DSGVO-Bußgeld: Mobilcom-Debitel muss 145.000 Euro zahlen

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Worum geht's?

Erst kürzlich hatte die baden-württembergische Datenschutzbehörde ein Bußgeld in Höhe von 1,24 Millionen Euro gegen die AOK verhängt. Die Krankenkasse hatte Daten aus einem Gewinnspiel unzulässig verwendet. Jetzt hat es den Mobilfunkprovider Mobilcom-Debitel getroffen. Die Bundesnetzagentur verhängte gegen das Unternehmen eine Geldbuße in Höhe von 145.000 Euro. Wie soll es gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen haben?

So verstieß Mobilcom-Debitel gegen die DSGVO

Mobilcom-Debitel soll immer wieder Kunden für werbliche Zwecke angerufen haben, ohne über eine Einwilligung zu verfügen. Selbst wenn Kunden den Anrufen widersprochen hatten, soll das Unternehmen diese weiter kontaktiert haben. Dabei habe es auch versäumt, mit den beauftragten Callcentern Daten auszutauschen. Das habe dazu geführt, dass der Provider Widerrufe nicht ordnungsgemäß beachtet hat.

Mobilcom Debitel schließt Aboverträge ohne Einwilligung

Mobilcom-Debitel wollte mit seinen Werbeanrufen unter anderem Abos für Hörbücher, Video-on-Demand-Dienste, Handyversicherungen, Zeitschriften und Sicherheitssoftware verkaufen. In vielen Fällen hatten die Kunden einem Vertragsschluss jedoch nicht zugestimmt. Sie hatten diesen abgelehnt oder lediglich um die Zusendung von Informationsmaterial gebeten. Kunden erhielten trotzdem eine Vertragsbestätigung. Sie mussten dann aktiv werden und den Vertrag widerrufen – ohne diesen abgeschlossen zu haben.

Mobilcom-Debitel verwendet unzulässige Werbezustimmung

Im Kleingedruckten seiner Mobilfunkverträge soll Mobilcom-Debitel zudem eine unzulässige vorformulierte Werbezustimmung verwendet haben. Die ließ Kunden nicht ausreichend erkennen, dass sie neben der Werbung des Providers auch Werbung von zahlreichen Drittanbietern erhalten würden.

Wie stufte die Bundesnetzagentur die DSGVO-Verstöße ein?

Die Bundesnetzagentur erhält eigenen Angaben zufolge jedes Jahr mehrere zehntausend Beschwerden wegen unerlaubter Telefonwerbung. Sie kann derartige illegalen Methoden mit Geldstrafen von bis zu 300.000 Euro belegen. Mobilcom-Debitel habe das Verbot unerlaubter Telefonwerbung wiederholt missachtet und Verbrauchern in großem Umfang ungewollte Vertragsabschlüsse unterstellt, so die Einschätzung der Bundesnetzagentur.

Fazit

Die Geldbuße gegen Mobilcom-Debitel ist noch nicht rechtskräftig. Der Provider gab an, den Bescheid der Bundesnetzagentur nicht für rechtmäßig zu halten. Das Unternehmen werde daher Einspruch einlegen.

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Jan Schäfer
Jan Schäfer
Copywriter

Jan Schäfer hat Germanistik, Anglistik und Zivilrecht in Münster und Perth (Australien) studiert. Er schreibt seit mehr als 14 Jahren in den Bereichen Recht, Finanzen und Software. Mit seinem Detailwissen bereichert Jan Schäfer bereits seit 2016 das Redaktionsteam von eRecht24.


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