Sicherheit und Datenschutz: So hat Zoom nachgebessert

(8 Bewertungen, 2.50 von 5)

Worum geht's?

Zoom weist erhebliche Datenschutz- und Sicherheitsmängel auf. Das sah der Anbieter ein und kündigte Anfang April an, in den kommenden 90 Tagen keine neuen Features mehr zu launchen, sondern die bestehenden Probleme zu beseitigen. Zoom rollt jetzt seine Version 5.0 aus. Wie hat der Videokonferenzdienst nachgebessert?

Das fehlte Zoom bisher an Sicherheit und Datenschutz

IT-Sicherheitsexperten deckten in den letzten Wochen unter anderem diese Schwachstellen auf:

Datenweitergabe an Dritte: Zoom gibt personenbezogene Daten an Drittanbieter weiter. Unter anderem landen die Daten bei Facebook – bei Apples iOS selbst dann, wenn User sich nicht mit ihrem Facebook-Account bei Zoom angemeldet haben.

Aufmerksamkeitstracking: Haben Nutzer den Fokus auf ihrem Bildschirm für länger als 30 Sekunden nicht mehr auf Zoom, teilt der Dienst das dem Initiator der Konferenz mit. Das müssen User manuell deaktivieren.

Datenweitergabe an Admin: Zoom reicht Daten wie IP-Adressen, Standorte und Geräteinfos an den Admin der Konferenz weiter.

Zoom-Bombing: Fremde können sich in Videokonferenzen einwählen, wenn diese auf „öffentlich“ gestellt sind.

Keine echte Verschlüsselung: Zoom gibt zwar an, seinen Dienst Ende-zu-Ende zu verschlüsseln. Das Programm nutzt jedoch nur eine Transportverschlüsselung mit TLS. Das heißt: Die Inhalte sind bei der Übertragung geschützt, Zoom hat jedoch Zugriff darauf.

Was hat Zoom verbessert?

Zoom hat nicht alle Sicherheits- und Datenschutzmängel behoben. Es hat jedoch erste Schritte unternommen, um den Dienst sicherer zu machen:

Verbesserte Verschlüsselung: Zoom hat seine Transportverschlüsselung verbessert, indem es jetzt auf AES 256 Bit GCM setzt. Damit diese funktioniert, müssen alle Teilnehmer einer Konferenz die neuste Zoom-Version verwenden.

Server-Standort wählen: Zahlende Zoom-User können jetzt wählen, über welche Regionen der Dienst ihre Daten leiten soll. Dabei stehen ihnen Rechenzentren in den USA, Kanada, Europa, Australien, Indien, China, Lateinamerika und Japan/Hongkong zur Wahl.

Aufmerksamkeitstracking: Das Aufmerksamkeitstracking ist jetzt standardmäßig deaktiviert.

Höherer Passwortschutz: Zoom erstellt jetzt für jede Konferenz automatisch ein Passwort, um das Meeting zu schützen. Zoom-Bombing dürfte daher nicht mehr so einfach möglich sein.

Entfernung des Facebook Software Development Kit: Noch vor dem Update auf Version 5.0 hat Zoom das Facebook Software Development Kit entfernt. Die iOS-App sendet daher keine Daten mehr an Facebook, wenn sich User nicht darüber bei Zoom angemeldet haben.

Fazit

Zoom rollt das Update derzeit aus. Die neuen Funktionen sollen dann sofort zur Verfügung stehen.

eRecht24 Praxis Guide
Rechtssichere Webseiten:
Alles, was Sie wissen müssen
In unserem Guide erklären wir Ihnen in 12 Schritten, wie Sie eine Website rechtssicher erstellen - von der Wahl des Domainnamens über Impressum und Datenschutzerklärung bis hin zu E-Mail- und Newslettermarketing.
Guide jetzt kostenfrei herunterladen!

Name: Bitte Name angeben.

E-Mail-Adresse: Bitte korrekte E-Mail-Adresse angeben.

Ja, bitte senden Sie mir den kostenfreien Guide zu. Ich bin damit einverstanden, dass eRecht24 mir regelmäßig aktuelle Rechts-Updates, Praxistipps und Angebote aus den Bereichen Datenschutz und Internetrecht per E-Mail zusendet. Ich kann jederzeit form- und kostenlos widersprechen. Näheres entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
Vielen Dank!
Wir nehmen es mit dem Schutz Ihrer Daten genau und halten uns an die rechtlichen Vorgaben des Double-Opt-In. Bitte bestätigen Sie zuerst Ihre E-Mail-Adresse. Dann stellen wir Ihnen den Guide kostenfrei zur Verfügung.
Tipp: In unseren Premium-Paketen stehen Ihnen mehr als 10 praktische Guides mit Handlungsempfehlungen und passenden Generatoren und Tools zu verschiedenen Themen (Datenschutz, Urheberrecht, Marketing & Co.) kostenfrei zur Verfügung. Die Premium Praxis Guides werden sie regelmäßig aktualisiert, damit Sie stets auf dem neuesten Stand sind.
Jan Schäfer
Jan Schäfer
Copywriter

Jan Schäfer hat Germanistik, Anglistik und Zivilrecht in Münster und Perth (Australien) studiert. Er schreibt seit mehr als 14 Jahren in den Bereichen Recht, Finanzen und Software. Mit seiner umfassenden Erfahrung bereichert Jan Schäfer bereits seit 2016 das Redaktionsteam von eRecht24.

T. van Hoorn
Die o.g. Frage von Frau Görtz ist auch für mich interessant im Hinblick auf die Nutzung von Zoom als virtuelles therapeutisches Beratungsangebo t. Wie muss Zoom dort in der Datenschutzerkl ärung aufgelistet sein?
2
Susanne Görtz
Ich hätte da mal eine Frage: Muss die Nutzung von Zoom in die Datenschutzerkl ärung der Website eines Vereins, der jetzt einige Angebote, wie Beratungen, etc. online verlegt hat?
4
Axel Wunschel
Ab wann kann ich Zoom bedenkenlos nutzen?
8

Ich möchte mit eRecht24 chatten!
Datenschutzhinweis: Ihre Daten und Ihre Chateingaben werden in unserem Chat-Tool Brevo verarbeitet, sobald Sie zustimmen, den Chat mit uns zu beginnen. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit zurücknehmen. Details hierzu entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Tools, Wissen, Musterverträge, Erstberatung und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

Jetzt eRecht24 Premium Affiliate werden

Als eRecht24 Premium Affiliate Partner empfehlen Sie eine Lösung, mit der bereits mehr als 370.000 Webseiten erfolgreich rechtlich abgesichert wurden und erhalten dafür eine 25% Lifetime Provision!

Jetzt Affiliate werden

webinar teaser

Online Schulung mit RA Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

Mehr Details