Datenschutzerklärung für Facebook Custom Audiences

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Was macht Facebook Custom Audiences?

Facebook Custom Audiences ist eine Targeting-Option für Werbeanzeigen auf Facebook. Unternehmen können darüber eine benutzerdefinierte Zielgruppe anlegen. Dazu greifen sie auf die Daten von existierenden Kunden oder Webseitenbesuchern zurück. Facebook gleicht diese Daten mit seinen Datenbanken ab und kontrolliert, ob Kunden der anderen Plattformen auch bei Facebook sind. Ist das der Fall, schaltet Facebook entsprechende Anzeigen. Was müssen Unternehmen datenschutzrechtlich beachten, wenn sie Facebook Custom Audiences verwenden?

Der Punkt "Facebook Custom Audiences" muss Bestandteil Ihrer Datenschutz­erklärung sein!

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Ist die Nutzung von Facebook Custom Audiences zulässig?

Verwenden Sie ein Tool oder Programm, das personenbezogene Daten verarbeitet, werden diese Daten an den Dienstanbieter des Tools übermittelt. Je nachdem, in welchem Land der Dienstanbieter sitzt (Sitz des Datenempfängers), kann diese Datenübermittlung problematisch sein.

Denn: Übertragen Sie personenbezogene Daten aus der EU in ein Drittland, ist dies nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Und zwar dann, wenn das Schutzniveau für die Datenübermittlung in ein Drittland mit dem der EU der Sache nach gleichwertig ist. Bietet das Drittland ein angemessenes Datenschutzniveau, verabschiedet die EU-Kommission einen Angemessenheitsbeschluss. 

Der Diensteanbieter von Facebook Custom Audiences ist die Meta Platforms Ireland Limited. Es können jedoch auch personenbezogene Daten an das Mutterunternehmen Meta Platforms Inc. übertragen werden.

Dieses Unternehmen hat seinen Sitz in den USA. Es gibt einen Angemessenheitsbeschluss für die Datenübermittlung in die USA. Zusätzlich ist die Datenübertragung in die USA rechtlich aber erst dann zulässig, wenn der Datenempfänger außerdem nach dem Datenschutzabkommen EU-USA (Data Privacy Framework) zertifiziert ist.

Meta Platforms Inc. ist DPF-zertifiziert. Die Nutzung des Tools Facebook Custom Audiences ist zulässig.

[Stand: 29.01.2024]

Wichtig:

Nur weil die Datenübertragung mit diesem Tool rechtlich zulässig ist, bedeutet dies nicht, dass das Programm automatisch datenschutzkonform ist. Damit Sie nicht gegen den deutschen Datenschutz verstoßen, müssen Sie zusätzliche Pflichten erfüllen. Welche das sind, lesen Sie hier.

Mehr zum Thema Datenübertragung in die USA finden Sie in unserem Artikel "Privacy Shield 2.0: Datentransfer in die USA".

Warum ist Facebook Custom Audiences datenschutzrechtlich relevant?

Unternehmen können ihre Kundendaten für Facebook Custom Audiences vor allem aus zwei Quellen beziehen:

1) E-Mail-Listen

Unternehmen können E-Mail-Listen ihrer Käufer oder Newsletter-Abonnenten bei Facebook verschlüsselt hochladen. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine Anonymisierung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Denn: Facebook kann die Personen in der Liste nach wie vor identifizieren. Unternehmen geben also personenbezogene Daten an Facebook weiter. Das Netzwerk überprüft dann, welche der Mail-Adressen bei Facebook einen Account haben. Diese Accounts wertet es nach demografischen Daten, Interessen und weiteren Parametern aus. Auf dieser Grundlage ermittelt Facebook die sogenannte Lookalike Audience.

Das heißt: Es sucht User heraus, die den bisherigen Käufern von Unternehmen ähnlich sind und spielt die Werbung an sie aus. Für dieses Vorgehen müssen Unternehmen verschiedene Vorgaben der DSGVO und des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG) beachten.

2) Webseitenbesucher

Unternehmen können ihre Webseitenbesucher über das sogenannte Facebook Pixel identifizieren. Dazu binden sie das Pixel auf ihrer Seite ein. Facebook erkennt dann jeden User auf der Seite, der über ein Facebook-Profil verfügt. Unternehmen können diese User über Facebook Custom Audiences erneut ansprechen. Auch dieses Vorgehen ist nach dem deutschen Datenschutz einwilligungsbedürftig. Denn: Es ist mit Cookies und ähnlichen Tracking-Methoden vergleichbar.

So nutzen Sie Facebook Custom Audiences datenschutzkonform

Um Facebook Custom Audiences datenschutzkonform zu verwenden, müssen Unternehmen diese Vorgaben umsetzen:

Einwilligung für Datenerhebung einholen

Unternehmen benötigen für Facebook Custom Audiences eine Einwilligung der User in die Nutzung ihrer Daten. Wollen sie ihre E-Mail-Adressen bei Facebook hochladen, können sie das Einverständnis beispielsweise einholen, indem sie bereits bei einer Bestellung im Onlineshop oder bei der Anmeldung für einen Newsletter das „OK“ erfragen. Dabei müssen Nutzer ihre Erlaubnis aktiv – beispielsweise per Ankreuzen einer Box – geben.

Um Webseitenbesucher in die Weitergabe ihrer Daten einwilligen zu lassen, können Unternehmen beispielsweise ihren Cookie Banner entsprechend anpassen. Ein Cookie Consent Tool hilft dabei, den Banner rechtssicher zu gestalten.

Datenschutzerklärung aktualisieren

Unternehmen müssen in ihrer Datenschutzerklärung ausführlich über den Einsatz von Facebook Custom Audiences informieren.

Checkliste
Dabei sollten sie erklären,
  • wie sie die Nutzerdaten erheben,
  • welche Userdaten sie erheben,
  • warum sie Nutzerdaten sammeln und an Facebook weitergeben und
  • welche Nutzerdaten sie an Facebook weitergeben.

Standardvertragsklauseln prüfen

Auch wenn eine Datenübertragung an das Mutterunternehmen durch DPF-Zertifizierung zulässig ist, empfehlen wir Ihnen nach Möglichkeit den Abschluss von Standardvertragsklauseln sowie eine Datentransfer-Folgenabschätzung vorzunehmen.

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