Datenschutz-Änderungen: WhatsApp will Nutzer halten

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Worum geht's?

Wer bis zum 15. Mai keine Einwilligung in die neuen Nutzungsbedingungen des Messengers erteilt, verliert nicht gleich seinen Account. Das hat WhatsApp jetzt klargestellt. Aber: Ohne Zustimmung wird das Konto praktisch nicht mehr nutzbar sein. User sehen zwar, dass Nachrichten eingehen. Das Öffnen allerdings ist nur dann möglich, wenn sie die Richtlinie doch noch annehmen.

Unverständliche Klauseln schrecken ab

Scharenweise waren WhatsApp-Nutzer seit Januar zu Konkurrenz-Anbietern wie Signal, Telegram oder Threema gewechselt. Die Art und Weise, wie der Messenger-Dienst die Zustimmung zu neuen Datenschutz-Richtlinien einforderte, wurde vielfach als „Erpressung“ empfunden. Bis zum 8. Februar müsse die entsprechende Box mit einem Haken versehen sein, hatte es geheißen. Sonst würde der Account gelöscht. Was genau die Neuerungen bedeuteten, war aber in der öffentlichen Diskussion umstritten. Vor allem fragte man sich, welche Nutzer-Informationen künftig mit dem Mutterkonzern Facebook geteilt würden. Dass für europäische Nutzer nach wie vor mehr Datenschutz gilt, als für den Rest der Welt, ging aus den Formulierungen nicht eindeutig hervor. Um die Abwanderungswelle zu stoppen, verlängerte WhatsApp die Frist für die Zustimmung um rund drei Monate.

Was passiert am 15. Mai?

Die Zeit bis dahin soll für Überzeugungsarbeit genutzt werden. Dazu gehört auch, schon jetzt auf die Konsequenzen für Verweigerer hinzuweisen. Deren Konten sollen nicht, wie bisher angedroht, sofort gelöscht werden. Vielmehr bleiben ihnen 120 Tage, um ihre Entscheidung zu überdenken. Damit sie merken, was ihnen ohne WhatsApp entgeht, kommen weiterhin Anrufe und Mitteilungen an. Das Lesen und Schreiben von Nachrichten ist allerdings unmöglich – es sei denn, man willigt doch noch in die neuen AGB ein.

Gespeicherte Informationen abrufen

Wer schon jetzt mit seinen Kontakten zu einem anderen Messenger umgezogen ist, kann bis zum 15. Mai noch sämtliche Chatverläufe exportieren. Auch ein Bericht gemäß DSGVO zu den eigenen Account-Informationen lässt sich bis zu diesem Zeitpunkt anfordern. Dieser enthält unter anderem die bei WhatsApp gespeicherten Daten wie Betriebssystem und Gerätetyp des Handys. Ebenso sind hier die Telefonnummern aller Chat-Kontakte aufgeführt. Ist das erledigt, können User ihren Account natürlich auch selbstständig löschen. Sicherheitshalber weist die Facebook-Tochter aber darauf hin, dass ein solcher Schritt unumkehrbar sei: Chats und Back-ups würden vernichtet und könnten nicht wieder hergestellt werden.

Fazit

Statt Druck und Drohung setzt man bei WhatsApp nun auf die Überzeugungskraft des eigenen Dienstes. Gehen während der Übergangsfrist nach dem 15. Mai noch viele Nachrichten ein, könnten Nutzer schnell der Versuchung erliegen und ihre Zustimmung erteilen. Erst Ende September wird sich zeigen, ob diese Rechnung aufgehen wird.

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Anke Evers
Journalistin und Texterin, freiberuflich

Anke Evers absolvierte ihr Studium in Sozial- und Kommunikationswissenschaft und hat als Redakteurin für verschiedene Radio- und Fernsehsender gearbeitet. Seit mehr als zwei Jahrzehnten arbeitet Anke Evers als freiberufliche Journalistin im Online-Bereich. Ihre umfassende Fachkenntnis bringt sie seit 2015 in das Redaktionsteam von eRecht24 ein, wo sie insbesondere für die Erstellung von News-Beiträgen verantwortlich ist.

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