Datenschutzerklärung für Facebook Custom Audiences

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Was macht Facebook Custom Audiences?

Facebook Custom Audiences ist eine Targeting-Option für Werbeanzeigen auf Facebook. Unternehmen können darüber eine benutzerdefinierte Zielgruppe anlegen. Dazu greifen sie auf die Daten von existierenden Kunden oder Webseitenbesuchern zurück. Facebook gleicht diese Daten mit seinen Datenbanken ab und kontrolliert, ob Kunden der anderen Plattformen auch bei Facebook sind. Ist das der Fall, schaltet Facebook entsprechende Anzeigen. Was müssen Unternehmen datenschutzrechtlich beachten, wenn sie Facebook Custom Audiences verwenden?

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Warum ist Facebook Custom Audiences datenschutzrechtlich relevant?

Unternehmen können ihre Kundendaten für Facebook Custom Audiences vor allem aus zwei Quellen beziehen:

1) E-Mail-Listen

Unternehmen können E-Mail-Listen ihrer Käufer oder Newsletter-Abonnenten bei Facebook verschlüsselt hochladen. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine Anonymisierung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Denn: Facebook kann die Personen in der Liste nach wie vor identifizieren. Unternehmen geben also personenbezogene Daten an Facebook weiter. Das Netzwerk überprüft dann, welche der Mail-Adressen bei Facebook einen Account haben. Diese Accounts wertet es nach demografischen Daten, Interessen und weiteren Parametern aus. Auf dieser Grundlage ermittelt Facebook die sogenannte Lookalike Audience. Das heißt: Es sucht User heraus, die den bisherigen Käufern von Unternehmen ähnlich sind und spielt die Werbung an sie aus. Für dieses Vorgehen müssen Unternehmen verschiedene Vorgaben der DSGVO und des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG) beachten.

2) Webseitenbesucher

Unternehmen können ihre Webseitenbesucher über das sogenannte Facebook Pixel identifizieren. Dazu binden sie das Pixel auf ihrer Seite ein. Facebook erkennt dann jeden User auf der Seite, der über ein Facebook-Profil verfügt. Unternehmen können diese User über Facebook Custom Audiences erneut ansprechen. Auch dieses Vorgehen ist nach dem deutschen Datenschutz einwilligungsbedürftig. Denn: Es ist mit Cookies und ähnlichen Tracking-Methoden vergleichbar.

Facebook Custom Audiences datenschutzkonform verwenden

Um Facebook Custom Audiences datenschutzkonform zu verwenden, müssen Unternehmen diese Vorgaben umsetzen:

Einwilligung für Datenerhebung einholen

Unternehmen benötigen für Facebook Custom Audiences eine Einwilligung der User in die Nutzung ihrer Daten. Wollen sie ihre E-Mail-Adressen bei Facebook hochladen, können sie das Einverständnis beispielsweise einholen, indem sie bereits bei einer Bestellung im Onlineshop oder bei der Anmeldung für einen Newsletter das „OK“ erfragen. Dabei müssen Nutzer ihre Erlaubnis aktiv – beispielsweise per Ankreuzen einer Box – geben.

Um Webseitenbesucher in die Weitergabe ihrer Daten einwilligen zu lassen, können Unternehmen beispielsweise ihren Cookie Banner entsprechend anpassen. Ein Cookie Consent Tool hilft dabei, den Banner rechtssicher zu gestalten.

Datenschutzerklärung aktualisieren

Unternehmen müssen in ihrer Datenschutzerklärung ausführlich über den Einsatz von Facebook Custom Audiences informieren. Dabei sollten sie erklären,

  • wie sie die Nutzerdaten erheben,
  • welche Userdaten sie erheben,
  • warum sie Nutzerdaten sammeln und an Facebook weitergeben und
  • welche Nutzerdaten sie an Facebook weitergeben.

Standardvertragsklauseln prüfen

Facebook hat seinen Hauptsitz in den USA. Unternehmen geben über Custom Audiences daher personenbezogene Daten an einen Anbieter in einem Drittland außerhalb der EU. Dafür gibt es derzeit keine Rechtsgrundlage. Übergangsweise hat die EU-Kommission daher Standardvertragsklauseln entworfen. Diese stellen den Datentransfer – zumindest vorübergehend – auf sichere Beine. Voraussetzung dafür ist, dass Unternehmen zusätzlich eine Risikoabschätzung vornehmen. Diese muss kontrollieren,

  • welche Art von Daten an Facebook in die USA gehen,
  • welche Rechtsvorschriften in den USA gelten und
  • ob Unternehmen weitere Maßnahmen zum Schutz der Nutzerdaten einleiten können.

Rechtsprechung zu Facebook Custom Audiences

Zu Facebook Custom Audiences liegt diese Rechtsprechung vor:

Verwaltungsgericht Bayreuth

Unternehmen können Facebook Custom Audiences nur verwenden, wenn sie die Einwilligung der User dafür besitzen. Problematisch ist dabei insbesondere das Hashverfahren SHA-256. Denn: Dies anonymisiert Nutzerdaten nicht so, wie es der deutsche Datenschutz vorgibt. Facebook kann nach wie vor Nutzer identifizieren. Zu diesem Ergebnis kam das Verwaltungsgericht (VG) Bayreuth am 08.05.2018 (Az. B 1 S 18.105).

Verwaltungsgerichtshof München

Unternehmen benötigen das Einverständnis der User, wenn sie personenbezogene Daten an Facebook übermitteln wollen. Das entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) München in einem Beschluss vom 26.09.2018 (Az. 5 CS 18.1157).

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