Art. 48 DSGVO: Nach dem Unionsrecht nicht zulässige Übermittlung oder Offenlegung

Artikel 48 der Datenschutzgrundverordnung

Jegliches Urteil eines Gerichts eines Drittlands und jegliche Entscheidung einer Verwaltungsbehörde eines Drittlands, mit denen von einem Verantwortlichen oder einem Auftragsverarbeiter die Übermittlung oder Offenlegung personenbezogener Daten verlangt wird, dürfen unbeschadet anderer Gründe für die Übermittlung gemäß diesem Kapitel jedenfalls nur dann anerkannt oder vollstreckbar werden, wenn sie auf eine in Kraft befindliche internationale Übereinkunft wie etwa ein Rechtshilfeabkommen zwischen dem ersuchenden Drittland und der Union oder einem Mitgliedstaat gestützt sind.

Zur Übersicht aller Artikel des DSGVO Gesetzestextes

 

Mehr Details zur Datenschutzgrundverordnung - DSGVO

Diese Beiträge könnten Sie ebenfalls interessieren:
Weiterlesen...
Art. 99 DSGVO: Inkrafttreten und Anwendung
Weiterlesen...
Art. 31 DSGVO: Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
Weiterlesen...
Art. 75 DSGVO: Sekretariat
Weiterlesen...
Art. 14 DSGVO: Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden
Weiterlesen...
Art. 95 DSGVO: Verhältnis zur Richtlinie 2002/58/EG
Weiterlesen...
Art. 5 DSGVO: Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Weiterlesen...
Art. 93 DSGVO: Ausschussverfahren
Weiterlesen...
Art. 85 DSGVO: Verarbeitung und Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit
Weiterlesen...
Art. 40 DSGVO: Verhaltensregeln
Weiterlesen...
Art. 7 DSGVO: Bedingungen für die Einwilligung
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Tools, Wissen, Musterverträge, Erstberatung und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

Jetzt eRecht24 Premium Affiliate werden

Als eRecht24 Premium Affiliate Partner empfehlen Sie eine Lösung, mit der bereits mehr als 370.000 Webseiten erfolgreich rechtlich abgesichert wurden und erhalten dafür eine 25% Lifetime Provision!

Jetzt Affiliate werden

webinar teaser

Online Schulung mit RA Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

Mehr Details