DSGVO: Hamburger Senatskanzlei formal vor Zoom-Nutzung gewarnt

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Worum geht's?

Das digitale Meeting-Programm Zoom gehört seit dem ersten Corona-Lockdown zu den bekanntesten Konferenztools in Deutschland. Dabei erfüllt die Software nicht die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung. Weil die Hamburger Senatskanzlei aber weiterhin an der Nutzung festhält, hat der zuständige Datenschutz-Beauftragte nun eine formale Warnung ausgesprochen.

Daten landen in USA

Es geht um die On-Demand-Variante des Programms. Damit können beispielsweise Webinare für registrierte Nutzer geplant, durchgeführt, aufgezeichnet und in der Cloud gespeichert werden. Die Daten der Teilnehmer übermittelt der kalifornische Anbieter auf Server in die USA. Dort allerdings sind sie nicht so geschützt, wie das die europäische Datenschutz-Grundverordnung vorsieht. Denn in den USA dürfen die Behörden personenbezogene Daten sogar ohne Anlass überwachen. Daran ändert auch das sogenannte Privacy-Shield-Abkommen nichts. Das hat der Europäische Gerichtshof (Az. C-311/18) bereits im Juli vergangenen Jahres entschieden.

 

Rechtskonforme Lösungen liegen vor

Dabei lassen sich durchaus Voraussetzungen schaffen, unter denen die Datenverarbeitung in den USA DSGVO-konform möglich ist. Darauf weist der amtierende Hamburger Datenschutz-Beauftragte Ulrich Kühn in seiner Warnung an die Senatskanzlei hin. Der Europäische Datenschutz-Ausschuss habe entsprechende Maßstäbe formuliert. Sie gälten auch für Wirtschaft und Verwaltung in Hamburg. Ausgerechnet die Senatskanzlei allerdings halte die Vorgaben nicht ein. Dabei sei sie für Digitalfragen in der Hansestadt federführend.

 

Bedenken ignoriert?

Zwar habe man den Datenschutz-Beauftragten ordnungsgemäß darüber informiert, dass das On-Demand-Angebot von Zoom genutzt werden solle. Seine daraufhin geäußerten rechtlichen Bedenken allerdings wurden offenbar ignoriert. Auch die formale Einleitung eines Verfahrens mit Anhörung der Senatskanzlei brachte keinen Fortschritt, so Kühn. Man habe ihm keinerlei Argumente oder Unterlagen vorgelegt, die für eine andere rechtliche Bewertung sprechen. Mit der formalen Warnung habe er nun gemäß der Datenschutz-Grundverordnung den nächsten Schritt vollzogen.

 

Fazit

Der Hamburger Datenschutz-Beauftragte nennt es bedauerlich, dass er diese Warnung überhaupt aussprechen muss. Und er kann das Verhalten der Senatskanzlei offensichtlich nicht nachvollziehen: Die Stadt Hamburg selbst und ihr zentraler Dienstleister hätten Konferenztools bereitgestellt, deren Nutzung unproblematisch möglich sei. Diese würden unter anderem auch im Nachbarland Schleswig-Holstein erfolgreich eingesetzt.

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Anke Evers
Journalistin und Texterin, freiberuflich

Anke Evers absolvierte ihr Studium in Sozial- und Kommunikationswissenschaft und hat als Redakteurin für verschiedene Radio- und Fernsehsender gearbeitet. Seit mehr als zwei Jahrzehnten arbeitet Anke Evers als freiberufliche Journalistin im Online-Bereich. Ihre umfassende Fachkenntnis bringt sie seit 2015 in das Redaktionsteam von eRecht24 ein, wo sie insbesondere für die Erstellung von News-Beiträgen verantwortlich ist.

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