Datenschutzerklärung für SoundCloud

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Was macht SoundCloud?

Soundcloud ist ein Online-Musikportal zum Hören und Teilen von Musik. Nutzer können auf der Plattform Songs streamen, hochladen und teilen sowie Interpreten folgen. Sie ist gleichzeitig eine Werbe- und Kooperationsplattform für Musiker. Unternehmen können Songs und Playlisten von Soundcloud auf ihrer Webseite einbinden. 

Der Punkt "SoundCloud" muss Bestandteil Ihrer Datenschutz­erklärung sein!

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Diese Daten erhebt Soundcloud

Wollen sich Nutzer bei Soundcloud registrieren, müssen sie ihre E-Mail-Adresse und ihr Geburtsdatum angeben sowie ein Passwort generieren. Daneben können sich User per Single-Sign-On über Facebook oder Google im Netzwerk anmelden. Dabei erhält Soundcloud Zugriff auf weitere Informationen der Nutzer, wie zum Beispiel Freundeslisten, Interessen und weitere Kontaktdaten wie die Telefonnummer.  

Einmal im Netzwerk angemeldet, speichert die Plattform alle Aktivitäten der User, die sie dort vornehmen. Soundcloud merkt sich dann, welche Tracks sie spielen, welchen Interpreten sie folgen und welche Songs sie uploaden. Zudem erhebt das Unternehmen Daten zum verwendeten Endgerät, Browser und zur IP-Adresse des Nutzers. Kaufen User ein Abonnement, müssen sie ihren richtigen Namen, eine Rechnungsanschrift und Zahlungsdaten angeben. 

Darum ist Soundcloud datenschutzrechtlich relevant

Soundcloud nutzt die Daten der User, um ihnen individualisierte Werbung anzuzeigen. Dafür reicht die Plattform keine personenbezogenen Daten an die Werbetreibenden weiter, wie sie selbst angibt. Um trotzdem individuelle Anzeigen ausspielen zu können, geben Werbetreibende über Kriterien – wie zum Beispiel Wohnort, Follower und Altersgruppe – eine bestimmte Empfängergruppe für eine spezifische Werbekampagne an. Soundcloud ordnet diese Kriterien den Daten seiner User zu und zeigt ihnen dann die Werbung an. 

Darüber hinaus nutzt Soundcloud Google Analytics und das Google Website-Optimierungstool. Das heißt: Die Plattform leitet Daten zum Verhalten seiner User an Google in die USA, um diese auswerten zu lassen. Soundcloud gibt an, dass Google dabei stets nur verkürzte IP-Adressen der User erhält und so ihren Standort nicht bestimmen kann.  

User geben ihre Daten zudem automatisch an Soundcloud weiter, sobald diese eine Webseite mit Soundcloud-Songs besuchen. Dafür müssen Webseitenbetreiber bestimmte Datenschutzpflichten beachten. 

Soundcloud datenschutzkonform verwenden

Unternehmen müssen für Soundcloud diese Pflichten aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und aus dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) beachten: 

Nutzer-Einwilligung einholen 

Implementieren Webseitenbetreiber Audioclips von Soundcloud auf ihrer Webseite, benötigen sie die Zustimmung der Nutzer, ihre Daten an den Musik-Streaming-Anbieter weiterzuleiten. Diese Zustimmung können sie beispielsweise über einen Hinweis in einem Cookie-Banner einholen. Was sie dabei beachten müssen, haben wir in unserem Beitrag zur Nutzereinwilligung auf Webseiten ausführlich erklärt. 

Datenschutzerklärung anpassen 

Unternehmen müssen in ihrer Datenschutzerklärung darauf hinweisen, welche Daten sie über Soundcloud erheben und warum sie diese an den Anbieter weiterleiten. 

Rechtsprechung zu Soundcloud

Auf Webseiten implementierte Songs und Playlisten funktionieren datenschutztechnisch genauso wie der Facebook-Like-Button. Sie geben ungefragt Nutzerdaten an ihren Anbieter weiter. Daher sind für Soudcloud auch die Entscheidungen zum Facebook-Like-Button relevant: 

Landgericht Düsseldorf  

Das Landgericht (LG) Düsseldorf kam im März 2016 zu dem Schluss: Der Like-Button auf Webseiten ist nicht datenschutzkonform. Denn: Unternehmen geben darüber Daten ohne User-Einwilligung weiter. (Az. 12 O 151/15).  

Oberlandgericht Düsseldorf / Europäischer Gerichtshof  

In der nächsten Instanz gab das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf den Fall an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weiter (Beschluss vom 19.01.2017, Az. I-20 U 40/16). Dieser bestätigte die Entscheidung des LG Düsseldorf. Unternehmen geben Userdaten weiter, ohne dafür eine ausdrückliche Einwilligung zu besitzen (Urteil vom 29.07.2019, C-40/17). 

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