Datenschutzerklärung für Clickmeeting

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Was macht Clickmeeting?

Clickmeeting ist eine browserbasierte Webkonferenz- und Webinar-Software. Unternehmen können darüber Meetings und Webinare planen und durchführen. Während des Gesprächs oder des Webinars haben Moderatoren die Möglichkeit, Präsentationen zu zeigen, Videos von YouTube vorzuführen oder zusammen mit den Teilnehmern an einem Whiteboard zu arbeiten. Darüber hinaus können die Moderatoren Umfragen und Tests erstellen und diese während der Konferenz ausfüllen lassen. Bei der Ausführung der Webinare können Unternehmen wählen, ob sie diese live oder per Aufzeichnung ausspielen möchten. Was müssen Unternehmen bei Clickmeeting datenschutzrechtlich beachten?

Der Punkt "Clickmeeting" muss Bestandteil Ihrer Datenschutz­erklärung sein!

Ihre Nutzer müssen in Ihrer Datenschutz­erklärung bei Verwendung dieses Dienstes informiert werden.

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Ist die Nutzung von Clickmeeting zulässig?

Verwenden Sie ein Tool oder Programm, das personenbezogene Daten verarbeitet, werden diese Daten an den Dienstanbieter des Tools übermittelt. Je nachdem, in welchem Land der Dienstanbieter sitzt (Sitz des Datenempfängers), kann diese Datenübermittlung problematisch sein.

Denn: Übertragen Sie personenbezogene Daten aus der EU in ein Drittland, ist dies nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Und zwar dann, wenn das Schutzniveau für die Datenübermittlung in ein Drittland mit dem der EU der Sache nach gleichwertig ist. Bietet das Drittland ein angemessenes Datenschutzniveau, verabschiedet die EU-Kommission einen Angemessenheitsbeschluss.

Der Diensteanbieter von Clickmeeting ist ClickMeeting Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością mit Sitz in Polen. Dieses Unternehmen hat somit seinen Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), zu dem die 27 EU-Mitgliedstaaten, Norwegen, Island und Liechtenstein gehören. Es werden also keine Daten in ein datenschutzrechtlich unsicheres Drittland übermittelt. Die Datenübertragung innerhalb des EWR ist rechtlich ohne zusätzliche Maßnahmen möglich, da das Schutzniveau für die Datenübermittlung in diesen Ländern einheitlich geregelt ist.

Die Datenübermittlung mit dem Tool Clickmeeting ist zulässig.

Nur weil die Datenübertragung mit diesem Tool rechtlich zulässig ist, bedeutet dies nicht, dass das Programm automatisch datenschutzkonform ist. Damit Sie nicht gegen den deutschen Datenschutz verstoßen, müssen Sie zusätzliche Pflichten erfüllen. Welche das sind, lesen Sie hier.

Darum ist Clickmeeting datenschutzrechtlich relevant

Legen Unternehmen einen Account bei Clickmeeting an, speichert der Anbieter unter anderem Profildetails wie

  • wie Name,
  • Benutzername,
  • E-Mail-Adresse und
  •  Telefonnummer.

Bei Kunden mit einem kostenpflichtigen Account speichert Clickmeeting auch die Zahlungsdaten. Darüber hinaus erhebt der Anbieter die Daten der Teilnehmer von Konferenzen und Webinaren. Dazu zählen unter anderem

  • Username,
  • IP-Adresse,
  • E-Mail-Adresse,
  • gesendete Nachrichten,
  • Betriebssystem und
  • Geräteinformationen.

Welche Daten Clickmeeting genau erhebt, hängt von der Art und Weise ab, wie Unternehmen und Teilnehmer die Software nutzen. Grundsätzlich erhält das Tool jedoch einen umfassenden Einblick in den Datenverkehr zwischen seinen Kunden und den Webinar-Teilnehmern. Clickmeeting selbst gibt an, geeignete technische und physische Sicherheitsmaßnahmen einzusetzen, um die personenbezogenen Daten zu schützen und so die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG (ehemals TTDSG)) einzuhalten.

So nutzen Sie Clickmeeting datenschutzkonform

Damit Unternehmen Clickmeeting im Einklang mit der DSGVO verwenden, müssen sie diese Anforderungen erfüllen:

Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen

Halten Unternehmen über Clickmeeting eine Konferenz oder ein Webinar, erhält die Software automatisch personenbezogene Daten der Teilnehmer und verarbeitet diese weisungsgebunden. Art. 28 DSGVO schreibt vor, dass Unternehmen dafür einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) mit Clickmeeting abschließen müssen. Sie können das in ihrem Account vornehmen.

Checkliste
Unternehmen sollten in dem AV-Vertrag aufführen,
  • welche Nutzerdaten Clickmeeting erhebt und speichert,
  • wie lange es diese Daten aufbewahrt,
  • warum Clickmeeting diese Daten speichert und
  • welche Rechte und Pflichten die Verantwortlichen haben.

Datenschutzerklärung anpassen

Ist der AV-Vertrag geschlossen, müssen Unternehmen das in ihrer Datenschutzerklärung erwähnen.

Checkliste
Dabei müssen sie aufführen,
  • warum und welche Nutzerdaten sie über Clickmeeting erheben und speichern,
  • wie lange sie diese Daten speichern,
  • welche Rechtsgrundlage das erlaubt (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO),
  • warum sie die Daten an Clickmeeting weitergeben und
  • dass User der Datenspeicherung jederzeit widersprechen können.

 

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