DSGVO-Bußgeld: Mobilcom-Debitel muss 145.000 Euro zahlen

(1 Bewertung, 5.00 von 5)

Worum geht's?

Erst kürzlich hatte die baden-württembergische Datenschutzbehörde ein Bußgeld in Höhe von 1,24 Millionen Euro gegen die AOK verhängt. Die Krankenkasse hatte Daten aus einem Gewinnspiel unzulässig verwendet. Jetzt hat es den Mobilfunkprovider Mobilcom-Debitel getroffen. Die Bundesnetzagentur verhängte gegen das Unternehmen eine Geldbuße in Höhe von 145.000 Euro. Wie soll es gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen haben?

So verstieß Mobilcom-Debitel gegen die DSGVO

Mobilcom-Debitel soll immer wieder Kunden für werbliche Zwecke angerufen haben, ohne über eine Einwilligung zu verfügen. Selbst wenn Kunden den Anrufen widersprochen hatten, soll das Unternehmen diese weiter kontaktiert haben. Dabei habe es auch versäumt, mit den beauftragten Callcentern Daten auszutauschen. Das habe dazu geführt, dass der Provider Widerrufe nicht ordnungsgemäß beachtet hat.

Mobilcom Debitel schließt Aboverträge ohne Einwilligung

Mobilcom-Debitel wollte mit seinen Werbeanrufen unter anderem Abos für Hörbücher, Video-on-Demand-Dienste, Handyversicherungen, Zeitschriften und Sicherheitssoftware verkaufen. In vielen Fällen hatten die Kunden einem Vertragsschluss jedoch nicht zugestimmt. Sie hatten diesen abgelehnt oder lediglich um die Zusendung von Informationsmaterial gebeten. Kunden erhielten trotzdem eine Vertragsbestätigung. Sie mussten dann aktiv werden und den Vertrag widerrufen – ohne diesen abgeschlossen zu haben.

Mobilcom-Debitel verwendet unzulässige Werbezustimmung

Im Kleingedruckten seiner Mobilfunkverträge soll Mobilcom-Debitel zudem eine unzulässige vorformulierte Werbezustimmung verwendet haben. Die ließ Kunden nicht ausreichend erkennen, dass sie neben der Werbung des Providers auch Werbung von zahlreichen Drittanbietern erhalten würden.

Wie stufte die Bundesnetzagentur die DSGVO-Verstöße ein?

Die Bundesnetzagentur erhält eigenen Angaben zufolge jedes Jahr mehrere zehntausend Beschwerden wegen unerlaubter Telefonwerbung. Sie kann derartige illegalen Methoden mit Geldstrafen von bis zu 300.000 Euro belegen. Mobilcom-Debitel habe das Verbot unerlaubter Telefonwerbung wiederholt missachtet und Verbrauchern in großem Umfang ungewollte Vertragsabschlüsse unterstellt, so die Einschätzung der Bundesnetzagentur.

Fazit

Die Geldbuße gegen Mobilcom-Debitel ist noch nicht rechtskräftig. Der Provider gab an, den Bescheid der Bundesnetzagentur nicht für rechtmäßig zu halten. Das Unternehmen werde daher Einspruch einlegen.

eRecht24 Praxis Guide
Rechtssichere Webseiten:
Alles, was Sie wissen müssen
In unserem Guide erklären wir Ihnen in 12 Schritten, wie Sie eine Website rechtssicher erstellen - von der Wahl des Domainnamens über Impressum und Datenschutzerklärung bis hin zu E-Mail- und Newslettermarketing.
Guide jetzt kostenfrei herunterladen!

Name: Bitte Name angeben.

E-Mail-Adresse: Bitte korrekte E-Mail-Adresse angeben.

Ja, bitte senden Sie mir den kostenfreien Guide zu. Ich bin damit einverstanden, dass eRecht24 mir regelmäßig aktuelle Rechts-Updates, Praxistipps und Angebote aus den Bereichen Datenschutz und Internetrecht per E-Mail zusendet. Ich kann jederzeit form- und kostenlos widersprechen. Näheres entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
Vielen Dank!
Wir nehmen es mit dem Schutz Ihrer Daten genau und halten uns an die rechtlichen Vorgaben des Double-Opt-In. Bitte bestätigen Sie zuerst Ihre E-Mail-Adresse. Dann stellen wir Ihnen den Guide kostenfrei zur Verfügung.
Tipp: In unseren Premium-Paketen stehen Ihnen mehr als 10 praktische Guides mit Handlungsempfehlungen und passenden Generatoren und Tools zu verschiedenen Themen (Datenschutz, Urheberrecht, Marketing & Co.) kostenfrei zur Verfügung. Die Premium Praxis Guides werden sie regelmäßig aktualisiert, damit Sie stets auf dem neuesten Stand sind.
Jan Schäfer
Jan Schäfer
Copywriter

Jan Schäfer hat Germanistik, Anglistik und Zivilrecht in Münster und Perth (Australien) studiert. Er schreibt seit mehr als 14 Jahren in den Bereichen Recht, Finanzen und Software. Mit seinem Detailwissen bereichert Jan Schäfer bereits seit 2016 das Redaktionsteam von eRecht24.

Ich möchte mit eRecht24 chatten!
Datenschutzhinweis: Ihre Daten und Ihre Chateingaben werden in unserem Chat-Tool Brevo verarbeitet, sobald Sie zustimmen, den Chat mit uns zu beginnen. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit zurücknehmen. Details hierzu entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Tools, Wissen, Musterverträge, Erstberatung und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

Jetzt eRecht24 Premium Affiliate werden

Als eRecht24 Premium Affiliate Partner empfehlen Sie eine Lösung, mit der bereits mehr als 370.000 Webseiten erfolgreich rechtlich abgesichert wurden und erhalten dafür eine 25% Lifetime Provision!

Jetzt Affiliate werden

webinar teaser

Online Schulung mit RA Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

Mehr Details