Datenschutzerklärung für Complianz

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Complianz ist eine Datenschutz-Suite für WordPress. Unternehmen können mit dem Plugin zum Beispiel Cookies in Gruppen einteilen, den Cookie-Banner für ihre Webseite gestalten und Datenschutzerklärung und Impressum generieren. In der Praxis nutzen rund 200.000 Unternehmen Complianz, vor allem als Cookie-Consent-Tool. Complianz gehört zum gleichnamigen Anbieter aus den Niederlanden. Welchen datenschutzrechtlichen Vorgaben müssen Unternehmen beachten, wenn sie das WordPress-Plugin verwenden?

Der Punkt "Complianz" muss Bestandteil Ihrer Datenschutz­erklärung sein!

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Warum ist Complianz datenschutzrechtlich relevant?

Seitenbetreiber erheben über Complianz Daten zur Einwilligung der User in die Cookie-Nutzung. Dazu gehören unter anderem Daten wie 

  • Time Stamp,
  • ControllerID,
  • ProzessorID und
  • verwendeter Browser der User.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) schützen diese Daten besonders. Seitenbetreiber müssen daher verschiedene datenschutzrechtliche Pflichten beachten, wenn sie Complianz für WordPress verwenden.

So können Seitenbetreiber Complianz datenschutzkonform verwenden

Unternehmen können das WordPress-Plugin Complianz datenschutzkonform verwenden, wenn sie auf diese Vorgaben achten:

Datenschutzerklärung aktualisieren

Erheben Unternehmen Nutzerdaten, müssen sie in ihrer Datenschutzerklärung darauf hinweisen. Dabei sollten sie aufführen,

  • warum sie über das Cookie-Consent-Tool Complianz Nutzerdaten erheben,
  • wie lange sie die Daten speichern und
  • welche Rechtsgrundlage das erlaubt (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO).

Unternehmen sollten Nutzern zudem erklären, dass sie das Setzen von Cookies über eine Einstellung im Browser verhindern können.

Kein Vertrag zur Auftragsverarbeitung notwendig

Ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) mit Complianz ist nicht notwendig. Denn: Seitenbetreiber nutzen die Anwendung lokal auf ihrem eigenen Server. Complianz erhält so keine Daten von Webseitenbesuchern. Damit ist Complianz kein Verarbeiter oder Dienstanbieter.

Rechtsprechung zu Complianz

Bisher liegt – soweit ersichtlich – keine Rechtsprechung zu Complianz vor.

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