Sensible Daten als Lehrmaterial für den Chatbot
Wer die Frist verpasst, gibt alle öffentlich sichtbaren Inhalte aus dem eigenen Facebook- oder Instagram-Kanal für die KI des Zuckerberg-Konzerns frei; eine Entscheidung, die nicht rückgängig gemacht werden kann. Denn sind die Daten erst einmal im KI-Gedächtnis gespeichert, können sie nicht mehr gelöscht werden. Generative Intelligenz benötigt riesige Mengen an Bildern und Texten, um Zusammenhänge erkennen und so später neue, sinnvolle Inhalte erstellen zu können.
Meta-Chatbot: Der kleine blaue Kreis als Gesprächspartner
Schon jetzt bietet ein Chatbot beim Öffnen des Facebook-Messenger oder der Instagram-Nachrichtenfunktion seine Dienste an. Durch weiteres KI-Training sollen er und andere KI-Modelle immer besser werden. Es geht beispielsweise darum, Nutzerfragen zu beantworten, Themen für Posts vorzuschlagen oder bei der Bildbearbeitung zu helfen.
Mit Social-Media-Posts aus Deutschland soll KI speziell die hiesigen Ausdrucksweisen und Gewohnheiten erlernen. Aber auch der Umgang mit sensiblen Daten muss dem Programm vermittelt werden. Deshalb weist Meta ausdrücklich darauf hin, dass Fotos, Namen, Adressen und andere persönliche Informationen aus Facebook- und Instagram-Einträgen mit erfasst werden.
Rechtliche Risiken für Selbstständige und Unternehmen
Eigentlich hatte der Internetkonzern das KI-Training mit deutschen Inhalten bereits im vergangenen Jahr beginnen wollen. Proteste von Datenschützern und eine Nachfrage der irischen Datenschutz-Kommission IDPC sorgten jedoch für Verzögerung. Nun glaubt sich der Konzern rechtlich auf sicherem Boden.
Das zwingt private Nutzer ebenso wie Gewerbetreibende zum Handeln.
SCHON GEWUSST?
Sind sensible Fotos, Kundenvideos oder Texte erst einmal von Meta eingelesen, können sie nicht mehr auf Wunsch der Betroffenen zurückgenommen werden.
Die Folge könnten rechtliche Auseinandersetzungen mit Kunden, ehemaligen Mitarbeitern, aber auch Datenbanken sein.
Verbraucherschützer wollen Stopp im Eilverfahren
Verschiedene deutsche Daten- und Verbraucherschutz-Organisationen sind bereits gegen Metas Vorgehen aktiv geworden.
So hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen eine einstweilige Verfügung gegen den Konzern beantragt: Dass Meta alle Informationen der User verwende, die keinen Widerspruch einlegen, verstoße gegen europäisches Datenschutzrecht.
Das Oberlandesgericht Köln hat den Eilantrag nun abgelehnt (Aktenzeichen 15 UKl 2/25). Die Verbraucherzentrale NRW prüft weitere rechtliche Schritte einzuleiten.
Der österreichische Jurist und Datenschutz-Aktivist Max Schrems hat angekündigt, Unterlassungsklage einzureichen. Auch er geht davon aus, dass für die Verwendung der Nutzerdaten eine aktive Einwilligung notwendig ist.
Meta sieht das in einer Stellungnahme anders: Das Training entspreche den Richtlinien des Europäischen Datenschutzausschusses und folge umfangreichen Gesprächen mit der irischen Datenschutz-Kommission. Die Maßnahmen seien außerdem branchenüblich und notwendig, um die eigene KI für den deutschen Markt zu optimieren.
Was Nutzer von geschäftlichen und privaten Accounts tun können:
Juristisch geht Meta bei der Nutzung der Daten von einem „berechtigten Interesse“ gemäß Art. 6 Absatz 1 f) der Datenschutz-Grundverordnung aus. Ob diese Annahme vor Gericht standhält, ist noch offen. Allerdings ist der Konzern auch bei einem „berechtigten Interesse“ verpflichtet, Betroffenen die Möglichkeit zum Widerspruch zu geben. Dazu reicht grundsätzlich ein formloses Schreiben an Meta. Einfacher geht es mit den Formularen, die der Konzern auf beiden Kanälen bereitstellt:
auf Facebook: https://www.facebook.com/help/contact/712876720715583?&frontend_editing=true
auf Instagram: https://help.instagram.com/contact/767264225370182?&frontend_editing=true
Um die Formulare nutzen zu können, müssen Nutzer sich mit dem Account einloggen, für den Sie Widerspruch einlegen möchten. Sind Facebook- und Instagram-Profil nicht miteinander verknüpft, muss für beide einzeln widersprochen werden.
AUFGEPASST
Auch wenn mehrere Konten mit verschiedenen Nutzernamen bestehen, ist für jedes ein eigener Widerspruch erforderlich.
Eine Begründung sieht das Formular zwar vor, das Feld muss aber nicht zwingend ausgefüllt werden. Der Einspruch wird von Meta mit einer E-Mail bestätigt.
Fazit
Wer verhindern will, dass Fotos, Texte und Kommentare aus dem eigenen Instagram- oder Facebook-Kanal ins Gedächtnis der Meta-KI gelangen, muss jetzt handeln. Denn ab dem 27. Mai werden öffentliche Inhalte zum Training für die Chatbots und Sprachmodelle des Konzerns verwendet. Welche juristischen Fallstricke sich daraus für Unternehmer und Selbstständige ergeben, ist bislang nicht absehbar. Um Datenschutz-, Urheberrechts- und arbeitsrechtliche Konflikte zu vermeiden, sollte dringend Widerspruch eingelegt werden.
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