. Die Deutsche Wohnen reagierte hier aber nicht oder nicht so wie es nötig gewesen wäre. Das Ergebnis: Ein Bußgeldbescheid von 14,5 Millionen Euro. Zwar hat das Landgericht Berlin diesen „wegen gavierender Mängel“ für unwirksam erklärt. Hiergegen hat die Staaatsanwaltschaft im Auftrag der Berliner Beauftragten für Datenschutz Smoltczyk Berlin Beschwerde eingelegt. Nun bleibt abzuwarten, wie die nächsthöhere Instanz entscheidet.
Google: 50 Millionen Euro
Den Internetgiganten Google erwischte es eiskalt. Die französische Datenschutzbehörde CNIL verhängte ihr erstes DSGVO Bußgeld gegen Google. Dieses betrug 50 Millionen Euro und sanktionierte einen rechtswidrigen Einrichtungsprozess auf dem Betriebssystem Android. Die Datenschutzbehörde bemängelte, dass Nutzer des Betriebssystems Android essenzielle Datenschutzinformationen nicht oder nur schwer einsehen können. So könnten sie nur schwer herausfinden, wie lange Google die Daten der Nutzer speichert und wie es diese weiterverarbeitet. Außerdem sei es nicht rechtskonform, wie der Nutzer der Erstellung eines Accounts bei Google zustimmen müsse. Auch das Einstellungsmenü für personalisierte Werbung sei rechtswidrig. Hier seien individuelle Einstellungsmöglichkeiten umständlich versteckt.
Delivery Hero: fast 200.00 Euro
Das Berliner Unternehmen muss wegen nicht gelöschter Kundendatensätzen und unzulässigen Werbemails ein Bußgeld von 195.407 Euro zahlen. Das ist das höchste Bußgeld gegen ein Unternehmen in Deutschland, das wegen Datenschutzverstößen nach der DSGVO bisher rechtskräftig verhängt wurde.
Kolibri Image: 5.000 Euro
Das Unternehmen Kolibri Image ersuchte den Hamburger Landesbeauftragten im Mai 2018 um Rat. Die kleine Firma bat einen ihrer Dienstleister mehrfach um einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung, bekam diesen aber nicht. Sie war ratlos und fragte nach, wie sie nun vorgehen solle. Der Landesbeauftragte antwortete, dass beide Seiten zu solch einem Vertragsschluss verpflichtet seien. Kolibri Image müsse den Vertrag deshalb selbst absenden und dürfe den Dienstleister erst nach Vertragsschluss beauftragen. Der Landesbeauftragte versendete am 17.12.2018 einen Bußgeldbescheid in Höhe von 5.000 Euro zuzüglich 250 Euro Gebühren. Er begründete den Bescheid gegenüber dem Unternehmen mit einem Verstoß gegen Art. 83 Absatz 4 DSGVO. Der Grundsatz „Fragen kostet nichts“, traf hier nicht zu.
Knuddels: 20.000 Euro
Auch das Chatportal Knuddels musste ein DSGVO Bußgeld zahlen. Der Betreiber der Plattform informierte seine überwiegend jungen Kunden im September 2018 erstmalig über eine Datenpanne. Auf einer Filesharing-Seite veröffentlichten Nutzer über 800.000 E-Mail-Adressen, die aus der Datendank von Knuddels stammen. Die Betreiber fanden die Ursache schnell heraus: Die Daten lagen unverschlüsselt und im Klartext auf einem älteren Server. Knuddels reagierte umgehend und verbesserte sofort die IT-Sicherheit im Unternehmen. Die baden-württembergische Datenschutzbehörde lobte den Betreiber für sein vorbildliches Verhalten. Deshalb war das Bußgeld mit 20.000 Euro auch vergleichsweise gering.
Kliniken
Eine Klinik musste ein DSGVO Bußgeld zahlen, da es einen Schwerbehindertenausweis versehentlich an einen falschen Patienten aushändigte.
Banken
Die Datenschutzbehörden verhängten DSGVO Bußgelder gegen verschiedene Banken. Dort konnten Bankkunden beim Online-Banking die Kontoauszüge anderer Personen einsehen.
Onlineshops
Auch viele Onlineshops mussten bereits DSGVO Bußgelder zahlen. Beispielsweise, weil Hacker unbefugt Daten ihrer Kunden kopierten.
Feuerwehr
Eine Feuerwehrzentrale in Bremen zeichnete sämtliche Telefonate mit Personen auf. Dies ist aber nur bei Notrufen erlaubt. Dies sanktionierten die Behörden mit einem Bußgeld.
Videoüberwachung
Unternehmen, die Videokameras nutzen, erhielten schon oft DSGVO Bußgelder. Diese müssen ihre Kameras DSGVO-konform ausrichten.
Arbeitsrecht
Die DSGVO wirkt sich auch auf das Arbeitsrecht aus. Richten Sie Bewerbungsprozesse unbedingt nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung und der BDSG aus. Holen Sie als Arbeitgeber für die Datenverarbeitung immer eine Einwilligung der Bewerber ein.
