„Check Now“: Schufa hält an umstrittener Konteneinsicht fest

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Worum geht's?

Das Projekt eines neuen „Super Scores“ der Schufa war im November auf massive Kritik gestoßen. Auch bei der zuständigen Behörde, dem Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht. Nun kommt heraus, dass die Schufa das Projekt kurz darauf in Hessen zur Prüfung einreichte. Offenbar erhoffte man sich hier weniger Widerstand.

Bessere Wertung durch Konteneinsicht?

Angesichts der Empörung von Politikern und Verbraucherschützern hatte O2/Telefonica einen Probelauf für das Schufa-Projekt nach wenigen Wochen abgebrochen. Dabei war der sogenannte „Super Score“ von der Auskunftei ausdrücklich als „zweite Chance“ für finanzschwache Kunden angepriesen worden. Die nämlich könnten eine negative Schufa-Auskunft noch einmal überprüfen lassen: indem sie Einsicht in ihre Konten gewährten, gerne gleich für die kommenden zwölf Monate. Der ehemalige Bundesdatenschützer Peter Schaar warnte damals ausdrücklich davor, so viele Informationen preiszugeben. Und aus dem Bundesjustizministerium hieß es, das Modell werfe rechtliche Fragen auf.

Neue Chance in anderem Bundesland?

Ein Rechercheteam von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung berichtet nun: Die massive Kritik führte nicht etwa dazu, dass die Schufa ihre Pläne aufgab. Stattdessen wandte man sich für die Genehmigung nun an eine andere Behörde, nämlich den hessischen Datenschutzbeauftragten. Er gilt intern als „schufa-freundlich“. Schon im vergangenen Herbst äußerte er kaum Einwände gegen ein ähnlich umstrittenes Projekt der Wiesbadener Auskunftei: eine „Bonus-Hopper“-Datenbank. Dort sollten Strom- und Gasunternehmen ablesen können, welche Kunden besonders häufig den Anbieter wechseln.

Zuständigkeit nicht eindeutig

Die Schufa bestreitet, mit ihrem Antrag aus diesem Grund nach Hessen gewechselt zu sein. Eigentlich habe das Projekt zeitgleich in beiden Bundesländern eingereicht werden sollen. Rechtlich kommen für die Prüfung in diesem Fall tatsächlich zwei Behörden infrage: Die bayerische ist für das Schufa-Tochterunternehmen Finapi zuständig, das die Kontendaten auslesen soll. Hessen beaufsichtigt die Schufa selbst, die in Wiesbaden ihren Sitz hat. Nach Angaben des Rechercheteams allerdings ging das Konzept für „Check Now“ erst nach der bayerischen Kritik in Hessen ein.

Fazit

Trotz der Proteste hält die Schufa offensichtlich an ihrem Konzept „Check Now“ fest. Klaus Müller, Vorstand des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, spricht von einer „ziemlich umfassenden Datenschnüffelei“. Mindestens ebenso entrüstet allerdings zeigt sich Müller über die „Rosinenpickerei“ der Agentur. Offenbar wolle sie die Pläne dort genehmigen lassen, wo es die besten Erfolgschancen gebe. Das, so Müller, sei völlig inakzeptabel.

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Anke Evers
Journalistin und Texterin, freiberuflich

Anke Evers absolvierte ihr Studium in Sozial- und Kommunikationswissenschaft und hat als Redakteurin für verschiedene Radio- und Fernsehsender gearbeitet. Seit mehr als zwei Jahrzehnten arbeitet Anke Evers als freiberufliche Journalistin im Online-Bereich. Ihre umfassende Fachkenntnis bringt sie seit 2015 in das Redaktionsteam von eRecht24 ein, wo sie insbesondere für die Erstellung von News-Beiträgen verantwortlich ist.

Mattias Ott
Schon lange prasselt es immer wieder scheibchenweise vom Gesetzgeber VO und Gesetze, die u.a. auch inhaltlich den Verzicht auf unsere Privatsphäre zum wohle der Gemeinschaft haben.Doch selbst das Wohl der informellen Gemeinschaft auf Kosten des Einzelnen hat irgendwo seine Grenzen. Ein allgemeines Verständnis dafür wo die sogenannten Inhalte, ethisch und moralisch nicht mehr akzeptierbar sind gibt es nicht, oder nicht mehr. Früher haben diese Kausalität Richter noch auf Grund ihrer Erziehung und Sozialisation vermittelt bekommen. In den 1970er oder 1980er Jahren wäre deshalb solch ein fast vollzogener datenschutzrech tlicher Obergau, wie wir ihn jetzt durch O2 und Telefonica erlebt haben mit voller Härte rechtsstaatlich geahndet worden. Was Heute in unserer Rechtsfindung als Rechtsstaat schändlich fehlt und zweifelsfrei wieder brauchen ist eine klare Rechtsbegriffli chkeit für moralisch verwerfliches handeln wider den guten Sitten. Unsere Rechtsprechung hat sich von diesen bewährten Verfahrensweise n exorbitant entfernt, was ich mehr als bedenklich empfinde.
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