Trotz Konzern-Kritik: Behörde warnt weiter vor Skype und MS Teams

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Worum geht's?

Zwei Veröffentlichungen der Berliner Datenschutzbeauftragten sind nach kurzer Überprüfung inzwischen wieder online. In beiden Fällen handelt es sich um datenschutzrechtliche Empfehlungen bei der Nutzung von Videokonferenz-Systemen. Darin rät Maja Smoltczyk zu Vorsicht beim Einsatz von MS Teams und Skype. Auch ein kritisches Schreiben von Microsoft konnte an dieser Haltung nichts ändern.

Doch keine Abmahnung

Kritische Stimmen hatten befürchtet, die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) könnte vor dem US-Giganten einknicken. Ende März hatte ihre Behörde Empfehlungen und eine Checkliste für kontaktlose Kommunikation in der Corona-Krise veröffentlicht. Darin fanden sich zahlreiche grundsätzliche Überlegungen zur Durchführung von Video-Konferenzen. Darüber hinaus waren drei Programme genannt, deren Nutzung möglicherweise mit Risiken verbunden sein könnte: Zoom, Skype und MS Teams. In einem Blog-Post wies Microsoft diese Aussage zurück und bezeichnete Skype for Business und Microsoft Teams als DSGVO-konform.

Umstrittene Veröffentlichungen überprüft

Mitte Mai war in den Medien sogar von einer Abmahnung der Berliner Datenschutzbeauftragten die Rede. Diese Darstellung allerdings hat Smoltczyk inzwischen zurückgewiesen. Tatsächlich sei aber ein Schreiben der Microsoft Deutschland GmbH eingegangen. Darin habe das Unternehmen die Darstellung seiner Produkte in Empfehlungen und Checkliste der BlnBDI als faktisch oder rechtlich unzutreffend bezeichnet. Smoltcyz beschloss daraufhin, die Vorwürfe zu prüfen. Vorübergehend seien die Texte deshalb offline genommen worden. Gleichzeitig habe man Microsoft telefonisch mitgeteilt, dass damit keinerlei Sach- oder Rechtspositionen anerkannt würden.

Einzelheiten sollen folgen

Inzwischen finden sich sowohl die Empfehlungen als auch die Checkliste wieder auf der Webseite der Beauftragten für Datenschutz. Wie die Behörde mitteilt, ist kein inhaltlicher Änderungsbedarf festgestellt worden. Einige Formulierungen allerdings wurden konkretisiert. So hieß es in der ursprünglichen Version, dass einige gängige Anbieter „die aufgeführten Bedingungen nicht erfüllen“. An dieser Stelle lautet die Formulierung nun „zu Redaktionsschluss (22. Mai 2020) nicht alle Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen erfüllen“. Als Beispiele werden weiterhin Zoom, Skype und Microsoft Teams genannt.

Fazit

Was genau die Behörde an den drei weit verbreiteten Programmen bemängelt, geht aus den Veröffentlichungen nicht hervor. Details zum Datenschutz bei einzelnen Anbietern sollen aber folgen. Schon bald will die Landesdatenschutzbeauftragte eine ausführliche Übersicht mit Angaben zu verschiedenen gängigen Videokonferenz-Systemen vorlegen.

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Anke Evers
Journalistin und Texterin, freiberuflich

Anke Evers absolvierte ihr Studium in Sozial- und Kommunikationswissenschaft und hat als Redakteurin für verschiedene Radio- und Fernsehsender gearbeitet. Seit mehr als zwei Jahrzehnten arbeitet Anke Evers als freiberufliche Journalistin im Online-Bereich. Ihre umfassende Fachkenntnis bringt sie seit 2015 in das Redaktionsteam von eRecht24 ein, wo sie insbesondere für die Erstellung von News-Beiträgen verantwortlich ist.

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