4. Verhängte Bußgelder: Die wichtigsten Fälle
Wie hoch Bußgelder in welchem Fall tatsächlich werden können, sehen Sie anhand dieser Tabelle. Die wichtigsten Fälle werden wir ab sofort fortlaufend für Sie ergänzen.
Wann? | Gegen wen? | Wie hoch? | Warum? | Verstoß gegen welche Vorschrift? |
September 2021 | 225 Mio. Euro | Daten wurden innerhalb einer Facebook-Gruppe weitergeleitet, ohne dass dies für den Nutzer transparent war. | Artikel 5, lit. a, 12, 13, 14 DSGVO | |
September 2021 | Norwegisches Mautunternehmen | 500.000 Euro | Autokennzeichen von norwegischen Autofahrern wurden nach China übermittelt, um diese dort im Auftrag auszuwerten. Das Mautunternehmen hatte keine Standardvertragsklauseln abgeschlossen und keine Risikoabwägung gemacht. | Artikel 5 Abs. 1 lit. f, 2, 28 Absatz 3, 32 Absatz 2, 44 DSGVO |
Oktober 2021 | Sky (Italien) | 3,3 Mio Euro | Sky-Kunden wurden von Callcentern zu Werbezwecken angerufen, obwohl sie widersprochen hatten. Zudem gab es keine Auftragverarbeitung zwischen Sky und den Callcentern. | Artikel 5 Absatz 1 und 2, 6 Absatz 1, 7, 14, 21, 28, 29 DSGVO |
November 2021 | Transavia (niederländische Fluggesellschaft) | 400.000 Euro | Hacker konnten auf die Daten von 25 Mio. Fluggästen zugreifen. Die gestohlenen Daten beinhalteten zum Teil Gesundheitsdaten (sensible Daten nach Artikel 9 DSGVO). Die Airline hatte die Daten unzureichend durch technische und organisatorische Maßnahmen geschützt. | Artikel 32 Absatz 1 und 2 DSGVO |
November 2021 | Unternehmen mit betreiblichem DSB, nicht namentlich bekannt (Luxemburg) | 18.700 Euro | Das Unternehmen veröffentlichte keine Kontaktdaten des DSB, stattdessen nur ein generisches Kontaktformular. Der DSB wurde nicht ordnungsgemäß in die Abläufe des Unternehmens eingebunden. | Artikel 37 Absatz 7, 38 Absatz 1 und 3, 39 Absatz 1 DSGVO |
Dezember 2021 | Grinder (Niederlande) | 6,5 Mio. Euro | Die Mobile-Dating-App für Homosexuelle, Bi-, Trans- und Queer-Menschen hat ohne Einwilligung der Nutzer personenbezogene Daten für verhaltensbezogene Werbung an Dritte weitergegeben. Die Daten Daten können einen Grindr-Nutzer als Angehörigen einer sexuellen Minderheit ausweisen. | Artikel 6 Absatz 1, 9 Absatz 1 DSGVO |
5. Checkliste
Sie möchten BDSG und DSGVO Bußgelder vermeiden? Dann setzen Sie schnell die Vorgaben der DSGVO um:
Bestellen Sie einen Datenschutzbeauftragten oder einen Anwalt.
Richten Sie sämtliche Prozesse im Unternehmen nach der DSGVO aus.
Holen Sie für eine Datenverarbeitung immer eine Einwilligung ein.
Melden Sie Datenschutzverletzungen schnellstmöglich.
Die fünf wichtigsten Fragen zur DSGVO und Bußgeldern:
1. Wie hoch sind DSGVO Bußgelder?
Der Bußgeldkatalog der DSGVO sieht Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro vor. Die Aufsichtsbehörde darf aber auch Bußgelder von bis zu vier Prozent des weltweit erzielten Jahresumsatzes des letzten Geschäftsjahres als Geldbuße verhängen. Maßgeblich ist der höhere der beiden Werte.
Wir haben für eine erste Orientierung hier einen DSGVO-Bußgeldrechner für Sie entwickelt.
2. Wonach bemisst sich die Höhe von DSGVO Bußgeldern?
Wie hoch ein DSGVO Bußgeld ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Punkte, die die Landesbeauftragten berücksichtigen, sind im Artikel in Stichpunkten aufgelistet.
3. Trifft es nur die großen Unternehmen?
Derzeit müssen insbesondere große Unternehmen mit DSGVO Bußgeldern rechnen. Kleine Unternehmen erhielten von den Landesbeauftragten aber auch schon Bußgeldbescheide – die DSGVO gilt für alle Marktteilnehmer.
4. DSGVO: Sind Bußgelder für Behörden möglich?
Die DSGVO hat eine Öffnungsklausel: Jeder Staat der Europäischen Union darf selbst entscheiden, ob er Bußgelder gegenüber Behörden verhängt. Deutschland hat in § 43 Absatz 3 BDSG festgelegt, dass Bußgelder gegen Behörden nicht möglich sind.
5. Wie vermeiden Unternehmen ein DSGVO Bußgeld?
- Beauftragen Sie für Ihr Unternehmen einen professionellen Datenschutzbeauftragten.
- Melden Sie Datenpannen unverzüglich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.
- Informieren Sie sich bei uns darüber, wie Sie die Fallstricke der DSGVO vermeiden.



