DSGVO: Hamburger Senatskanzlei formal vor Zoom-Nutzung gewarnt

(2 Bewertungen, 5.00 von 5)

Worum geht's?

Das digitale Meeting-Programm Zoom gehört seit dem ersten Corona-Lockdown zu den bekanntesten Konferenztools in Deutschland. Dabei erfüllt die Software nicht die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung. Weil die Hamburger Senatskanzlei aber weiterhin an der Nutzung festhält, hat der zuständige Datenschutz-Beauftragte nun eine formale Warnung ausgesprochen.

Daten landen in USA

Es geht um die On-Demand-Variante des Programms. Damit können beispielsweise Webinare für registrierte Nutzer geplant, durchgeführt, aufgezeichnet und in der Cloud gespeichert werden. Die Daten der Teilnehmer übermittelt der kalifornische Anbieter auf Server in die USA. Dort allerdings sind sie nicht so geschützt, wie das die europäische Datenschutz-Grundverordnung vorsieht. Denn in den USA dürfen die Behörden personenbezogene Daten sogar ohne Anlass überwachen. Daran ändert auch das sogenannte Privacy-Shield-Abkommen nichts. Das hat der Europäische Gerichtshof (Az. C-311/18) bereits im Juli vergangenen Jahres entschieden.

 

Rechtskonforme Lösungen liegen vor

Dabei lassen sich durchaus Voraussetzungen schaffen, unter denen die Datenverarbeitung in den USA DSGVO-konform möglich ist. Darauf weist der amtierende Hamburger Datenschutz-Beauftragte Ulrich Kühn in seiner Warnung an die Senatskanzlei hin. Der Europäische Datenschutz-Ausschuss habe entsprechende Maßstäbe formuliert. Sie gälten auch für Wirtschaft und Verwaltung in Hamburg. Ausgerechnet die Senatskanzlei allerdings halte die Vorgaben nicht ein. Dabei sei sie für Digitalfragen in der Hansestadt federführend.

 

Bedenken ignoriert?

Zwar habe man den Datenschutz-Beauftragten ordnungsgemäß darüber informiert, dass das On-Demand-Angebot von Zoom genutzt werden solle. Seine daraufhin geäußerten rechtlichen Bedenken allerdings wurden offenbar ignoriert. Auch die formale Einleitung eines Verfahrens mit Anhörung der Senatskanzlei brachte keinen Fortschritt, so Kühn. Man habe ihm keinerlei Argumente oder Unterlagen vorgelegt, die für eine andere rechtliche Bewertung sprechen. Mit der formalen Warnung habe er nun gemäß der Datenschutz-Grundverordnung den nächsten Schritt vollzogen.

 

Fazit

Der Hamburger Datenschutz-Beauftragte nennt es bedauerlich, dass er diese Warnung überhaupt aussprechen muss. Und er kann das Verhalten der Senatskanzlei offensichtlich nicht nachvollziehen: Die Stadt Hamburg selbst und ihr zentraler Dienstleister hätten Konferenztools bereitgestellt, deren Nutzung unproblematisch möglich sei. Diese würden unter anderem auch im Nachbarland Schleswig-Holstein erfolgreich eingesetzt.

eRecht24 Praxis Guide
Rechtssichere Webseiten:
Alles, was Sie wissen müssen
In unserem Guide erklären wir Ihnen in 12 Schritten, wie Sie eine Website rechtssicher erstellen - von der Wahl des Domainnamens über Impressum und Datenschutzerklärung bis hin zu E-Mail- und Newslettermarketing.
Guide jetzt kostenfrei herunterladen!

Name: Bitte Name angeben.

E-Mail-Adresse: Bitte korrekte E-Mail-Adresse angeben.

Ja, bitte senden Sie mir den kostenfreien Guide zu. Ich bin damit einverstanden, dass eRecht24 mir regelmäßig aktuelle Rechts-Updates, Praxistipps und Angebote aus den Bereichen Datenschutz und Internetrecht per E-Mail zusendet. Ich kann jederzeit form- und kostenlos widersprechen. Näheres entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
Vielen Dank!
Wir nehmen es mit dem Schutz Ihrer Daten genau und halten uns an die rechtlichen Vorgaben des Double-Opt-In. Bitte bestätigen Sie zuerst Ihre E-Mail-Adresse. Dann stellen wir Ihnen den Guide kostenfrei zur Verfügung.
Tipp: In unseren Premium-Paketen stehen Ihnen mehr als 10 praktische Guides mit Handlungsempfehlungen und passenden Generatoren und Tools zu verschiedenen Themen (Datenschutz, Urheberrecht, Marketing & Co.) kostenfrei zur Verfügung. Die Premium Praxis Guides werden sie regelmäßig aktualisiert, damit Sie stets auf dem neuesten Stand sind.
Anke Evers
Anke Evers
freiberufliche Journalistin

Anke Evers ist freiberufliche Journalistin, Autorin und Texterin und hat ihr Studium der Sozial- und Kommunikationswissenschaften an Universität Erlangen-Nürnberg absolviert.


Ich möchte mit eRecht24 chatten!
Datenschutzhinweis: Ihre Daten und Ihre Chateingaben werden in unserem Chat-Tool Brevo verarbeitet, sobald Sie zustimmen, den Chat mit uns zu beginnen. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit zurücknehmen. Details hierzu entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Tools, Wissen, Musterverträge, Erstberatung und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

Jetzt eRecht24 Premium Affiliate werden

Als eRecht24 Premium Affiliate Partner empfehlen Sie eine Lösung, mit der bereits mehr als 370.000 Webseiten erfolgreich rechtlich abgesichert wurden und erhalten dafür eine 25% Lifetime Provision!

Jetzt Affiliate werden

webinar teaser

Online Schulung mit RA Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

Mehr Details