Datenschutzerklärung für LeadLab

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Was ist LeadLab?

LeadLab ist eine Software, mit der Unternehmen unter ihren Webseitenbesuchern Firmen identifizieren können. Sie erhalten über das Tool wichtige Informationen wie den Firmennamen und den Firmensitz. Darauf basierend können sie entsprechende Marketing-Maßnahmen ergreifen und so neue Kunden gewinnen. LeadLab hat mehr als 600 Kunden. Anbieter der Software ist wiredminds aus Stuttgart. Was müssen Unternehmen beachten, um LeadLab datenschutzkonform zu verwenden?

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Darum ist LeadLab datenschutzrechtlich relevant

LeadLab erhebt Daten von Webseitenbesuchern. Dazu zählen Daten wie IP-Adressen und das Verhalten auf der Seite. LeadLab verarbeitet jedoch ausschließlich die Daten, die zu einer Firma gehören. IP-Adressen von natürlichen Personen schließt das Tool per Whitelist-Verfahren aus. Auf diese Weise können Unternehmen keine Rückschlüsse auf Personen ziehen. Dennoch müssen Unternehmen für die Nutzung von LeadLab verschiedene datenschutzrechtliche Pflichten erfüllen.

LeadLab datenschutzkonform verwenden

Seitenbetreiber erwarten für den Einsatz von LeadLab diese datenschutzrechtlichen Pflichten:

Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen

Unternehmen erheben über LeadLab Userdaten und geben diese zur weisungsgebundenen Verarbeitung an den Anbieter wiredminds weiter. Dafür müssen sie mit diesem einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) schließen. Der Vertrag sollte festhalten,

  • welche Nutzerdaten LeadLab speichert,
  • wie lange LeadLab die Nutzerdaten speichert,
  • zu welchem Zweck LeadLab die Daten verarbeitet und
  • welche sonstigen Rechte und Pflichten beide Parteien haben.

Datenschutzerklärung anpassen

Unternehmen sollten in ihrer Datenschutzerklärung informieren,

  • dass sie über LeadLab Nutzerdaten erheben, speichern und verarbeiten,
  • dass sie die Daten an LeadLab weiterreichen,
  • welche Rechtsgrundlage die Datenerhebung und -weitergabe erlaubt (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) und
  • dafür mit LeadLab einen AV-Vertrag geschlossen haben.

Zusätzlich sollten Unternehmen Nutzer darauf hinweisen, dass sie der Datenerhebung jederzeit widersprechen können.

Rechtsprechung zu LeadLab

Für LeadLab ist diese Rechtsprechung relevant:

Datenschutzbehörde Baden-Württemberg zum AV-Vertrag

Unternehmen, die keinen AV-Vertrag mit Dritten schließen, müssen mit einer Strafe von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes rechnen. Das gibt Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO vor.

Der Fußball-Bundesligaclub VfB Stuttgart hatte zwischen 2016 und 2018 wiederholt mehrere zehntausend Mitgliederdaten an Dritte zur weisungsgebundenen Verarbeitung weitergegeben. Dafür hatte er mit diesen jedoch keinen AV-Vertrag geschlossen. Die Datenschutzbehörde Baden-Württemberg kam daher zu dem Schluss: Der VfB Stuttgart hat die datenschutzrechtlichen Rechenschaftspflichten fahrlässig verletzt. Die Behörde sprach daher ein Bußgeld in Höhe von 300.000 Euro aus.

Datenschutzbehörde Hamburg zum AV-Vertrag

Ein deutsches Versandunternehmen arbeitete mit einem spanischen Postdienstleister zusammen. Dabei verarbeitete der Dienstleister aus Spanien weisungsgebunden personenbezogene Daten für das deutsche Unternehmen. Einen AV-Vertrag hatten die beiden Parteien jedoch nicht geschlossen. Das Versandunternehmen sah seinen Partner in der Pflicht, den Vertrag aufzusetzen. Dem kam dieser jedoch nicht nach. Die Datenschutzbehörde Hamburg sah daher einen Datenschutzverstoß. Sie verhängte ein Bußgeld in Höhe von 5.000 Euro zzgl. 250 Euro Gebühren gegen das deutsche Unternehmen.

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