DSGVO: WhatsApp muss Rekord-Bußgeld von 225 Millionen Euro zahlen

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Worum geht's?

Fast drei Jahre brauchte die irische Data Protection Commission (kurz: DPC), um zu einer Entscheidung zu kommen. Nun hat sie das höchste Bußgeld ihrer Geschichte gegen die Facebook-Tochter WhatsApp verhängt. Der Grund: mangelnde Transparenz beim Umgang mit Daten von Nutzern und deren Kontakten. WhatsApp hat Berufung angekündigt.

Dreijährige Untersuchung

Als zuständige Aufsichtsbehörde am europäischen WhatsApp-Sitz Dublin leitete die DPC bereits im Dezember 2018 eine Untersuchung ein. Damit sollte überprüft werden, ob der Messenger-Dienst die Auflagen der kurz zuvor wirksam gewordenen Datenschutz-Grundverordnung (kurz: DSGVO) erfüllt. Zweifel bestanden besonders hinsichtlich der Transparenz, mit der die damals gültigen Richtlinien über eine Weitergabe von Daten an andere Facebook-Unternehmen informierten.

Streit zwischen Datenschutz-Behörden

Dass WhatsApp in diesem Bereich würde nachbessern müssen, stand für die DPC bereits im vergangenen Winter fest. Auch ein Bußgeld hatte die Behörde damals bereits angekündigt. Doch die geplanten 50 Millionen Euro erschienen anderen EU-Datenschützern viel zu wenig. Gemäß DSGVO ging die Sache daraufhin vor den gemeinsamen Europäischen Datenschutz-Ausschuss (kurz: EDSA). Hier wurde die irische Behörde aufgefordert, die Höhe des Bußgeldes nach oben zu korrigieren.

WhatsApp kündigt Berufung an

Mit 225 Millionen Euro verhängt die DPC nun das zweithöchste Bußgeld seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung. Gleichzeitig ordnet die Behörde an, dass WhatsApp seine Datenverarbeitungsprozesse in Einklang mit der europäischen Gesetzgebung bringen muss, und zwar mit mehreren fest definierten Maßnahmen. Ein Sprecher des Messenger-Dienstes teilte mit, dass man die Entscheidung der DPC nicht nachvollziehen könne und gegen die Strafe Berufung einlegen werde.

 

Fazit

Dass die irische Datenschutz-Aufsicht erstmals ein Bußgeld gegen einen der in Irland ansässigen Tech-Riesen verhängt, wird von europäischen Datenschützern allgemein begrüßt. Gleichzeitig verweisen sie auf zahlreiche weitere Verfahren, die die DPC endlich zum Abschluss bringen müsse. Ohnehin ist mit der Verhängung des Bußgeldes erst ein kleiner Schritt getan. Eine Berufung wie im Falle von WhatsApp dürfte einen jahrelangen Rechtsstreit zur Folge haben.

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Anke Evers
Journalistin und Texterin, freiberuflich

Anke Evers absolvierte ihr Studium in Sozial- und Kommunikationswissenschaft und hat als Redakteurin für verschiedene Radio- und Fernsehsender gearbeitet. Seit mehr als zwei Jahrzehnten arbeitet Anke Evers als freiberufliche Journalistin im Online-Bereich. Ihre umfassende Fachkenntnis bringt sie seit 2015 in das Redaktionsteam von eRecht24 ein, wo sie insbesondere für die Erstellung von News-Beiträgen verantwortlich ist.


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