Abschalten: Datenschutz-Beauftragter untersagt Bundesregierung den Betrieb ihrer Facebook-Präsenz

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Worum geht's?

Wer auf dem weltgrößten sozialen Medium Fanseiten betreibt, verstößt nach Ansicht des Bundesdatenschutz-Beauftragten Ulrich Kelber gegen die DSGVO. Entsprechende Angebote von Ministerien und Behörden müssen deshalb eingestellt werden, so Kelber. Exemplarisch gelte das für die Facebook-Präsenz der Bundesregierung, die vom Bundespresseamt betrieben wird. Doch die Behörde macht bisher keine Anstalten, die Anordnung umzusetzen.

 

Auseinandersetzung eskaliert

Schon seit Jahren ringt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (kurz: BfDI) mit den zuständigen Stellen um den datenschutzkonformen Betrieb von Facebook-Fanseiten. Bisher ohne Ergebnis. Seiner Meinung nach ist das Bundespresseamt gemäß Art. 26 DSGVO mitverantwortlich für den Umgang mit Nutzerdaten auf der Facebook-Präsenz der Bundesregierung. Mitverantwortlich also auch für die dort vorgenommene Verarbeitung, die gegen europäisches Datenschutzrecht verstößt. Denn der Zuckerberg-Konzern sammelt bei jedem Besuch Informationen über Interessen, Kaufverhalten und Zugriffsgewohnheiten – und zwar auch von Menschen, die selbst keinen Account bei dem sozialen Medium haben.

Fahrlässiger Umgang mit sensiblen Daten

Schon beim Aufruf einer Fanpage legt Facebook automatisch Cookies im Browser ab, über die von diesem Zeitpunkt an das gesamte Surfverhalten registriert und ausgewertet werden kann. Die so gewonnenen Informationen helfen Konzern und Werbetreibenden bei der Gewinnmaximierung, denn mit ihnen können Kampagnen ganz gezielt auf Interessen und Wünsche des Publikums zugeschnitten werden. Verarbeitet werden die riesigen Datenmengen zumindest teilweise auf US-amerikanischen Servern. Dort aber sind die sensiblen Informationen nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs nicht so vor staatlichem Zugriff geschützt, wie es das hiesige Recht vorschreibt (Az. C‑311/18). Doch entgegen den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung werden Nutzerinnen und Nutzer darüber beim Anklicken der Seiten weder in angemessener Weise informiert, noch können sie den Umgang mit ihren Daten vollständig unterbinden.

Letzter Ausweg: Klage

Das BPA (kurz für: Bundespresseamt) betont, dass die Seite mit über einer Million Followern eine unverzichtbare Rolle im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit spielt. Hier veröffentlicht man Texte, Bilder und Videoclips, in denen aktuelle Projekte der Bundesregierung bekannt gemacht und erläutert werden. Dass die Behörde selbst mit dem Betrieb gegen geltendes Recht verstößt, wird in einer offiziellen Stellungnahme bezweifelt. In der Verantwortung stehe allein die Facebook-Mutter Meta. Statt die Präsenz abzuschalten, prüft das Bundespresseamt derzeit weitere rechtliche Möglichkeiten. Bis Mitte März noch kann es Klage gegen den Bescheid einreichen und damit zumindest Zeit gewinnen. Anders als bei Unternehmen nämlich kann der Bescheid des BfDI bei einer Behörde nicht sofort vollzogen werden.

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Fazit

Nachdem Anhörungen und Mahnungen zu keinem Ergebnis geführt haben, greift der Bundesdatenschutz-Beauftragte durch: Er untersagt dem Bundespresseamt den Betrieb seiner Facebook-Fanpage, weil dieser nicht datenschutzkonform möglich ist. In den kommenden Tagen muss das BPA der Anordnung Folge leisten – oder dagegen klagen. Wie der Streit ausgeht, ist auch für Unternehmen und Agenturen interessant. Denn auch sie verstoßen nach der Auffassung des BfDI beim Betrieb von Facebook-Seiten gegen die DSGVO.

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Anke Evers
Journalistin und Texterin, freiberuflich

Anke Evers absolvierte ihr Studium in Sozial- und Kommunikationswissenschaft und hat als Redakteurin für verschiedene Radio- und Fernsehsender gearbeitet. Seit mehr als zwei Jahrzehnten arbeitet Anke Evers als freiberufliche Journalistin im Online-Bereich. Ihre umfassende Fachkenntnis bringt sie seit 2015 in das Redaktionsteam von eRecht24 ein, wo sie insbesondere für die Erstellung von News-Beiträgen verantwortlich ist.

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