Notizen zu Körperhygiene und persönlichem Auftreten
Das Fernsehmagazin „buten un binnen“ hatte die illegalen Auswahl-Praktiken im Mai vergangenen Jahres aufgedeckt. Die BREBAU hatte genaue Vorgaben darüber entwickelt, welche Merkmale von Wohnungsinteressierten in deren digitale Akte aufgenommen werden sollten. Neben ethnischer Herkunft und Religion ging es auch um Körpergeruch, Frisur, das Tragen eines Kopftuchs oder den derzeitigen Wohnort. Die Wohnungssuchenden erfuhren dabei nicht, wie sie beschrieben und eingeordnet wurden.
Wohnungssuchende hatten keine Ahnung
Die Prüfung durch die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (kurz: LfDI) ergab nun, dass mehr als 9500 Daten ohne jegliche Rechtsgrundlage verarbeitet worden waren. Angaben zu Frisur, Körpergeruch und persönlichem Auftreten sind für den Abschluss eines Mietvertrags schließlich nicht notwendig. Und was noch schwerer wiegt: Laut LfDI handelte es sich in mehr als 50 Prozent der Fälle um Daten, die nach DSGVO besonders geschützt sind. Dazu gehören unter anderem Hautfarbe und ethnische Herkunft, Religionszugehörigkeit, Gesundheitszustand und sexuelle Orientierung. Hätten Betroffene die gespeicherten Daten sehen wollen, habe man sie bewusst getäuscht, so der LfDI-Bericht weiter.
Niedriges Bußgeld
Die Landesdatenschutz-Beauftragte Dr. Imke Sommer wies selbst darauf hin, dass angesichts der Verstöße eine deutlich höhere Geldbuße angemessen gewesen wäre. Bei den 1,9 Millionen Euro sei es nur deshalb geblieben, weil die BREBAU GmbH umfassend kooperiert habe. Das Unternehmen sei selbst darum bemüht gewesen, den Sachverhalt aufzuklären und dafür zu sorgen, dass sich die Verstöße nicht wiederholen.
DSGVO als Schutz vor Diskriminierung?
In der öffentlichen Diskussion um die Geschäftspraktiken der BREBAU war es in erster Linie um die Benachteiligung einzelner Gruppen von Wohnungssuchenden gegangen. Wohl aus diesem Grund ist die LfDI nach eigenen Angaben oft gefragt worden, ob die DSGVO Diskriminierungen denn verbiete. Ihre Erklärung: Der Datenschutz erlaube ja nur in wenigen Ausnahmefällen, Angaben zu Hautfarbe, Herkunft oder Religionszugehörigkeit zu verarbeiten. Was nicht erfasst werden dürfe, könne aber auch nicht missbraucht werden. In diesem Sinne könne die Datenschutz-Grundverordnung tatsächlich vor Diskriminierung schützen.
Fazit
Während die strafrechtlichen Ermittlungen gegen die Wohnungsbaugesellschaft noch andauern, ist das Verfahren der LfDI abgeschlossen. Statt der theoretisch möglichen 20 Millionen verhängte sie wegen der umfassenden Unterstützung des Unternehmens ein Bußgeld in Höhe von 1,9 Millionen. Die BREBAU hat bis Mitte März Zeit, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu erheben.