Neue WhatsApp-AGB: Datenschützer Caspar leitet Dringlichkeitsverfahren ein     

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Worum geht's?

Nicht ganz einen Monat lässt sich der weltweit beliebteste Messenger noch ohne Einschränkung nutzen. Mitte Mai dann wird WhatsApp für all diejenigen überflüssig, die den neuen Geschäftsbedingungen nicht zustimmen wollen. Nun schaltet sich der Hamburgische Datenschutz-Beauftragte ein, um eine mögliche Datenweitergabe in großem Umfang zu verhindern.  

Datentransfer an Facebook befürchtet

In erster Linie ist Johannes Caspar für die deutsche Facebook-Niederlassung zuständig. Aber: Artikel 66 der DSGVO ermöglicht es ihm, auch gegen die Europazentrale in Irland vorzugehen. Das gilt dann, wenn außergewöhnliche Umstände ein sofortiges Handeln erfordern, um die Rechte und Freiheiten deutscher Nutzer zu schützen. Genau diese außergewöhnlichen Umstände sind laut Caspar derzeit gegeben. Dennum auch weiterhin über den vertrauten Dienst chatten zu können, sähen sich viele Nutzer zur Zustimmung gezwungen. Es sei zu befürchten, dass auf diesem Wegein eigentlich unzulässiger Datenaustausch zwischen Facebook und WhatsApp durchgesetzt werden solle

60 Millionen Nutzer

Die neuen WhatsApp-Bestimmungen enthalten laut Caspar umfangreiche Passagen, die eine Weitergabe zulassen. Der Datenschutz-Beauftragte verweist darauf, dass er einen solchen Transfer schon vor vier Jahren untersagt habe. Nach Facebooks Widerspruch hätten zwei weitere Instanzen seine Anordnung bestätigt. Allerdings habe seitdem keine Behörde überprüft, welche Informationen tatsächlich innerhalb des Facebook-Konzerns ausgetauscht würden. Es sei nicht auszuschließen, dass künftig noch mehr Material ausgewertet werden solle, beispielsweise für Marketing und Direktwerbung. Facebook hat eine derartige Verarbeitung bisher verneint. 

WhatsApp-Deadline: 15. Mai 

Schon Anfang des Jahres hatte WhatsApps Kommunikation anlässlich der neuen Richtlinien für Kritik gesorgt. Damals war Nutzern mitgeteilt worden, dass ohne eine Zustimmung ihr Account im Februar gelöscht werden sollte. In den folgenden Tagen hatten alternative Anbieter wie Signal, Telegram und Threema Millionen neue Anmeldungen erhalten. WhatsApp sah sich gezwungen, zu reagieren: Man verschob die Zustimmungsfrist um drei Monate und kündigte gleichzeitig eine Informationskampagne an. Auch die Account-Löschung wurde zurückgenommen. Seit einigen Wochen allerdings werden deutsche User wieder auf die neuen Regeln hingewiesen. Ab dem 15. Mai soll die Nutzung des Accounts ohne eine Zustimmung nicht mehr möglich sein

Fazit

Mit einem Dringlichkeitsverfahren im Rahmen der DSGVO will der Hamburgische Datenschutz-Beauftragte WhatsApp die Weitergabe von Daten untersagen. Die Maßnahmen, die er in diesem Zusammenhang ergreifen kann, sind auf drei Monate begrenzt. Sie könnten aber auch durch einen Beschluss des Europäischen Datenschutz-Ausschusses verlängert werden. Zunächst allerdings ist eine Anhörung mit Vertretern des Facebook-Konzerns geplant. 

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Anke Evers
Journalistin und Texterin, freiberuflich

Anke Evers absolvierte ihr Studium in Sozial- und Kommunikationswissenschaft und hat als Redakteurin für verschiedene Radio- und Fernsehsender gearbeitet. Seit mehr als zwei Jahrzehnten arbeitet Anke Evers als freiberufliche Journalistin im Online-Bereich. Ihre umfassende Fachkenntnis bringt sie seit 2015 in das Redaktionsteam von eRecht24 ein, wo sie insbesondere für die Erstellung von News-Beiträgen verantwortlich ist.

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