Datenschutzerklärung für Google Ads

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Was macht Google Ads?

Google Ads – ehemals Google AdWords – ist ein Werbeprogramm, über das Unternehmen zielgerichtet Anzeigen schalten können. Dazu können sie in den Netzwerken von Google – wie Google Search, Google Shopping, Google Maps sowie auf anderen Webseiten Werbung passend zum Inhalt der jeweiligen Webseite einblenden lassen. Auf diese Weise erreichen Unternehmen mit einer Anzeige viele potenzielle Kunden im Netz.

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Warum ist Google Ads datenschutzrechtlich relevant? 

Damit Unternehmen den Erfolg ihrer Ads-Kampagne messen können, setzt Google einen Cookie auf ihre Webseite. Dieser liest und speichert die IP-Adresse sowie die Interaktionen der Nutzer, die über eine Anzeige auf die Seite der Unternehmen gekommen sind.  

Datenschützer gehen davon aus, dass das Zusammenspiel von IP und Seitenaktivität ein personenbezogenes Profil der User erstellen lässt. Unternehmen müssen daher verschiedene datenschutzrechtliche Pflichten beachten. 

Ist die Nutzung von Google Ads zulässig?

Verwenden Sie ein Tool oder Programm, das personenbezogene Daten verarbeitet, werden diese Daten an den Dienstanbieter des Tools übermittelt. Je nachdem, in welchem Land der Dienstanbieter sitzt (Sitz des Datenempfängers), kann diese Datenübermittlung problematisch sein.

Denn: Übertragen Sie personenbezogene Daten aus der EU in ein Drittland, ist dies nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Und zwar dann, wenn das Schutzniveau für die Datenübermittlung in ein Drittland mit dem der EU der Sache nach gleichwertig ist. Bietet das Drittland ein angemessenes Datenschutzniveau, verabschiedet die EU-Kommission einen Angemessenheitsbeschluss.

Der Diensteanbieter von Google Ads ist Google Ireland Limited. Es können jedoch auch personenbezogene Daten an das Mutterunternehmen Google LLC übertragen werden.

Dieses Unternehmen hat seinen Sitz in den USA. Es gibt einen Angemessenheitsbeschluss für die Datenübermittlung in die USA. Zusätzlich ist die Datenübertragung in die USA rechtlich aber erst dann zulässig, wenn der Datenempfänger außerdem nach dem Datenschutzabkommen EU-USA (Data Privacy Framework) zertifiziert ist.

Google LLC ist DPF-zertifiziert. Die Nutzung des Tools Google Ads ist zulässig.
[Stand: 05.01.2024]

Wichtig:
Nur weil die Datenübertragung mit diesem Tool rechtlich zulässig ist, bedeutet dies nicht, dass das Programm automatisch datenschutzkonform ist. Damit Sie nicht gegen den deutschen Datenschutz verstoßen, müssen Sie zusätzliche Pflichten erfüllen. 

Mehr zum Thema Datenübertragung in die USA finden Sie in unserem Artikel "Privacy Shield 2.0: Datentransfer in die USA".

So nutzen Sie Google Ads datenschutzkonform 

Um über Google Ads datenschutzkonform Anzeigen zu schalten, müssen Seitenbetreiber diese Pflichten beachten: 

Einwilligung in Cookies einholen 

Unternehmen benötigen eine Einwilligung der Nutzer, um Daten zu ihrem Verhalten auf der Webseite erheben zu dürfen. Das gibt das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) seit dem 01.12.2021 vor. Rechtskonform geht das mit einem Cookie Consent Tool. Dies holt ausdrücklich die Einwilligung von Nutzern ein und passt dementsprechend die Datenströme bei ihrem Webseitenbesuch an. Diese 6 Cookie Consent Tools sind dafür besonders gängig. 

Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen 

Google verwendet auf der Seite von Unternehmen einen Cookie, um das Userverhalten auszuwerten. Auf diese Weise geben Unternehmen Daten zur Verarbeitung an die Suchmaschine weiter. Dafür müssen sie mit Google einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) schließen. Diese Pflicht ergibt sich aus Art. 28 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der Vertrag muss aufführen, 

  • welche Userdaten Google speichert und verarbeitet, 
  • wie lange es die Daten speichert, 
  • warum es die Daten speichert und verarbeitet und  
  • welche Rechte und Pflichten beide Seiten haben. 

Warum die Auftragsverarbeitung für Unternehmen relevant ist, haben wir in unserem Beitrag „DSGVO Auftragsverarbeitung: Was ist das und was geht mich das an?“ ausführlich erklärt. 

Datenschutzerklärung aktualisieren 

Unternehmen müssen User in ihrer Datenschutzerklärung umfassend über die Datenerhebung und die Datenverarbeitung durch Google informieren. Sie müssen dabei angeben,   

  • dass ihre Webseite Cookies zur Auswertung der Google Ads nutzt, 
  • was Google mit ihren Daten macht, 
  • dass ihre Seite IP-Adressen von Usern speichert, 
  • dass sie die Daten aus dem Cookie an Google in die USA weiterleiten, 
  • und dass Nutzer der Datenerhebung jederzeit widersprechen können. 

Um Nutzern einen besseren Einblick in die Datenverarbeitung durch Google zu geben, sollten Seitenbetreiber zudem auf die Datenschutzbestimmungen von Google verweisen.  

Standardvertragsklauseln prüfen 

Auch wenn eine Datenübertragung an das Mutterunternehmen durch DPF-Zertifizierung zulässig ist, empfehlen wir Ihnen nach Möglichkeit den Abschluss von Standardvertragsklauseln sowie eine Datentransfer-Folgenabschätzung vorzunehmen.

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