Datenschutzerklärung für ABlyft

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Was ist ABlyft?

ABlyft ist eine spezialisierte A/B-Testing-Plattform zur Conversion-Optimierung. Unternehmen können mit der Software unterschiedliche Varianten von Webseiten oder Anwendungen testen, um Nutzererlebnisse gezielt zu verbessern. ABlyft richtet sich vor allem an Marketer, Entwickler und Conversion-Teams, die datengetriebene Entscheidungen treffen möchten. Über eine Editor-Umgebung können sie Tests visuell oder per Code erstellen, zielgruppenspezifisch ausspielen und mit gängigen Analyse-Tools verknüpfen. Entwickelt wurde das A/B-Testing-Tool von der Conversion Expert GmbH mit Sitz in Kiel. Das Unternehmen wurde 2018 gegründet und richtet sich vor allem an mittelständische und größere Unternehmen in Europa, die eine DSGVO-konforme Conversion-Optimierung vornehmen möchten. Welche Datenschutzvorgaben müssen Unternehmen berücksichtigen, wenn sie ABlyft einsetzen?

Der Punkt "ABlyft" muss Bestandteil Ihrer Datenschutz­erklärung sein!

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Ist die Nutzung von ABlyft zulässig?

Verwenden Sie ein Tool oder Programm, das personenbezogene Daten verarbeitet, werden diese Daten an den Dienstanbieter des Tools übermittelt. Je nachdem, in welchem Land der Dienstanbieter sitzt (Deutschland), kann diese Datenübermittlung problematisch sein.

Denn: Übertragen Sie personenbezogene Daten aus der EU in ein Drittland, ist dies nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Und zwar dann, wenn das Schutzniveau für die Datenübermittlung in ein Drittland mit dem der EU der Sache nach gleichwertig ist. Bietet das Drittland ein angemessenes Datenschutzniveau, verabschiedet die EU-Kommission einen Angemessenheitsbeschluss.

Der Diensteanbieter von ABlyft ist die Conversion Expert GmbH. Dieses Unternehmen hat seinen Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), zu dem die 27 EU-Mitgliedstaaten, Norwegen, Island und Liechtenstein gehören. Es werden also keine Daten in ein datenschutzrechtlich unsicheres Drittland übermittelt. Die Datenübertragung innerhalb des EWR ist rechtlich ohne zusätzliche Maßnahmen möglich, da das Schutzniveau für die Datenübermittlung in diesen Ländern einheitlich geregelt ist. Die Datenübermittlung mit ABlyft ist zulässig.

WICHTIG

Nur weil die Datenübertragung mit diesem Tool rechtlich zulässig ist, bedeutet dies nicht, dass das Programm automatisch datenschutzkonform ist. Damit Sie nicht gegen den deutschen Datenschutz verstoßen, müssen Sie zusätzliche Pflichten erfüllen.

Das ist bei ABlyft datenschutzrechtlich relevant

ABlyft erhebt über seine gebotenen Funktionen in erster Linie technische und nutzungsbezogene Daten, die notwendig sind, um A/B-Tests und Conversion-Experimente korrekt durchzuführen. Die Software ist so konzipiert, dass keine personenbezogenen Daten im engeren Sinne (wie Name, E-Mail-Adresse, vollständige IP-Adresse oder Nutzer-ID) gespeichert oder verarbeitet werden.

Konkret verarbeitet ABlyft folgende Daten:

Technische Daten

Beim Laden der Website wird der ABlyft-Snippet ausgeführt, der Informationen über die getestete Variante, den verwendeten Browser, Gerätetyp, Betriebssystem, Zeitpunkt des Seitenaufrufs sowie eine gekürzte oder anonymisierte IP-Adresse erfasst. Diese Daten dienen ausschließlich dazu, sicherzustellen, dass Nutzern während eines Tests konsistent dieselbe Seitenvariante angezeigt wird („Session Consistency“) und dass die Auswertung technisch funktioniert.

