Achtung: Fake-Abmahnungen wegen Streamings auf Kinox.to

(7 Bewertungen, 2.14 von 5)

Worum geht's?

Aktuell erhalten viele Nutzer via E-Mail Fake-Abmahnungen. Verschiedene Rechtsanwälte mit angeblichem Sitz in London werfen den Empfängern vor, die Seite Kinox.to für das Abrufen illegaler Streams zu nutzen. Sie dürfen aufatmen: Es handelt sich um eine clevere Betrugsmasche.    eRecht24 klärt Sie über die Hintergründe auf!

So funktioniert die Betrugsmasche

Die neusten Abmahnungen wegen illegalem Streamings auf der Internetplattform Kinox.to beruhen auf einer uralten Betrugsmasche. Im Internet berichten zahlreiche Medien über ähnliche Abmahnungen. Die Fake-Abmahnungen basieren auf dem gleichen Prinzip: Der Empfänger soll eine Summe in Höhe von 300 bis 400 Euro an eine Bank in London überweisen. Die Londoner Bank trägt mal den Namen „HSBC Bank PLC“, manchmal heißt sie aber auch „Yorkshire Bank“. Die Betrüger machen sich die Popularität illegaler Streaming-Seiten wie Kinox.to zunutze. Sie versenden massenhaft Fake-Abmahnungen und haben aufgrund der hohen Nutzeranzahl des Portals gute Chancen, einen tatsächlichen Nutzer der Streaming-Seite zu „erwischen“.

Einige der Nutzer überweisen aus Angst vor einem Rechtsstreit oder strafrechtlichen Konsequenzen tatsächlich die geforderte Summe. Angeblicher Empfänger der Forderung ist oftmals die Filmgesellschaft „20th Century Fox“. Abmahnungen, die sich auf die Streaming-Plattform Kinox.to beziehen, sind zu 100 Prozent unecht. Dies liegt daran, dass sich eine Massenabmahnung in diesem Bereich finanziell nicht lohnt. Außerdem ist es kaum überprüfbar, ob ein Nutzer den Streaming-Dienst tatsächlich genutzt hat. Es ist technisch kaum möglich, die IP-Adresse eines Nutzers zu ermitteln.

So entlarven Sie Fake-Abmahnungen

Viele Fake-Abmahnungen sind auf den ersten Blick von einem echten Schreiben einer Rechtsanwaltskanzlei nicht zu unterscheiden. Sie erkennen aber anhand einiger Indizien, ob es sich um eine Fake-Abmahnung handelt. Rechtsanwälte versenden Abmahnungen grundsätzlich nicht per E-Mail, sondern über den Postweg. Selbstverständlich gibt es auch hier Ausnahmen: In jüngster Vergangenheit beobachteten wir, dass auch wenige echte Kanzleien via E-Mail abmahnten.

Ein weiteres Indiz für eine Fake-Abmahnung liegt darin, dass das Schreiben nicht den Nachnamen des Empfängers enthält. Eine richtige Abmahnung beginnt mit „Sehr geehrter Herr …“ oder „Sehr geehrte Frau …“. Bei einer Fake-Abmahnung stehen individuelle Daten über den Empfänger nicht zur Verfügung. Die Täter haben oftmals nur die E-Mail-Adresse des Empfängers. Verdächtig sind auch die folgenden Besonderheiten:

  • Der Empfänger nutzte nie einen illegalen Streaming-Dienst.
  • Das Schreiben enthält weder den Vor- und Zunamen noch die Anschrift des Empfängers.
  • Das Schreiben verweist nicht auf die IP-Adresse des Anschlusses.
  • Das gestreamte Filmmaterial wird nicht bezeichnet.
  • Das Geld ist auch per Paysafecard oder Ukash bezahlbar.

Haben Sie den geforderten Betrag über die Zahlungsdienstleister Ukash oder Paysafecard beglichen, haben Sie ein Problem. Der Zahlungsweg ist nur schwer nachvollziehbar und das transferierte Geld in den meisten Situationen für immer verloren. Gleiches gilt für Geldbeträge, die Sie ins Ausland überweisen. Geben Sie keinesfalls Ihre Bankdaten auf Seiten ein, auf die Sie über einen Link in der E-Mail gelangen. Oftmals handelt es sich um Phishing-Seiten, die Ihre Bankdaten ausspähen. Der Täter ist im Erfolgsfalle dazu fähig, sich in Ihren Bankaccount einzuloggen. Ignorieren Sie die E-Mail mit der Fake-Abmahnung und antworten Sie nicht darauf. Blockieren Sie den Absender und markieren Sie das Schreiben als Spam.

Ist Streaming illegal?

Vielleicht kennen Sie noch die alte Rechtsprechung, wonach das Streamen von Filmen im Internet nicht rechtswidrig ist? Der Betrachter downloadet den Film ja schließlich nicht, sondern speichert nur vorübergehend Daten in seinem Zwischenspeicher. Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26. April 2017 ist diese Rechtsprechung unwirksam. Mittlerweile begehen Personen, die Streamingdienste nutzen, eine Urheberrechtsverletzung. Sie können deshalb prinzipiell abgemahnt werden. Wir haben seit April 2017 allerdings noch keine echte Abmahnung gesehen, die die Nutzung der Streaming-Plattform Kinox.to abmahnt.

eRecht24 Praxis Guide
Rechtssichere Webseiten:
Alles, was Sie wissen müssen
In unserem Guide erklären wir Ihnen in 12 Schritten, wie Sie eine Website rechtssicher erstellen - von der Wahl des Domainnamens über Impressum und Datenschutzerklärung bis hin zu E-Mail- und Newslettermarketing.
Guide jetzt kostenfrei herunterladen!

Name: Bitte Name angeben.

E-Mail-Adresse: Bitte korrekte E-Mail-Adresse angeben.

Ja, bitte senden Sie mir den kostenfreien Guide zu. Ich bin damit einverstanden, dass eRecht24 mir regelmäßig aktuelle Rechts-Updates, Praxistipps und Angebote aus den Bereichen Datenschutz und Internetrecht per E-Mail zusendet. Ich kann jederzeit form- und kostenlos widersprechen. Näheres entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
Vielen Dank!
Wir nehmen es mit dem Schutz Ihrer Daten genau und halten uns an die rechtlichen Vorgaben des Double-Opt-In. Bitte bestätigen Sie zuerst Ihre E-Mail-Adresse. Dann stellen wir Ihnen den Guide kostenfrei zur Verfügung.
Tipp: In unseren Premium-Paketen stehen Ihnen mehr als 10 praktische Guides mit Handlungsempfehlungen und passenden Generatoren und Tools zu verschiedenen Themen (Datenschutz, Urheberrecht, Marketing & Co.) kostenfrei zur Verfügung. Die Premium Praxis Guides werden sie regelmäßig aktualisiert, damit Sie stets auf dem neuesten Stand sind.
Ich möchte mit eRecht24 chatten!
Datenschutzhinweis: Ihre Daten und Ihre Chateingaben werden in unserem Chat-Tool Brevo verarbeitet, sobald Sie zustimmen, den Chat mit uns zu beginnen. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit zurücknehmen. Details hierzu entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Tools, Wissen, Musterverträge, Erstberatung und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

Jetzt eRecht24 Premium Affiliate werden

Als eRecht24 Premium Affiliate Partner empfehlen Sie eine Lösung, mit der bereits mehr als 370.000 Webseiten erfolgreich rechtlich abgesichert wurden und erhalten dafür eine 25% Lifetime Provision!

Jetzt Affiliate werden

webinar teaser

Online Schulung mit RA Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

Mehr Details