Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Neue Vorgaben für soziale Medien

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Worum geht's?

Bisher sagt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Soziale Medien müssen rechtwidrige Beiträge entfernen, wenn sie darauf hingewiesen werden. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) und Bundesinnenminister Horst Seehofer (CDU) einigten sich jetzt darauf, dass Facebook und Co. Hate Speech nicht nur löschen, sondern auch dem BKA melden müssen. Welche Inhalte genau müssen sie melden? Und welche Informationen soll das BKA dabei erhalten?

Welche Inhalte müssen soziale Medien künftig melden?

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Anbieter unter anderem Hakenkreuz-Posts, volksverhetzende Inhalte und Morddrohungen nicht nur entfernen, sondern auch dem BKA melden müssen. Dabei müssen sie zudem die IP-Adresse und die Portnummer weitergeben. Das ermöglicht es der Behörde, die Urheber hinter den Posts zu identifizieren.

Ursprünglich sollten Anbieter auch Beleidigungen melden müssen. Das findet sich im jetzigen Gesetzesentwurf jedoch nicht mehr. Das BKA verfolgt diese also weiterhin erst dann, wenn die Betroffenen Anzeige erstatten.

Was passiert bei einer ausbleibenden Meldung?

Vernachlässigen soziale Netzwerke die neue Meldepflicht systematisch, droht ihnen ein Bußgeld.

Bundesregierung rechnet mit Flut an Meldungen

Die Bundesregierung rechnet durch die neue Regelung mit zahlreichen Meldungen durch Facebook, YouTube und Twitter. Das ist kein Wunder: Twitter verzeichnete nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz im ersten Halbjahr 470.000 Beschwerden. Dabei sperrte oder löschte der Kurznachrichtendienst rund 45.000 Tweets. YouTube kam auf 300.000 Meldungen. Ein Viertel davon entfernte das Video-Portal. Facebook kam auf eine dreistellige Zahl von Beschwerden zu 1050 Posts. Das Unternehmen löschte davon knapp 350.

Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Anklagen?

Die Bundesregierung hofft daher, die Länder mit Schwerpunktstaatsanwaltschaften für die Anklagen gegen die Hetzer betrauen zu können. Denn: Das erfordere spezialisierte Ermittler, so Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza (CDU).

Fazit

Der Gesetzesentwurf passt zur Einschätzung des BKA-Präsidenten Holger Münch. Dieser forderte auf der BKA-Herbsttagung in Wiesbaden, dass zwischen Meinungsfreiheit und Strafbarkeit eine klare rote Linie stehen und durchgesetzt werden müsse. Man könne wohl nicht die Einstellung der Menschen ändern, aber sie daran hindern, ihren Hass ungehindert der Öffentlichkeit aufzuzwingen.

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Jan Schäfer
Jan Schäfer
Copywriter

Jan Schäfer hat Germanistik, Anglistik und Zivilrecht in Münster und Perth (Australien) studiert. Er schreibt seit mehr als 14 Jahren in den Bereichen Recht, Finanzen und Software. Mit seinem Detailwissen bereichert Jan Schäfer bereits seit 2016 das Redaktionsteam von eRecht24.


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