Was macht WP Statistics?
WP Statistics ist ein Analysetool für das Content Management System WordPress. Unternehmen können mit dem Tool das Userverhalten auf ihrer Webseite untersuchen. Auf diese Weise können sie die Funktionalität und den Content ihrer Seite optimieren. Was müssen Unternehmen datenschutzrechtlich beachten, wenn sie WP Statistics einsetzen?
Ihre Nutzer müssen in Ihrer Datenschutzerklärung bei Verwendung dieses Dienstes informiert werden.
Datenschutzerklärung kostenlos erstellen
Warum ist WP Statistics datenschutzrechtlich relevant?
WP Statistics erstellt für Seitenbetreiber Statistiken über die Besucher einer Webseite. Dabei misst das Plugin zum Beispiel, wie viele Besucher eine bestimmte Seite aufgerufen haben und welche User dafür ein Smartphone verwendet haben. Dabei erhebt das Tool unter anderem auch die IP-Adresse von Webseitenbesuchern. IP-Adressen gelten als personenbezogene Daten. Seitenbetreiber müssen daher besondere datenschutzrechtliche Pflichten erfüllen.
WP Statistics datenschutzkonform nutzen
Um WP Statistics datenschutzkonform zu nutzen, müssen Seitenbetreiber auf diese datenschutzrechtlichen Vorgaben achten:
IP-Adressen anonymisieren
Seitenbetreiber müssen die IP-Adressen der User anonymisieren. Das können sie per einfachem Klick in den Privacy Settings vornehmen. Eine Identifizierung von Usern ist dann nicht mehr möglich.
Datenschutzerklärung aktualisieren
Seitenbetreiber müssen in ihrer Datenschutzerklärung darauf hinweisen, dass sie über WP Statistics Userdaten erheben und speichern. Dabei sollten sie ansprechen,
- warum sie über WP Statistics personenbezogene Daten erheben,
- dass sie IP-Adressen erheben und diese anonymisieren,
- wie lange sie die personenbezogenen Daten speichern,
- welche Rechtsgrundlage ihnen das erlaubt und
- dass Nutzer der Datenerhebung und -verarbeitung widersprechen können.
Auskunftspflicht beachten
Nutzer haben gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) das Recht, die über sie erhobenen Daten in WP Statistics jederzeit einsehen zu dürfen. Verlangen sie das, müssen Seitenbetreiber ihnen die Daten in einem strukturierten und technisch gängigen Format zur Verfügung stellen.
Löschpflicht beachten
Nutzen Unternehmen die über WP Statistics erhobenen Daten nicht mehr, müssen sie diese löschen. Denn: Sie haben ihren Zweck – Auswertung zur Optimierung der Webseite – verloren. Die Löschpflicht gilt auch dann, wenn User die Löschung ihrer Daten verlangen.
Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen?
Einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) müssen Seitenbetreiber für WP Statistics nicht abschließen. Denn: Das Tool läuft lokal auf einem eigenen Server und bindet keine externen Skripte ein.
Rechtsprechung zu WP Statistics
Für WP Statistics ist diese Rechtsprechung relevant:
Landgericht Hamburg zu Google Analytics in der Datenschutzerklärung
Das Landgericht (LG) Hamburg hat festgestellt: Seitenbetreiber dürfen Google Analytics nur nutzen, wenn sie User in ihrer Datenschutzerklärung darauf hinweisen, dass sie Statistiken zu ihrem Verhalten erheben und speichern (Beschluss vom 10.03.2016, Az. 312 O 127/16).
Am 09.08.2016 hat das Gericht den Beschluss in einer Entscheidung bestätigt (Az. 406 HKO 120/16). Diese Entscheidung könnte auf WP Statistics übertragbar sein. Das Tool sammelt genau wie Google Analytics Daten zum Userverhalten. Seitenbetreiber sollten daher in jedem Fall in ihrer Datenschutzerklärung angeben, dass und wie sie WP Statistics einsetzen.
Niederländische Aufsichtsbehörde zur Auskunfts- und Löschpflicht
Unternehmen dürfen Kunden keine unnötigen Hürden auferlegen, wenn diese um Auskunft oder Löschung ihrer Daten bitten. Ansonsten droht ihnen ein Bußgeld. Das bekam ein niederländisches Medienunternehmen zu spüren. Dies hatte Kunden für die Anfrage stets um ein Bild ihres Personalausweises gebeten. Dabei hatte es die Kunden zudem nicht darauf hingewiesen, dass sie nicht relevante Daten im Ausweis schwärzen können. Die niederländische Aufsichtsbehörde wertete das als DSGVO-Verstoß. Sie sprach ein Bußgeld in Höhe von 525.000 Euro gegen das Medienunternehmen aus. Der Fall ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Das Unternehmen ist mit der Strafe nicht einverstanden. Es hat Widerspruch eingelegt.