Amazon: „Vorwürfe unbegründet“
Den ersten Hinweis auf die Entscheidung der Datenschutzkommission CNPD fand das Nachrichtenportal Bloomberg im Kleingedruckten des jüngst veröffentlichten Amazon-Quartalsberichts. Darin heißt es, am 16. Juli habe die Luxemburger Behörde ein Bußgeld in Höhe von 746 Millionen Euro verhängt. Das Unternehmen halte die Entscheidung für unbegründet und werde dagegen vorgehen.
Datennutzung für personalisierte Werbung
Schon im Mai 2018 hatte die französische Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net zusammen mit rund 10.000 Unterstützern Beschwerde gegen den weltgrößten Onlinehändler eingelegt. Es ging um die Verarbeitung personenbezogener Daten, in die Amazon-Kunden einwilligen müssen. Das Unternehmen nutzt die Angaben, um Werbeanzeigen möglichst optimal auf die Interessen von Verbrauchern zuschneiden zu können. Die Datenschutz-Aktivisten argumentieren, dass die Einwilligung der Nutzer nicht freiwillig erfolgt, und Amazon deshalb gegen die DSGVO verstößt.
Dreijährige Funkstille
Ansprechpartner für solche Klagen ist die CNPD, weil Amazon seinen Europa-Sitz in Luxemburg hat. Drei Jahre nach Einreichen der Beschwerde hatte man bei La Quadrature du Net schon nicht mehr mit einem solchen Entscheid gerechnet. Nun allerdings spricht die Organisation von einem „Treffer in das Herz des Raubtiersystems von Big Tech“. Die Entscheidung der Kommission sei eindeutig, die Höhe des Bußgelds ein neuer Rekord.
Fazit
Während Amazon ankündigt, Berufung gegen den Beschluss einzulegen, sammelt die Bürgerrechtsorganisation erneut Unterstützer. Zwar hätten die Zuständigen in Frankreich und Irland offenbar den Kampf für mehr Datenschutz eingestellt, so die Aktivisten. Luxemburg aber habe den Kollegen gerade eine „kalte Dusche“ verpasst. Mit frischer Motivation werde man nun den Widerstand gegen die Datenschutzverstöße der Tech-Riesen fortsetzen.
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