Nutzungsdaten

ABlyft speichert Ereignisse, die mit dem A/B-Test in Zusammenhang stehen – etwa, welche Variante ein Nutzer gesehen hat und ob er eine definierte Conversion (z. B. Klick, Formularabsendung, Kauf) ausgelöst hat. Die Software aggregiert diese Daten und wertet sie statistisch aus, um festzustellen, welche Variante besser performt.

Cookie- oder Local-Storage-Daten

Um sicherzustellen, dass Besucher bei wiederholten Aufrufen derselben Testvariante zugeordnet werden, kann ABlyft ein Cookie oder einen Local-Storage-Eintrag setzen. Diese enthalten keine personenbezogenen Daten, sondern lediglich anonyme oder pseudonyme Kennungen für die Variantenzuordnung.

System- und Performancedaten

Zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit können zusätzlich temporär Logdaten anfallen, z. B. Fehlermeldungen, Ladezeiten oder Browserereignisse. Diese löscht ABlyft aber nach kurzer Zeit oder verwendet sie ausschließlich intern zur Systemoptimierung.

Unternehmen, die ABlyft einsetzen, erheben über ihre eigene Website indirekt dieselben Daten, weil das Tracking technisch in ihrem Auftrag erfolgt. Auch wenn ABlyft keine personenbezogenen Daten verarbeitet, handelt es sich dabei rechtlich um Nutzungsdaten im Sinne des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG). Unternehmen müssen daher verschiedene Datenschutzbestimmungen beachten.

ABlyft Datenschutz: Worauf müssen Unternehmen achten?

ABlyft speichert alle erhobenen Daten ausschließlich auf Servern innerhalb der EU. Damit erfüllt die Plattform von Haus aus zentrale Anforderungen an Datenschutz, Datensicherheit und Privatsphäre nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dennoch müssen Unternehmen, die ABlyft einsetzen, selbst einige rechtliche Punkte beachten, um den Einsatz vollständig rechtskonform zu gestalten:

Nutzer-Einwilligung einholen

Auch wenn ABlyft keine personenbezogenen Daten wie Namen oder IP-Adressen speichert, werden beim Einsatz technisch notwendige Informationen im Browser des Nutzers verarbeitet – etwa Cookies oder Local-Storage-Einträge, um Testvarianten zuzuordnen.

Diese gelten datenschutzrechtlich als Zugriff auf Endgeräteinformationen im Sinne des § 25 TDDDG. Deshalb sollten Unternehmen die Einwilligung ihrer Website-Besucher über einen Cookie-Consent-Banner einholen, bevor der ABlyft-Snippet ausgeführt wird.

Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen

Da ABlyft im Auftrag von Unternehmen technische und nutzungsbezogene Daten verarbeitet, ist in der Regel ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) nach Art. 28 DSGVO erforderlich.

Checkliste
Dieser Vertrag sollte festlegen,
  • welche Daten ABlyft verarbeitet (z. B. Varianten-Zuordnung, anonymisierte Ereignisdaten),
  • wie lange die Daten gespeichert werden,
  • zu welchem Zweck die Verarbeitung erfolgt (A/B-Testing, Conversion-Optimierung) und
  • welche Rechte und Pflichten zwischen Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter bestehen.

Datenschutzerklärung anpassen

Unternehmen müssen die Verwendung von ABlyft transparent in ihrer Datenschutzerklärung darstellen.

Sie sollten Webseitenbesucher verständlich darüber informieren,

  • dass sie über ABlyft Nutzungsdaten zu Testzwecken erheben,
  • welche Daten sie konkret verarbeiten (z. B. anonyme Browser- und Ereignisdaten),
  • zu welchem Zweck sie diese Daten nutzen (Analyse und Optimierung von Website-Inhalten),
  • auf welcher Rechtsgrundlage die Verarbeitung beruht (in der Regel Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, hilfsweise berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO für technisch notwendige Variantensteuerung),
  • dass sie mit ABlyft für die Einhaltung des Datenschutzes einen Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen haben und
  • dass Nutzer der Verarbeitung jederzeit widersprechen oder ihre Einwilligung widerrufen können.

Durch diese Maßnahmen stellen Unternehmen sicher, dass sie ABlyft datenschutzrechtlich sauber dokumentiert, transparent kommuniziert und technisch abgesichert einsetzen.

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