Datenschutzerklärung für Vimeo

(6 Bewertungen, 4.67 von 5)

Was macht Vimeo?

Vimeo ist ein Online-Video-Portal. User können dort Videos hochladen, anschauen, kommentieren und bewerten. Unternehmen können auf dem Portal Videos für ihr Content Marketing veröffentlichen oder Vimeo-Videos auf ihrer Webseite einbetten. Die Plattform hat ca. 170 Millionen Mitglieder.

Der Punkt "Vimeo" muss Bestandteil Ihrer Datenschutz­erklärung sein!

Ihre Nutzer müssen in Ihrer Datenschutz­erklärung bei Verwendung dieses Dienstes informiert werden.

Datenschutz­erklärung kostenlos erstellen

Mit dem eRecht24 Datenschutz-Generator erstellen Sie im Handumdrehen eine DSGVO-konforme Datenschutz­erklärung.

 

Darum ist Vimeo datenschutzrechtlich relevant

Für eine Registrierung bei Vimeo müssen User ihren Vor- und Nachnamen sowie ihre E-Mail-Adresse angeben. Daneben müssen sie ein Passwort generieren. Alternativ können sich Nutzer auch per Single Sign On über Facebook oder Google im Netzwerk anmelden. Vimeo erhält dann Zugriff auf die Daten des gewählten Kontos. Melden sich User beispielsweise über Facebook bei Vimeo an, erhält das Video-Portal je nach Privatsphäre-Einstellungen Zugriff auf Informationen wie E-Mail, Freundeslisten und Interessen.

Sind Nutzer angemeldet, erfasst Vimeo alle Aktionen, die sie auf der Seite vornehmen. Das können unter anderem angeschaute Videos, erstellte Playlists und Kommentare sein. Darüber hinaus speichert das Netzwerk alle weiteren Informationen, die Nutzer in ihrem Profil hinterlegen. Entscheiden sie sich zudem für ein kostenpflichtiges Abonnement, müssen User ihre Bankverbindung angeben. Weiterhin erhebt Vimeo Daten zum verwendeten Browser, zum Endgerät und zur IP-Adresse.

Vimeo verwendet die gewonnenen Daten, um den Dienst bestmöglich und auf den User zugeschnitten anbieten zu können. Dafür gibt das Unternehmen einige Userdaten an Dritte („Authorized Service Providers“ und „Business-Partner“) weiter.

Binden Unternehmen Vimeo-Content auf ihrer Webseite ein, erfasst das Video-Portal automatisch Daten zu den Webseitenbesuchern. Denn: Vimeo setzt durch das Einbetten der URL automatisch einen Cookie im Browser der User. Der Cookie speichert das Verhalten der Nutzer und gibt dies an Vimeo weiter. Unternehmen müssen daher verschiedene Datenschutzbestimmungen aus dem Telemediengesetz (TMG), der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) beachten.

Vimeo datenschutzkonform verwenden

Um Vimeo gemäß dem deutschen Datenschutz zu verwenden, müssen Unternehmen diese Anforderungen erfüllen:

Link zu Datenschutzhinweis und Impressum auf Vimeo-Profil einfügen

Verfügen Unternehmen über ein eigenes Vimeo-Profil, müssen sie dort einen Link zu Datenschutzhinweisen auf ihrer eigenen Webseite sowie einen Link zu ihrem Impressum platzieren.

Datenerhebung verhindern oder Einwilligung für Datenerhebung einholen

Wollen Unternehmen Vimeo-Videos per Einbettungscode auf ihrer Webseite einbinden, müssen sie dafür sorgen, dass Vimeo dabei nicht automatisch die Daten der Webseitenbesucher ausliest. Denn: Das Einbetten von Vimeo-Videos setzt automatisch Cookies im Browser der User und speichert so ihr Verhalten auf der Seite. Webseitenbetreiber sollten daher auf Plugins zurückgreifen, die Vimeo erst dann Daten erfassen lassen, wenn User auf das Video geklickt und der Datenerfassung zugestimmt haben. Plugins lassen eine Zwei-Klick-Lösung auf der Seite implementieren, so dass User vor Abspielen des Videos einen Hinweis sehen, der sie darüber aufklärt, dass das Video bei Klick auf Play personenbezogene Daten wie die IP-Adresse an Vimeo sendet.

