Was müssen Sie zu Allgemeine Angaben zur Speicherdauer von personenbezogenen Daten wissen?
Allgemeine Angaben zur Speicherdauer von personenbezogenen Daten zeigen Usern, wie lange Seitenbetreiber ihre erfassten Daten, wie beispielsweise Namen, E-Mail und Adresse, speichern. Welche datenschutzrechtlichen Pflichten müssen Seitenbetreiber beachten, wenn sie die Angaben zur Speicherdauer von personenbezogenen Daten machen?
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Warum sind allgemeine Angaben zur Speicherdauer von personenbezogenen Daten datenschutzrechtlich relevant?
Personenbezogene Daten sind nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) besonders geschützt. Seitenbetreiber müssen für diese daher verschiedene Pflichten erfüllen. So dürfen sie die personenbezogenen Daten nur so lange speichern, wie sie diese zur Erfüllung der verfolgten Zwecke benötigen. Danach müssen sie die Daten löschen. Das ergibt sich aus Erwägungsgrund 39 DSGVO sowie Art. 17 Abs. 1 lit a) DSGVO. Das soll verhindern, dass personenbezogene Daten missbraucht werden oder in die Hände von Dritten gelangen.
Wann dürfen Seitenbetreiber personenbezogene Daten länger aufbewahren?
Gesetzliche Aufbewahrungspflichten können Unternehmen vorschreiben, personenbezogene Daten auch über den von ihnen verfolgten Zweck hinaus zu speichern. Das können zum Beispiel handels- und steuerrechtliche Vorschriften sein.
Speicherdauer von personenbezogenen Daten datenschutzkonform angeben
Um die Speicherdauer von personenbezogenen Daten datenschutzkonform anzugeben, sollten Seitenbetreiber diesen Pflichten nachkommen:
Speicherdauer in Datenschutzerklärung angeben
Seitenbetreiber müssen in ihrer Datenschutzerklärung angeben,
- warum sie personenbezogene Daten erheben,
- wie lange sie diese speichern wollen,
- welche Rechtsgrundlage das erlaubt und
- dass User der Datenerhebung und -verarbeitung widersprechen können.
Speicherdauer dokumentieren
Seitenbetreiber unterliegen bei personenbezogenen Daten einer Rechenschaftspflicht. Sie sollten die Erfassung, Verarbeitung, Speicherung und Löschung dieser Daten daher gut dokumentieren. Dabei sollten sie im Detail aufführen, wie lange sie welche Daten speichern.
Speicherdauer in Vertrag zur Auftragsverarbeitung angeben
Geben Seitenbetreiber personenbezogene Daten zur weisungsgebundenen Verarbeitung an Dritte weiter, müssen sie mit diesen einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) schließen. In dem Vertrag müssen sie unter anderem aufführen,
- welche personenbezogenen Daten der Dritte speichert,
- wie lange dieser die Daten speichert,
- warum er die Daten verarbeitet und
- welche Rechte und Pflichten die Verantwortliche haben.
Rechtsprechung zur Speicherdauer von personenbezogenen Daten
Das Bundessozialgericht entschied am 19.12.2018, dass Fotos von Versicherten nur so lange gespeichert werden dürfen, bis die Gesundheitskarte erstellt und dem Versicherten zugeschickt wurde. Eine dauerhafte Speicherung der Fotos bis zum Ende des Versicherungsverhältnisses ist nicht erlaubt (Az. B 1 KR 31/17 R).