560 Seiten in 33 Ländern
Das Programm erkennt verschiedene Arten rechtswidriger Cookie-Bannerund generiert automatisch Schreiben an die Betreiber der Webseiten. Darin enthalten: eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie man die Abfrage DSGVO-konform und gleichzeitig nutzerfreundlich gestalten kann. Reagieren die Unternehmen nicht innerhalb eines Monats, wird offiziell bei den zuständigen Aufsichtsbehörden Beschwerde eingelegt. Dann sind laut Datenschutz-Grundverordnung Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro fällig. Unter den ersten 560 Empfängern der Briefe sind große Plattformen wie Facebook und Twitter, aber auch zahlreiche lokale Webseiten mit hohen Besucherzahlen. Bis Ende dieses Jahres soll mit den Betreibern von insgesamt 10.000 mangelhaften Seiten Kontakt aufgenommen werden.
Mit Tricks zur Tracking-Einwilligung
Dabei ist der Datenschützer Max Schrems den großen Online-Konzernen bestens bekannt. Zusammen mit seiner Organisationnoyb (kurz für: noneofyourbusiness) hat der österreichische Jurist vor dem Europäischen Gerichtshof weitreichende Urteile zum grenzüberschreitenden Datenschutz erstritten. Schrems wirft Seitenbetreibern vor, Tracking-Abfragen bewusst kompliziert und unübersichtlich zu gestalten. Unternehmen gäben offen zu, dass eigentlich nur drei Prozent der Nutzer Cookies akzeptieren wollten. Mit entsprechenden Designs könnten dennoch mehr als 90 Prozent zur Zustimmung verleitet werden. Verbraucher aber machten nicht die Anbieter, sondern die DSGVO für unübersichtliche Cookie-Banner verantwortlich. Tatsächlich stellten die angewendeten Tricks sogar Verstöße gegen das Regelwerk dar.
Irreführungstatt klarer Optionen
Zu den häufigsten Mängeln der jetzt kritisierten Webseiten gehört, dass auf der Startseite kein Button zum Ablehnen von Cookies vorhanden ist. Stattdessen müssen Besucher sich durch verschiedene Untermenüs klicken, wenn sie ein Tracking untersagen wollen. Und auch dort sollen sie meist mit irreführender Farbgebung und Kontrastierung zur Annahme bewegt werden. Auf 90 Prozent der Seiten fehlt außerdem die vorgeschriebene Möglichkeit, eine einmal erteilte Einwilligung zu widerrufen.
Fazit
Mithilfe einer Software will Datenschutz-Aktivist Max Schrems DSGVO-konforme Cookie-Banner durchsetzen. Im Gegensatz zu diversen Abmahnvereinen geht es ihm dabei nicht um Gewinnerzielung. Schrems betont, dass den Unternehmen keinerlei Kosten in Rechnung gestellt würden. Die gesamte Aktion sei nur von Mitgliedern seiner Organisation finanziert, um Nutzern zu ihren Rechten zu verhelfen.
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