Nutzen Unternehmen kein Plugin, das eine automatische Datenerhebung verhindert, müssen sie vorher die Erlaubnis der User in die Datenerhebung einholen. Das können sie beispielsweise über den Einsatz eines Cookie Banners vornehmen. Rechtlich sicher können sie diesen über ein Cookie Consent Tool auf ihrer Webseite implementieren.

Datenschutzerklärung aktualisieren

Webseitenbetreiber müssen User in ihrer Datenschutzerklärung darauf hinweisen, dass und wie sie Vimeo-Videos auf ihrer Seite verwenden. Dabei sollten sie erwähnen,

  • welche Nutzerdaten sie über Vimeo erheben,
  • wie sie die Daten verarbeiten,
  • warum sie Userdaten sammeln und an Vimeo weitergeben,
  • welche Nutzerdaten sie an Vimeo weitergeben.

Standardvertragsklauseln prüfen

Unternehmen erheben über Vimeo-Videos auf ihrer Webseite personenbezogene Daten und geben diese an den Anbieter in den USA weiter. Für diese Datenübermittlung benötigen sie die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission. Seitenbetreiber können diese mit Vimeo abschließen. Dabei sollten sie darauf achten, dass es sich um die aktuellen Standardvertragsklauseln handelt. Zusätzlich müssen Unternehmen in diesem Rahmen eine Risikoabschätzung vornehmen. Das heißt: Sie müssen prüfen,

  • welche Art von Daten an Vimeo in den USA gehen,
  • welche Rechtsvorschriften in den USA gelten und
  • ob sie weitere Maßnahmen zum Schutz der Nutzerdaten ergreifen können.

Rechtsprechung zu Vimeo

Für Vimeo ist die Rechtsprechung zum Facebook Like-Button relevant:

Landgericht Düsseldorf zu Facebook

Das Landgericht (LG) Düsseldorf kam im März 2016 zu dem Schluss: Der Facebook Like-Button auf Webseiten verstößt gegen die DSGVO (Az. 12 O 151/15). Er gibt Nutzerdaten an Facebook ohne Einwilligung weiter. Diese Entscheidung lässt sich auch auf Vimeo-Videos auf Webseiten übertragen. Denn: Diese geben ebenfalls automatisch Userdaten an Vimeo weiter, sobald Nutzer eine Webseite mit integriertem Video besuchen.

Oberlandesgericht Düsseldorf / Europäischer Gerichtshof zu Facebook

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat die Frage nach der Zulässigkeit des Facebook Like-Buttons dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt (Beschluss vom 19.01.2017, Az. I-20 U 40/16). Der EuGH kam zu dem Schluss: Seitenbetreiber müssen User um Erlaubnis fragen, bevor sie Daten an Facebook senden (Urteil vom 29.07.2019, C-40/17).

eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Tools, Wissen, Musterverträge, Erstberatung und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

Jetzt eRecht24 Premium Affiliate werden

Als eRecht24 Premium Affiliate Partner empfehlen Sie eine Lösung, mit der bereits mehr als 370.000 Webseiten erfolgreich rechtlich abgesichert wurden und erhalten dafür eine 25% Lifetime Provision!

Jetzt Affiliate werden

webinar teaser

Online Schulung mit RA Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

Mehr Details
Datenschutzerklärung kostenlos erstellen
Erstellen Sie kostenlos eine Datenschutzerklärung für Ihre Website
  • Rechtssichere Datenschutzerklärung - in nur 3 Minuten
  • Kostenlos und anonym
Datenschutzerklärung erstellen
(5313 Bewertungen, 4.35 von 5)