Datenschutzerklärung für Site Search 360

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Was macht Site Search 360?

Site Search 360 ist eine Suchfunktion, die Unternehmen auf ihrer Webseite integrieren können. User können über die Funktion schnell und einfach Content und Produkte auf einer Seite finden. Site Search 360 ermöglicht eine übersichtliche Anzeige in ordentlichen Such-Snippets. Unternehmen können dabei Bilder, Titel und Beschreibungen anpassen. Auf diese Weise können sie die Funktion in das Erscheinungsbild ihrer Webseite integrieren. Site Search 360 ist ein Angebot der Firma Semknox aus Dresden. Was müssen Unternehmen datenschutzrechtlich beachten, wenn sie Site Search 360 verwenden?

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Darum ist Site Search 360 datenschutzrechtlich relevant

Nutzen User die Suchfunktion von Site Search 360, erheben und speichern Unternehmen die eingetragenen Suchbegriffe und die IP-Adresse der User. Letztere bleibt bis zu 14 Tage gespeichert, um ein missbräuchliches Verhalten auf der Seite zu verhindern. Unternehmen geben die Daten an den Anbieter Semknox weiter. Dafür müssen sie verschiedene datenschutzrechtliche Vorgaben aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG (ehemals TTDSG)) beachten.

Site Search 360 datenschutzkonform verwenden

Um Site Search 360 datenschutzkonform zu nutzen, müssen Seitenbetreiber diese Pflichten erfüllen:

Datenschutzerklärung anpassen

Unternehmen müssen in ihrer Datenschutzerklärung über die Verwendung von Site Search 360 informieren. Dabei müssen sie angeben, dass

  • sie die eingegebenen Suchbegriffe speichern, um die Inhalte ihrer Webseite besser zu strukturieren,
  • die IP-Adresse speichern, um Spam- und Missbrauchstechniken zu verhindern,
  • die Verwendung von Site Search 360 auf berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) basiert,
  • sie die erhobenen Daten an Semknox weitergeben,
  • sie mit Semknox für die Datenweitergabe einen AV-Vertrag geschlossen haben,
  • Site Search 360 einen „_cfuid Cookie“ verwendet, damit Seitenbetreiber Cloudflare-Sicherheitsfunktionen nutzen können,
  • Site Search 360 einen „ss360LastQuery-Cookie verwendet, um die Suchergebnisse userfreundlich zu gestalten und
  • Nutzer mehr Informationen zur Verwendung ihrer Daten in der Datenschutzerklärung von Site Search 360 finden.

Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen

Unternehmen geben mit der IP-Adresse personenbezogene Daten an Semknox zur weisungsgebundenen Verarbeitung weiter. Dafür müssen sie mit dem Anbieter einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) schließen. Der Vertrag muss unter anderem

  • Gegenstand und Dauer der Datenverarbeitung,
  • Art und Zweck der Datenverarbeitung,
  • Art der personenbezogenen Daten,
  • Kategorien der Betroffenen und
  • die Pflichten und Rechte der Verantwortlichen

festhalten. Schließen Unternehmen keinen AV-Vertrag mit Semknox, droht ihnen eine Strafe gemäß Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO. Dabei erwartet sie ein Bußgeld von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes.

Rechtsprechung zu Site Search 360

Zu Site Search 360 liegt bisher – soweit ersichtlich – keine Rechtsprechung vor. Zwei Datenschutzbehörden haben jedoch Strafen für fehlende AV-Verträge ausgesprochen:

Datenschutzbehörde Hamburg zum AV-Vertrag

Ein deutsches Versandunternehmen musste im Dezember 2018 eine Strafe in Höhe von 5.000 Euro zahlen. Das Unternehmen hatte es versäumt, mit einem spanischen Postdienstleister, der weisungsgebunden personenbezogene Daten verarbeitete, einen AV-Vertrag zu schließen. Daraufhin hatte die Datenschutzbehörde Hamburg das Bußgeld ausgesprochen.

Datenschutzbehörde Baden-Württemberg zum AV-Vertrag

Der Fußballverein VfB Stuttgart beauftragte zwischen 2016 und 2018 verschiedene Dienstleister. Diese sollten weisungsgebunden mehrere tausend Mitgliederdaten des Vereins verarbeiten. Der VfB verpasste es jedoch, für die Kooperation mit den Dienstleistern AV-Verträge zu schließen. Das bestrafte die Datenschutzbehörde Baden-Württemberg im März 2021 mit einem Bußgeld von 300.000 Euro.

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