Datenschutzerklärung für Leadfeeder

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Was ist Leadfeeder?

Leadfeeder ist ein Tool, mit dem Unternehmen Website-Besucher identifizieren, um potenzielle Kunden zu erkennen und zu kontaktieren. Dazu bietet die Software unter anderem Funktionen wie IP-Adressen-Tracking, Firmenprofil-Erstellung, Verhaltensanalysen, Lead-Scoring und die Integration in ein bestehendes CRM System.

Das Ergebnis: B2B Unternehmen optimieren mit Leadfeeder ihre Marketing- und Vertriebsstrategien und gewinnen mehr Leads und Kunden. Das Tool trägt mittlerweile den Namen Dealfront und wird von über 10.000 Firmen verwendet. Hinter der Software steht das gleichnamige Unternehmen, das aus einer Fusion zwischen Leadfeeder und Echobot im Juni 2022 entstanden ist. Es hat seinen Sitz in Karlsruhe und beschäftigt über 300 Mitarbeiter. Welche Datenschutzvorgaben müssen Unternehmen beachten, wenn sie Leadfeeder verwenden?

Der Punkt "Leadfeeder" muss Bestandteil Ihrer Datenschutz­erklärung sein!

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Ist die Nutzung von Leadfeeder zulässig?

Verwenden Sie ein Tool oder Programm, das personenbezogene Daten verarbeitet, werden diese Daten an den Dienstanbieter des Tools übermittelt. Je nachdem, in welchem Land der Dienstanbieter sitzt (Deutschland), kann diese Datenübermittlung problematisch sein.

Denn: Übertragen Sie personenbezogene Daten aus der EU in ein Drittland, ist dies nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Und zwar dann, wenn das Schutzniveau für die Datenübermittlung in ein Drittland mit dem der EU der Sache nach gleichwertig ist. Bietet das Drittland ein angemessenes Datenschutzniveau, verabschiedet die EU-Kommission einen Angemessenheitsbeschluss. 

Der Diensteanbieter von Leadfeeder ist Dealfront. Dieses Unternehmen hat seinen Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), zu dem die 27 EU-Mitgliedstaaten, Norwegen, Island und Liechtenstein gehören. Es werden also keine Daten in ein datenschutzrechtlich unsicheres Drittland übermittelt. Die Datenübertragung innerhalb des EWR ist rechtlich ohne zusätzliche Maßnahmen möglich, da das Schutzniveau für die Datenübermittlung in diesen Ländern einheitlich geregelt ist. Die Datenübermittlung mit diesem Tool ist zulässig.

WICHTIG

Nur weil die Datenübertragung mit diesem Tool rechtlich zulässig ist, bedeutet dies nicht, dass das Programm automatisch datenschutzkonform ist. Damit Sie nicht gegen den deutschen Datenschutz verstoßen, müssen Sie zusätzliche Pflichten erfüllen.

Das ist bei Leadfeeder datenschutzrechtlich relevant

Leadfeeder bzw. Dealfront sammelt auf einer Webseite verschiedene Arten von Daten, wenn Unternehmen die Plattform nutzen. Welche Informationen das genau sind, entscheidet der Einsatz des Tools.

In der Regel erheben Unternehmen über Leadfeeder diese Daten:

Firmografische Daten

Leadfeeder erfasst Firmen- und Kontaktdaten mithilfe einer eigens entwickelten Crawler-Technologie. Dazu gehören zum Beispiel Informationen wie Firmennamen, Adressen, Branche und Mitarbeiterzahlen.

Kontaktdaten

Leadfeeder berechnet die wahrscheinlichsten E-Mail-Adressen für Kontakte anhand von Mustern, die von Firmen verwendet werden. Diese werden dann durch einen 8-stufigen Algorithmus validiert.

Nutzeraktionen

Wenn Webseiten-Besucher ein Konto erstellen, Formulare ausfüllen oder Dienste abonnieren, erfasst Leadfeeder die dabei eingegebenen Daten.

Trigger Events

Leadfeeder identifiziert über 30 verschiedene Trigger Events, die auf Veränderungen und Neuigkeiten bei Firmen hinweisen, wie Umzüge, Expansionen, Stellenangebote oder Managementwechsel. Diese Ereignisse können auf einen aktuellen Bedarf hindeuten.

Ähnliche Firmen

Mithilfe eines neuronalen Netzes namens Company2Vec analysiert die Software Firmen anhand öffentlich zugänglicher Inhalte. Auf diese Weise sind Seitenbetreiber in der Lage, ähnliche Firmen zu identifizieren.

Einige der über Leadfeeder gesammelten Informationen sind personenbezogene Daten. Unternehmen können diese nur unter gewissen Voraussetzungen erheben und verarbeiten. Dabei greifen vor allem Pflichten aus der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) und dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (kurz: TDDDG, ehemals TTDSG).

Leadfeeder Datenschutz: Worauf müssen Unternehmen achten?

Der Anbieter von Leadfeeder hat seinen Sitz in Deutschland und erfüllt so automatisch zahlreiche Datenschutzanforderungen.

Dennoch müssen Seitenbetreiber diese Vorgaben beachten:

Nutzer-Einwilligung einholen

Immer wenn Seitenbetreiber personenbezogene Daten wie die IP-Adresse erheben, benötigen sie dafür zunächst das Einverständnis von Usern. Diese müssen der Erhebung der personenbezogenen Daten ausdrücklich zustimmen. Dafür können Unternehmen auf ihrer Website zum Beispiel einen Cookie Consent Banner nutzen.

Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abschließen

Seitenbetreiber erheben über Leadfeeder personenbezogene Daten und übermitteln diese an Dealfront. Dafür müssen sie mit dem Anbieter einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) schließen. Das gibt Art. 28 DSGVO vor.

Checkliste
Dabei sollte der Vertrag festhalten,
  • welche Nutzerdaten Leadfeeder speichert,
  • wie lange die Software die Daten speichert,
  • zu welchem Zweck sie die Daten verarbeitet und
  • welche sonstigen Rechte und Pflichten beide Parteien für die Kontrolle über die Daten haben.

Datenschutzerklärung anpassen

Die Datenerfassung und Verarbeitung von sensiblen Nutzerdaten müssen Unternehmen in ihrer Datenschutzerklärung festhalten.

Checkliste
Dabei sollten sie das Thema Datenschutz in Bezug auf Leadfeeder so erklären, dass Webseiten-Besucher wissen,
  • dass Unternehmen über das Tool Userdaten erheben,
  • welche Daten sie sammeln,
  • warum sie diese Daten sammeln,
  • was sie mit den Daten machen,
  • wie lange sie diese Daten speichern,
  • welche Rechtsgrundlage ihnen das erlaubt (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO oder Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO),
  • dass sie für die Datenweitergabe mit Dealfront einen AV-Vertrag geschlossen haben und
  • dass Nutzer der Datenverarbeitung jederzeit widersprechen können.

 

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