Neben der Deutschen Telekom und der A1 Telekom Austria wollen sechs weitere Anbieter den Kampf gegen Covid-19 mit Datenpaketen unterstützen. Der EU-Datenschutz-Beauftragte hält das Vorgehen für zulässig, allerdings nur unter strengen Auflagen. Und er betont: Auf keinen Fall dürfen derartige Maßnahmen zum Dauerzustand werden.
Schwarmdaten belegen Mobilitätsverhalten
Mehrfach hat das Robert-Koch-Institut deutlich gemacht, dass das Nutzen von Mobilfunkdaten die Ausbreitung des Corona-Virus verlangsamen könnte. Zum einen setzt man dabei auf spezielle Apps, an denen Informatiker des RKI schon seit Wochen arbeiten. Gleichzeitig hat die Deutsche Telekom den Wissenschaftlern inzwischen bereits das zweite anonymisierte Datenpaket zur Verfügung gestellt. Der Vergleich der beiden Datensätze soll zeigen, ob Schulschließungen und Ausgangsbeschränkungen wie gewünscht zu einer Verringerung der Mobilität geführt haben.
Angst vor Überwachungsstaat
Ähnliche Informationen wollen nun weitere sechs Telekommunikations-Konzerne der Europäischen Kommission zur Auswertung zur Verfügung stellen, unter ihnen Telefónica, Telecom Italia und Orange. Dabei haben zahlreiche Datenschützer in den vergangenen Tagen Bedenken geäußert. Sie beziehen sich allerdings hauptsächlich auf wesentlich drastischere Überwachungsmaßnahmen, wie sie beispielsweise in China oder Israel ergriffen wurden. Hier trackt man teilweise die Smartphones von Erkrankten und Infizierten, um das Ansteckungsrisiko für andere Menschen gering zu halten.
Transparenz und Zugangsbeschränkungen
Der EU-Datenschutz-Beauftragte Wojciech Wiewiorowski hat sich nun klar zur Nutzung von Handydaten im Rahmen der Infektionsbekämpfung geäußert. Anonymisierte Datenpakete, wie sie jetzt von den acht Anbietern zur Verfügung gestellt werden, verletzen demnach nicht europäische Gesetze. Dennoch empfiehlt der EDSB, bestimmte Grundregeln zu beachten. So solle die EU-Kommission zunächst klar definieren, welche Daten man von den Providern benötige – und welche nicht. Um Missverständnisse zu vermeiden, müsse außerdem die Öffentlichkeit über Art und Umfang der Datenweitergabe informiert werden. Nicht zuletzt solle der Zugang zu den anonymisierten Daten beschränkt werden: auf eigens autorisierte Experten aus den Bereichen Epidemiologie, Datenschutz und Datenwissenschaft.
Fazit
Besonderen Wert legt EDSB Wiewiorowski auf die Feststellung, dass die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie niemals zum Dauerzustand werden dürften. Zwar könne die Nutzung persönlicher Daten im Katastrophen-Fall nützlich und sinnvoll sein. Dieselben Informationen ließen sich aber auch für undemokratische Zwecke nutzen. Es müsse deswegen klar sein, dass die Auswertung eine außergewöhnliche Lösung darstelle.
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