Unvollständiger Name im Impressum kann abgemahnt werden

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Worum geht's?

Für viele Webmaster ist das Impressum eine lästige gesetzliche Pflicht, die es zu erfüllen gilt. Häufig wird es deshalb nur stiefmütterlich behandelt, was schnell zu Unachtsamkeiten führt. Dabei können schon kleinste Nachlässigkeiten für kommerzielle Betreiber zu teuren Abmahnungen führen.

So entschied jüngst das OLG Düsseldorf (Urteil vom 04.11.2008, Az. I-20 U 125/08), das bereits die unvollständige Angabe des Namens eines Geschäftsführers in einem Impressum einen erheblichen Verstoß gegen die Angabepflichten aus § 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG (ehemals TMG) darstellt. Als unvollständige Angabe sei dabei auch das Abkürzen des Vornamens des verantwortlichen Geschäftsführers zu werten. Insbesondere für etwaige Rechtsstreitigkeiten sahen die Richter eine erhebliche Bedeutung in der Vollständigkeit der Angaben eines Impressums. Zudem sei – so die Richter weiter – ein Verstoß gegen eine dem Verbraucherschutz dienende Vorschrift stets als erheblich anzusehen.

Das Gericht entschied auch, dass die kurzzeitige Unerreichbarkeit des Impressums aufgrund einer technisch bedingten Überarbeitung der Website keinen Verstoß gegen das Erfordernis der „ständigen Verfügbarkeit“ nach  § 5 Abs. 1 DDG (ehemals TMG) darstellt. So führten die Richter hierzu aus, dass ein lediglich nur wenige Minuten andauernder Verstoß nicht geeignet sei, die Interessen der Mitbewerber zu beeinträchtigen. 

Fazit:

Das Urteil macht erneut deutlich, wie wichtig vollständige Angaben in einem Impressum sind und das ein Verstoß gegen die aus § 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG (ehemals TMG) bestehenden Angabepflichten eine abmahnfähige Wettbewerbsverletzung darstellt.

Um das Risiko von Abmahnung zu minimieren, haben wir einen Impressums-Generator entwickelt, den Sie kostenfrei nutzen können.

Autor: Christian Hense

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Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

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