Datenschutzerklärung für Podigee

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Was macht Podigee?

Podigee ist eine Hosting-Plattform für Podcasts. Audio Content Creator können hier Podcast-Kanäle (in Form von RSS-Feeds) anlegen. Podigee distribuiert die Podcasts dann auf verschiedenen Plattformen wie Spotify, Deezer und Apple Podcasts. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Berlin. Was müssen Content Creator beachten, wenn sie Podcast-Kanäle auf Podigee hosten?

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Warum ist Podigee datenschutzrechtlich relevant?

Platzieren Content Creator ihren Podcast-Kanal auf Podigee, verarbeitet die Plattform IP-Adressen und Geräteinformationen der Nutzer, die auf den Kanal zugreifen. Zusätzlich erhebt es Abrufzahlen und weitere relevante Statistiken. Podigee speichert die Daten jedoch anonymisiert oder pseudonymisiert, sofern sie nicht für die Bereitstellung des Podcasts notwendig sind. Für die Praxis heißt das: Content Creator, die auf Podigee ihren Podcast hosten, erheben Daten und geben diese an die Plattform weiter. Dafür müssen sie verschiedene Pflichten aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG (ehemals TTDSG)) beachten.

Podigee datenschutzkonform verwenden

Um Podigee datenschutzkonform zu verwenden, müssen Audio Content Creator diese gesetzlichen Vorgaben berücksichtigen:

Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen

Hören Nutzer einen Podcast auf Podigee, erheben Content Creator über die Plattform nutzerbezogene Daten und geben diese an Podigee weiter. Dafür müssen sie einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) mit Podigee schließen. Die Plattform stellt den Vertrag online zur Verfügung. Der Vertrag sollte festhalten,

  • welche Nutzerdaten Podigee erhält und speichert,
  • wie lange Podigee diese Daten speichert,
  • zu welchem Zweck Podigee die Daten speichert und
  • welche sonstigen Rechte und Pflichten die Verantwortlichen haben.

Datenschutzerklärung anpassen

Content Creator müssen in ihrer Datenschutzerklärung darauf hinweisen, wie und warum sie Podigee verwenden. Dabei sollten sie verständlich erklären,

  • warum sie Userdaten erheben, speichern und an Podigee weitergeben,
  • welche Rechtsgrundlage ihnen die Datenerhebung erlaubt (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO),
  • wie lange sie die Daten speichern,
  • dass sie für die Datenweitergabe mit Podigee einen AV-Vertrag geschlossen haben und
  • dass Nutzer der Datenerhebung jederzeit widersprechen können.

Um Usern einen Einblick zu geben, wie Podigee ihre Daten verarbeitet, sollten Content Creator in ihrer Datenschutzerklärung auch auf die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen der Plattform verweisen. Auf diese Weise können Nutzer selbst überprüfen, was mit ihren Daten bei Podigee passiert.

Rechtsprechung zu Podigee

Bisher liegt – soweit ersichtlich – keine Rechtsprechung zu Podigee vor. Datenschutzbehörden haben jedoch wiederholt Bußgelder ausgesprochen, wenn bei einer Datenweitergabe an Dritte kein AV-Vertrag vorlag. Die DSGVO gibt dabei vor, dass Strafen von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes möglich sind.

Datenschutzbehörde Hamburg zum AV-Vertrag

Ein deutsches Versandunternehmen musste im Dezember 2018 ein Bußgeld in Höhe von 5250 Euro zahlen. Die Datenschutzbehörde Hamburg hatte festgestellt, dass das Unternehmen mit einem spanischen Postdienstleister keinen AV-Vertrag geschlossen hatte. Das Problem: Das deutsche Unternehmen sah den spanischen Geschäftspartner in der Pflicht, den Vertrag aufzusetzen. Dem kam dieser jedoch nicht nach. Damit lag kein AV-Vertrag für den Datentransfer vor. Das wertete die Hamburger Datenschutzbehörde als DSGVO-Verstoß.

Datenschutzbehörde Baden-Württemberg zum AV-Vertrag

Der VfB Stuttgart hatte zwischen 2016 und 2018 mehrere tausend Daten seiner Vereinsmitglieder an Dienstleister weitergegeben, um diese weisungsgebunden verarbeiten zu lassen. Der Fußballclub schloss dafür jedoch keinen AV-Vertrag mit den Dienstleistern. Das bestrafte die Datenschutzbehörde Baden-Württemberg im März 2021 mit einem Bußgeld von 300.000 Euro.

 

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