Datenschutz: Fitnesstracker mit erheblichen Mängeln

(4 Bewertungen, 3.50 von 5)

Worum geht's?

Fitnesstracker sind der moderne Trainingspartner. Sie dokumentieren die eigenen Fortschritte und motivieren so zu Sport und Bewegung. Den Umgang mit persönlichen Daten nehmen die Hersteller der Tracker jedoch nicht so genau. Die meisten Anbieter weisen dabei erhebliche Mängel auf. Zu diesem Ergebnis kam jetzt ein ausführlicher Test der "c't". Welche Fitnesstracker können Verbraucher ohne Sorgen um ihre Daten nutzen?

Anzeige

Diesen Weg gehen persönliche Daten bei Fitnesstrackern

Fitnesstracker sind in der Regel Smart Wearables. Diese erheben während der Nutzung Daten – zum Beispiel zur Pulsfrequenz oder zur zurückgelegten Strecke – und senden diese an eine damit verbundene Smartphone-App. Von hier aus sendet die App die Daten zum Server des Herstellers.

Das ist datenschutzrechtlich problematisch an Fitnesstrackern

Der Großteil der Hersteller schließt in seinen Geschäftsbedingungen nicht aus, gewonnene Daten auch auf Servern im nichteuropäischen Ausland zu speichern. Dort gelten in der Regel weniger strenge Anforderungen an den Datenschutz. Das heißt: Dritte könnten Zugriff auf die Daten erhalten, um diese für die Schaltung von Werbung zu nutzen.

Diese Hersteller bieten einen soliden Datenschutz

Apple und Samsung bieten bei ihren Fitnesstrackern noch den besten Datenschutz. Apple Health macht die erhobenen Daten nur im iPhone zugänglich. Wollen User diese in der iCloud sichern, nimmt Apple das verschlüsselt vor. Samsung Health können User ebenfalls ohne Cloud- und damit ohne Serveranbindung nutzen. Wollen User die Fitnesstracker Google Fit oder Garmin Connect ohne Serveranbindung nutzen, können sie deutlich weniger Funktionen bei den Apps verwenden. Den einen besten Fitnesstracker gibt es daher nicht, so das Fazit der "c't".

Fazit

Nicht nur die "c't" kam in ihrem Test zu dem Schluss, dass die meisten Fitnesstracker erhebliche Mängel beim Datenschutz aufweisen. Stiftung Warentest fand ebenfalls Bedenkliches im Kleingedruckten der Datenschutzerklärungen. Der Test kritisierte vor allem die weitgehenden Rechte, die sich die Hersteller bei der Datenerhebung und Datenweitergabe einräumen.

Anzeige
Darkwingflowers
Ausserdem ein unverschämter Ton der in dieser App artikuliert wird.
2

Diese Beiträge könnten Sie ebenfalls interessieren:
Weiterlesen...
Update des eRecht24 Datenschutz-Generators auf Version 1.15
Weiterlesen...
Luca-App: Innenministerium lehnt Prüfung durch das BSI ab
Weiterlesen...
DSGVO: Europäische Behörden verhängen mehr und höhere Bußgelder
Weiterlesen...
Rekordschäden: Cyberangriffe kosten deutsche Wirtschaft pro Jahr über 200 Milliarden Euro
Weiterlesen...
Homeschooling: Datenschutzbehörde prüft Verstöße
Weiterlesen...
Clubhouse: Hamburger Datenschutz-Beauftragter fordert Aufklärung
Weiterlesen...
Der wachsame Bürger: Sind private Fotos zum Beweis von Ordnungswidrigkeiten erlaubt?
Weiterlesen...
Sicherheit und Datenschutz: So hat Zoom nachgebessert
Weiterlesen...
Luca-App: Sicherheitslücke ermöglicht Malware-Angriffe auf Gesundheitsämter
Weiterlesen...
Spam-Abwehr: Ist ein Impressum als Grafikdatei zulässig?
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Tools, Wissen, Musterverträge, Erstberatung und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

Jetzt eRecht24 Premium Affiliate werden

Als eRecht24 Premium Affiliate Partner empfehlen Sie eine Lösung, mit der bereits mehr als 370.000 Webseiten erfolgreich rechtlich abgesichert wurden und erhalten dafür eine 25% Lifetime Provision!

Jetzt Affiliate werden

webinar teaser

Online Schulung mit RA Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

Mehr Details