Datenschutz mangelhaft: Abmahnung für Betreiber der Clubhouse-App

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Worum geht's?

Sie ist neu, sie ist hip, und sie ist exklusiv. Obwohl die Kommunikations-Plattform „Clubhouse“ eine reine Audio-App ist, wächst die Zahl der Downloads rasant. Das dürfte auch daran liegen, dass die Anwendung bei Prominenten so beliebt ist. Weniger begeistert allerdings zeigen sich Datenschützer. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat die Betreiber bereits wegen gravierender Mängel abgemahnt.

Telefonbuch wird vollständig ausgelesen

Im Gegensatz zu anderen sozialen Medien kommt bei Clubhouse nicht jeder rein. Denn die App kann bisher nur auf iPhones heruntergeladen werden. Darüber hinaus benötigen Interessierte aber auch noch eine Einladung von einer Person, die bereits zum exklusiven Zirkel der Clubhouse-Nutzer gehört. Gleichzeitig dürfen nur solche Mitglieder Einladungen verschicken, die der App Zugriff auf sämtliche Telefonbuch-Kontakte gestatten. Clubhouse liest also auch Informationen von unbeteiligten Personen aus, die die Anwendung gar nicht nutzen. Dass sensible Daten von einem amerikanischen Unternehmen auf Servern in den USA verarbeitet werden, ist laut Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zumindest kritisch anzusehen. Das gilt besonders dann, wenn die Betroffenen nicht ausdrücklich zugestimmt haben.

Chats in USA gespeichert

Hat ein Neuzugang eine Einladung erhalten und beteiligt sich an einer spannenden Live-Diskussion, sollte außerdem klar sein: Alle Gespräche werden auf US-Servern aufgezeichnet und können dort ausgewertet werden. Denn die Betreiber wollen eventuellen Beschwerden oder Rechtsverstößen nachgehen können, beispielsweise im Fall von Hate-Speech. Nur dann, wenn keiner der Teilnehmer einen derartigen Vorwurf erhebt, wird die Aufnahme nach dem Schließen des Chatraums gelöscht. Das ist ein weiterer Grund, warum Verbraucherschützer zur Vorsicht mahnen: Diskussionsteilnehmer sollten nur solche Dinge sagen, die sie genauso auch öffentlich oder im Radio von sich geben würden.

Nicht DSGVO-konform

Weiter bemängelt der Verbraucherzentrale Bundesverband (kurz: vzbv), dass AGB und Datenschutz-Erklärung der App auch in Deutschland nur in englischer Sprache verfügbar sind. Ein Impressum liege gar nicht vor. Wegen schwerwiegender Mängel und Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung hat der vzbv die Betreiber nun abgemahnt und aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Fazit

Für ihre Kritik an Clubhouse ernteten die Verbraucherschützer nicht nur Beifall. Ausgerechnet Dorothee Bär, die Digitalisierungsbeauftragte der Bundesregierung, betonte: Man müsse der Plattform „trotz Bedenken beim Datenschutz“ eine Chance geben. Es sei falsch, jede digitale Innovation gleich pauschal „mit der Datenschutz-Keule zu zerschlagen“.

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Anke Evers
Journalistin und Texterin, freiberuflich

Anke Evers absolvierte ihr Studium in Sozial- und Kommunikationswissenschaft und hat als Redakteurin für verschiedene Radio- und Fernsehsender gearbeitet. Seit mehr als zwei Jahrzehnten arbeitet Anke Evers als freiberufliche Journalistin im Online-Bereich. Ihre umfassende Fachkenntnis bringt sie seit 2015 in das Redaktionsteam von eRecht24 ein, wo sie insbesondere für die Erstellung von News-Beiträgen verantwortlich ist.

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