Datenschutzerklärung für die Registrierung mit Google

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Was macht die Registrierung mit Google?

User können sich bei Online-Diensten mit ihrem Google-Account registrieren. Das vereinfacht die Nutzung verschiedener Portale, da sie sich nicht für jedes Konto individuelle Nutzernamen und Passwörter merken müssen. Dieser Vorgang wird als Single Sign On (SSO) bezeichnet. Was müssen Online-Dienste datenschutzrechtlich beachten, wenn sie ihren Nutzern eine Registrierung mit Google anbieten?

Der Punkt "Registrierung mit Google" muss Bestandteil Ihrer Datenschutz­erklärung sein!

Ihre Nutzer müssen in Ihrer Datenschutz­erklärung bei Verwendung dieses Dienstes informiert werden.

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Darum ist eine Registrierung mit Google datenschutzrechtlich relevant

Registrieren sich Nutzer mit Google bei einem Online-Dienst, tauschen die Anbieter Daten miteinander aus. Welche Informationen das genau sind, hängt von den Privatsphäre-Einstellungen der User ab. In der Regel gibt Google

  • den Namen,
  • die E-Mail-Adresse und
  • das Profilbild

an den entsprechenden Online-Dienst weiter. Dieser wertet die gesammelten Daten aus, beispielsweise um Nutzern Produkte anbieten zu können. Andersherum erhält Google Daten zum Verhalten der User bei dem Online-Dienst. Diese Daten fügt Google dem Profil der Nutzer hinzu. Die Suchmaschine wertet diese unter anderem für Werbezwecke aus. Online-Dienste müssen daher verschiedene Vorgaben aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG (ehemals TTDSG)) beachten.

Eine Registrierung mit Google datenschutzkonform anbieten

Damit Webdienste Usern eine Registrierung mit Google datenschutzkonform anbieten können, müssen sie diese Pflichten erfüllen:

Einwilligung der User einholen

Grundsätzlich dürfen Online-Dienste bei einer Registrierung nur Bestandsdaten von Usern abfragen. Google darf daher nur die Daten des Userprofils weitergeben, die für das Anlegen eines Profils oder einen Vertragsschluss zwingend notwendig sind. Für alle weiteren Informationen, die Online-Dienste von Google erhalten, benötigen sowohl Google als auch der Dienst die Einwilligung des Nutzers. Das gilt auch für die im Profil des Users öffentlichen Daten. Webdienste müssen die Einwilligung vor dem SSO einholen.

Datenschutzerklärung anpassen

Online-Dienste, die eine Registrierung mit Google ermöglichen, müssen in ihrer Datenschutzerklärung aufführen,

  • welche Daten sie über Google sammeln,
  • warum sie diese Daten sammeln,
  • wie sie die Daten verarbeiten und
  • ob und warum sie die Daten gegebenenfalls an Dritte weitergeben.

Rechtsprechung zur Registrierung mit Google

Bisher liegt – soweit ersichtlich – keine Rechtsprechung zur Registrierung mit Google vor.

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