Datenschutz: Fitnesstracker mit erheblichen Mängeln

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Worum geht's?

Fitnesstracker sind der moderne Trainingspartner. Sie dokumentieren die eigenen Fortschritte und motivieren so zu Sport und Bewegung. Den Umgang mit persönlichen Daten nehmen die Hersteller der Tracker jedoch nicht so genau. Die meisten Anbieter weisen dabei erhebliche Mängel auf. Zu diesem Ergebnis kam jetzt ein ausführlicher Test der "c't". Welche Fitnesstracker können Verbraucher ohne Sorgen um ihre Daten nutzen?

Diesen Weg gehen persönliche Daten bei Fitnesstrackern

Fitnesstracker sind in der Regel Smart Wearables. Diese erheben während der Nutzung Daten – zum Beispiel zur Pulsfrequenz oder zur zurückgelegten Strecke – und senden diese an eine damit verbundene Smartphone-App. Von hier aus sendet die App die Daten zum Server des Herstellers.

Das ist datenschutzrechtlich problematisch an Fitnesstrackern

Der Großteil der Hersteller schließt in seinen Geschäftsbedingungen nicht aus, gewonnene Daten auch auf Servern im nichteuropäischen Ausland zu speichern. Dort gelten in der Regel weniger strenge Anforderungen an den Datenschutz. Das heißt: Dritte könnten Zugriff auf die Daten erhalten, um diese für die Schaltung von Werbung zu nutzen.

Diese Hersteller bieten einen soliden Datenschutz

Apple und Samsung bieten bei ihren Fitnesstrackern noch den besten Datenschutz. Apple Health macht die erhobenen Daten nur im iPhone zugänglich. Wollen User diese in der iCloud sichern, nimmt Apple das verschlüsselt vor. Samsung Health können User ebenfalls ohne Cloud- und damit ohne Serveranbindung nutzen. Wollen User die Fitnesstracker Google Fit oder Garmin Connect ohne Serveranbindung nutzen, können sie deutlich weniger Funktionen bei den Apps verwenden. Den einen besten Fitnesstracker gibt es daher nicht, so das Fazit der "c't".

Fazit

Nicht nur die "c't" kam in ihrem Test zu dem Schluss, dass die meisten Fitnesstracker erhebliche Mängel beim Datenschutz aufweisen. Stiftung Warentest fand ebenfalls Bedenkliches im Kleingedruckten der Datenschutzerklärungen. Der Test kritisierte vor allem die weitgehenden Rechte, die sich die Hersteller bei der Datenerhebung und Datenweitergabe einräumen.

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Jan Schäfer
Jan Schäfer
Copywriter

Jan Schäfer hat Germanistik, Anglistik und Zivilrecht in Münster und Perth (Australien) studiert. Er schreibt seit mehr als 14 Jahren in den Bereichen Recht, Finanzen und Software. Mit seinem Detailwissen bereichert Jan Schäfer bereits seit 2016 das Redaktionsteam von eRecht24.

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