Datenschutzerklärung für ManageWP

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Was ist ManageWP?

ManageWP ist ein Plugin für das Content-Management-System WordPress. Unternehmen können damit ihre Webseiten verwalten und sichern. Die Erweiterung überwacht dabei unter anderem potenzielle Schwachstellen, Betriebszeit, Leistung und SEO-Rang. Seitenbetreibern steht dafür ein zentrales Dashboard zur Verfügung. Sie können dort zum Beispiel Kundenberichte erstellen, ihre Seite für Google optimieren und das Verhalten von Nutzern auswerten.

Mutterkonzern ist das US-amerikanische Unternehmen GoDaddy.com. Was müssen Seitenbetreiber datenschutzrechtlich beachten, wenn sie ManageWP nutzen?

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Warum ist ManageWP datenschutzrechtlich relevant?

ManageWP kann auf sämtliche Inhalte und Datenbanken von Webseiten zugreifen. Dazu zählen unter anderem IP-Adressen und personenbezogene Daten. Dafür müssen Unternehmen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG (ehemals TTDSG)) beachten.

Zudem ist unklar, wo ManageWP die Daten von Webseiten speichert. Infrage kommen sowohl die Server in Scottsdale in den USA als auch die Server in Belgrad in Serbien. Serbien gehört nicht zur EU. Damit landen die Daten in jedem Fall in einem Drittland, in dem nicht die Pflichten der DSGVO gelten. Seitenbetreiber müssen daher besondere Maßnahmen ergreifen, um sensible Daten zu schützen.

Ist die Nutzung von ManageWP zulässig?

Verwenden Sie ein Tool oder Programm, das personenbezogene Daten verarbeitet, werden diese Daten an den Dienstanbieter des Tools übermittelt. Je nachdem, in welchem Land der Dienstanbieter sitzt (Sitz des Datenempfängers), kann diese Datenübermittlung problematisch sein.

Denn: Übertragen Sie personenbezogene Daten aus der EU in ein Drittland, ist dies nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Und zwar dann, wenn das Schutzniveau für die Datenübermittlung in ein Drittland mit dem der EU der Sache nach gleichwertig ist. Bietet das Drittland ein angemessenes Datenschutzniveau, verabschiedet die EU-Kommission einen Angemessenheitsbeschluss.

Der Diensteanbieter von ManageWP ist die GoDaddy.com WP Europe. Es können jedoch auch personenbezogene Daten an das Mutterunternehmen übertragen werden. Das Mutterunternehmen GoDaddy Operating Company LLC hat seinen Sitz in den USA. 

Es gibt einen Angemessenheitsbeschluss für die Datenübermittlung in die USA. Zusätzlich ist die Datenübertragung in die USA rechtlich aber erst dann zulässig, wenn der Datenempfänger außerdem nach dem Datenschutzabkommen EU-USA (Data Privacy Framework) zertifiziert ist.

GoDaddy Operating Company LLC ist DPF-zertifiziert. [Stand: 09.02.2024]

Der Anbieter GoDaddy.com WP Europe hat seinen Sitz in Serbien. Serbien gehört nicht zur EU. Da für Serbien kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission vorliegt, bedarf eine Datenübermittlung zusätzlicher datenschutzrechtlicher Garantien. 

Zu den Garantien zählt derzeit der Abschluss von Standardvertragsklauseln. Seitenbetreiber müssen diese Klauseln daher mit GoDaddy abschließen. Darüber hinaus müssen sie das Risiko des Datentransfers überprüfen und dokumentieren. Dazu müssen sie festhalten,

  • welche Art von Daten sie an GoDaddy weitergeben,
  • welche Rechtsvorschriften in Serbien gelten und
  • ob GoDaddy weitere Maßnahmen ergreift, um die Daten zu schützen.

PRAXIS-TIPP

Bei nicht zertifizierten Tools gehen Sie ein rechtliches Risiko ein. Nutzen Sie wenn möglich eine Alternative, bei der die Datenübermittlung rechtlich unproblematisch ist.

So nutzen Sie ManageWP DSGVO-konform

Für den Einsatz von ManageWP müssen Seitenbetreiber diese datenschutzrechtlichen Pflichten erfüllen:

Nutzer-Einwilligung einholen

ManageWP nutzt Tracking-Cookies, um Nutzer wiederzuerkennen. Dafür benötigen Seitenbetreiber die Einwilligung der Webseitenbesucher. Sie können diese beispielsweise über einen entsprechenden Hinweis im Cookie-Banner einholen. Damit der Cookie-Banner die Anforderungen der DSGVO erfüllt (wie eine Einwilligung per Opt-In), sollten Seitenbetreiber auf ein Cookie Consent Tool setzen. Dies setzt den Banner auf Webseiten datenschutzkonform um und passt die Datenströme entsprechend der User-Vorgaben an.

Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen

Unternehmen geben personenbezogene Daten an einen Dritten weiter, wenn sie ManageWP verwenden. Dafür schreibt Art. 28 DSGVO vor, dass sie mit dem Anbieter GoDaddy einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) schließen müssen. Dabei sollten sie darauf achten, dass der von GoDaddy bereitgestellte Vertrag erwähnt,

  • welche personenbezogenen Daten GoDaddy über ManageWP erhält,
  • warum es die Daten speichert,
  • wie lange es die Daten speichert und
  • welche Rechte und Pflichten Seitenbetreiber und GoDaddy haben.

Datenschutzerklärung aktualisieren

Seitenbetreiber müssen in ihrer Datenschutzerklärung über den Einsatz von ManageWP informieren.

Checkliste
Dabei sollten sie erklären,
  • warum sie über das Plugin personenbezogene Daten erheben,
  • wie lange sie die Daten speichern,
  • welche Rechtsgrundlage ihnen das erlaubt (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO),
  • dass sie für die Datenweitergabe mit GoDaddy einen AV-Vertrag geschlossen haben und
  • dass User der Datenerhebung und -speicherung jederzeit widersprechen können.

Standardvertragsklauseln prüfen

Auch wenn der Mutterkonzern DPF-zertifiziert ist, geben Seitenbetreiber bei ManageWP personenbezogene Daten in ein Drittland außerhalb der EU weiter. Um für den Datentransfer eine Rechtsgrundlage zu schaffen, müssen sie Standardvertragsklauseln mit dem Anbieter GoDaddy schließen. In diesem Rahmen müssen sie auch eine sogenannte Risikoabschätzung durchführen. Mit dieser legen Seitenbetreiber offen,

  • welche Art von Daten sie an GoDaddy weitergeben,
  • welche Rechtslage in Serbien gilt und
  • ob GoDaddy weitere Maßnahmen ergreift, um Userdaten aus ManageWP zu schützen.

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