Was macht WordPress Stats?
WordPress Stats – kurz für WordPress Statistics – ist ein Plugin für das bekannte Content Management System WordPress. Unternehmen können darüber Daten zum User-Verhalten auf ihrer Seite sammeln. Die Zahlen zeigen ihnen unter anderem, über welche Links Nutzer auf ihrer Homepage oder Landingpage landen und welche Seiten sie dort besuchen. Auf diese Weise können sie Rückschlüsse auf den Content und die Funktionalität ihrer Seite ziehen und diese entsprechend optimieren.
Ihre Nutzer müssen in Ihrer Datenschutzerklärung bei Verwendung dieses Dienstes informiert werden.
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Darum ist WordPress Stats datenschutzrechtlich bedenklich
Seitenbetreiber können WordPress Stats lokal auf ihrem eigenen Server nutzen. Auf diese Weise übermittelt das Tool keine Daten an das Unternehmen hinter WordPress. Seitenbetreiber erheben über WordPress Stats jedoch personenbezogene Daten wie die IP-Adresse. Dafür müssen sie Vorgaben des deutschen Datenschutzes beachten.
So können Seitenbetreiber WordPress Stats datenschutzkonform nutzen
Seitenbetreiber können WordPress Stats unter diesen Voraussetzungen datenschutzkonform nutzen:
IP-Adressen anonymisieren
Webseitenbetreiber müssen die IP-Adressen der User anonymisieren. Dafür sollten sie einen entsprechenden Befehl in der Datei funktions.php ergänzen. Dieser verkürzt die IP-Adressen so, dass Webseitenbetreiber keinen Personenbezug herstellen können. Auf diese Weise erheben sie keine personenbezogenen Daten. Sie benötigen daher keine Einwilligung der Nutzer in die Datenerhebung.
Datenschutzerklärung aktualisieren
Seitenbetreiber müssen in ihrer Datenschutzerklärung darauf hinweisen, dass sie über WordPress Stats Userdaten erheben, speichern und verarbeiten. In diesem Kontext sollten sie auch die Anonymisierung der IP-Adressen ansprechen. Gleichzeitig sollten sie User auf die Möglichkeit hinweisen, dass sie der Datenerhebung jederzeit widersprechen können.
Auskunftspflicht beachten
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt vor: Nutzer müssen stets die Möglichkeit haben, ihre erhobenen Daten einzusehen. Auf Verlangen müssen Seitenbetreiber Usern ihre Daten in einem strukturierten und technisch gängigen Format bereitstellen.
Löschpflicht beachten
Nutzen Seitenbetreiber die erhobenen Daten zu Webseitenbesuchern nicht mehr, müssen sie diese löschen. Denn: Sie erfüllen dann keinen Zweck mehr. Die Löschpflicht gilt auch, wenn Nutzer Seitenbetreiber dazu auffordern, ihre Daten zu löschen.
Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen?
Seitenbetreiber müssen keinen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) abschließen, solange sie WordPress lokal auf ihrem eigenen Server nutzen und keine zusätzlichen Skripte einbinden.
Worauf Seitenbetreiber noch achten müssen, zeigen wir in unserem Artikel „WordPress Tools & Plugins: Was ist nach DSGVO noch erlaubt?“
Rechtsprechung zu WordPress Stats
Das Landgericht Hamburg hat am 10.03.2016 in einem Beschluss festgestellt: Webseitenbetreiber dürfen Google Analytics nur verwenden, wenn sie Nutzer in ihrer Datenschutzerklärung darüber aufklären, dass sie Statistiken zu ihrem Verhalten erheben (312 O 127/16). Das Gericht hat dies in einem Urteil am 09.08.2016 noch einmal bestätigt (Az. 406 HKO 120/16).
Diese Entscheidung könnte auch für den Einsatz von WordPress Stats gelten. Denn: Das Plugin sammelt wie Google Analytics Daten zum Verhalten der User. Webseitenbetreiber sollten daher in jedem Fall den Einsatz von WordPress Stats in ihrer Datenschutzerklärung ansprechen.